Einbauküche unentgeltlich übernommen, muss ich die Küche nun selbst entsorgen ?
Küche wurde mir vom Vermieter kostenlos überlassen, ich selbst hatte keinen Kontakt zum Vormieter. Ich werde sie aber nicht mitnehmen in die neue Wohnung und würde sie ebenfalls unentgeltlich abgeben. Bin ich verpflichtete sie zu entsorgen, falls der Nachmieter sie nicht übernimmt ?
Nachtrag:
Folgender Worlaut im Mietvertrag:
"Vermietet werden im Haus [Adresse] folgende Räume: 2 Zimmer, mit Küche, 1 Bad, mit Toilette, 1 Kellerraum, als Appartement, wie gesehen."
Somit ist die Küche doch vermietet und Eigentum des Vermieters ?
5 Antworten
Ich bin selber Vermieter und sage Dir, daß die Sache so einfach nicht ist. Wie ist denn die "Übereignung" der Küche erfolgt? Wenn man keine explizite Übereignungshandlung finden kann, würde ich an Deiner Stelle nicht davon ausgehen, Eigentümer zu sein.
Danke. Leider habe ich vor Zeugen (beide Vermieter und Maklerin) gesagt, dass die Küche unentgeltlich von mir übernommen wurde. Das eigentliche Gespräch fand damals bei der Besichtigung statt. Da habe ich meiner Vermieterin bestätigt, die Küche zu übernehmen, da ich keine eigene besaß...
Natürlich kannst du sie nicht einfach in der Wohnung lassen. Wahrscheinlich wirst du die Küche auch renovieren müssen, wenn die alte Küche raus ist.
wenn sie übernommen wurde, muss er sie da lassen. das mit dem renovieren der Wände Nichts zu tun.
Folgender Worlaut im Mietvertrag:"Vermietet werden im Haus [Adresse] folgende Räume: 2 Zimmer, mit Küche, 1 Bad, mit Toilette, 1 Kellerraum, als Appartement, wie gesehen."Somit ist die Küche doch vermietet und Eigentum des Vermieters ?
Das ist eine Aufzählung der Räume nicht des Inventars.
Danke. Leider habe ich vor Zeugen (beide Vermieter und Maklerin) gesagt, dass die Küche unentgeltlich von mir übernommen wurde. Das eigentliche Gespräch fand damals bei der Besichtigung statt. Da habe ich meiner Vermieterin bestätigt, die Küche zu übernehmen, da ich keine eigene besaß...
Dann musst Du sie entsorgen.
Wenn etwas bei Einzug in der Wohnung ist, gilt es als mitvermietet, auch wenn es nicht im Mietvertrag steht.
Aber hat man Dir angeboten die Küche zu übernehmen; Du hättest ja ablehnen können.
Da die EBK bei Mietbeginn in der Wohnung stand und du diese nicht direkt vom Vormieter übernahmst, gilt sie als mitvermietet und ist Eigentum des Vermieters und nicht deines. Du brauchst die EBKJ deshalb nicht entsorgen, dürftest sie auch (theoretisch) nicht mitnehmen. Weise alles andere zurück. So ist die Rechtslage.
Ja, bist Du.