Kann ein Käufer vom Privatkaufvertrag zurücktreten?
Wir haben für unsere Mietwohnung Nachmieter gefunden und ihnen unsere private Küchenzeile verkauft, die in dieser Wohnung steht (keine Einbauküche). Nun sind wir offiziell ausgezogen und haben auch einen Kaufvertrag über die Küche gemacht, auf dem beide Parteien unterschrieben haben. Nun ist der Käufer vom Mietvertrag zurückgetreten und möchte die Küche doch nicht haben. Er rief mich an und forderte einen Rücktritt vom Kaufvertrag, da die Küche seiner Meinung nach nur im Zusammenhang mit der Wohnung verkauft wurde. Die Küche ist kein Gegenstand des Mietvertrages. Lediglich im Übergabeprotokoll ist vermerkt, dass die hinterlassene Küche an den Nachmieter übergeben wird. Er sieht sich mit voller Überzeugung im Recht und möchte innerhalb von 24 Stunden sein Geld zurück oder er leitet rechtliche Schritte ein. Wie muss ich mich verhalten? Muss ich etwas befürchten, wenn ich nicht umtauschen?
3 Antworten
Es handelt sich hier um private Streiterein und deshalb gilt auch das Privatrecht. Das heisst eine rechtliche Auseinandersetzung geht in vollem Umfang zu euren eigenen Lasten. Ihr solltet also gut überlegen, ob sich eine gerichtliche Streiterei finanziell lohnt. Vielleicht wäre die billigere Lösung die, wegen der Küche ein Auge zuzudrücken.
Folgendes kann ich noch sagen: Ich habe lediglich die Wohnung vermittelt, um eher ausziehen zu können. Die Küche war im Inserat als Kaufoption angeboten und ihm habe ich bei der Wohnungsbesichtigung gesagt, dass Interessenten die die Küche kaufen, als Nachmieter bevorzugt sind. (Auf diese Aussage wolle er sich wohl rechtlich beziehen) natürlich hätte er die Wohnung auch ohne Küche nehmen können. Die Entscheidung über die Wohnung lag letztendlich beim Vermieter. Ändert das etwas am Sachverhalt?
nein...
du hast den eventuellen nachmieter gesagt das du bevorzugt die leute weiter empfehlst die dir die küche abkaufen. durch den kauf der küche wurde aber nie der mietvertrag zugesagt
er ist nur angepisst das er jetzt die küche hat aber keine wohnung.
solche sachen kommen immer wieder vor... kann dir sachen aus meinem berufleben erzählen, das wirst du mir nicht glauben
wir hatten ein unternehmer als kunden der wirklich nichts konnte. wutentbrant stürmter er den laden uns schrie rum das wir ja zu blöd wären die MEHRWERTSSTEUER raus zu rechnen und was UST ist.
habe ihm erklärt das die UMSATZSTEUER die mehrwertssteuer ist. die bezeichnung mehrwertsteuer sich in deutschland eingebürgert hat, aber die korrekte bezeichnung umsatzsteuer ist
wenn man 119 euro bezahlt muß man nämlich von 119% auf 100% runter rechnen. das sind dann 19 euro ust und 100 euro für die ware
viele rechnen allerdings einfach nur 19% runter. bei einem preis von 119 euro sind das dann 22,61 euro ust. das ist aber falsch
er glaubte wir wollten ihn betrügen und hat die polizei gerufen.... der polizist war so genervt von ihm das er ihn anschrie und fragte was bei ihm nicht stimmt
leute die keine ahnung haben aber sich über den tisch gezogen fühlen drehen immer am meisten auf. erkläre es ihm einmal, evtl ein zweites mal... wenn er so verblendet ist vor wut solltest du dann einen schlußstrich ziehen und ihm ein schnönes leben wünschen. glaube mir, es ist die nerven nicht wert solchen leuten immer und immer wieder alles vernünftig zu erklären. so bin ich an meine magengeschwüre gekommen
um wirklich helfen zu können müssten wir den kaufvertrag sehen
wenn da steht das der kauf nur bei zustande kommen eines mietvertrages gültig ist hast du pech gehabt. kannst ein pic vom vertrag machen und sie mir mailen
bin gelernter kaufmann und weiß wovon ich reden, bin aber kein anwalt
awww immer diese obskuren standartverträge.... brauche erstmal ein stück schokolade
sooooo nun zu deinem problem
du hast keines! da steht absolut nichts was ein rücktritt rechtvertigt. ich gehe natürlich davon aus das du ihn nicht arglistig getäuscht hast oder sowas.
hast du seine emailadresse????? kann dir einen schönen brief schreiben
oder du rufst ihn morgen an. sei selbstbewusst und sage das es keine klausel im vertragt gibt oder ihr mündlich was ausgemacht die seine behauptung stützt. es ist ein normaler vertrag zustande gekommen, völlig unabhängig vom mietvertrag
Nein, ich habe ihn nicht getäuscht. Es sind keine Mängel/Defekte an der Küche. Er hat alle Geräte getestet und alles besehen.
dann hast du alles richtig gemacht
Dazu brauche ich bitte deine email Adresse