Rücktritt gebrauchte Küche?
Guten Tag,
Meine Freundin und ich haben durch einen Umzug unsere Küche an die Nachmieter verkauft. Bei Besichtigung wurde die Küche gesehen und darauf hingewiesen das wir diese selbst und nicht profisionell verbaut haben. Bei einem weiteren Termin würde die Küche sowie die Wohnung genauer angeschaut. Dann bei der Übergabe der Wohnung und den Kauf der Nachmieter für die Küche würde diese auch getestet (Elektrogeräte, Herd und Waschmaschine) sowie die Möbel angeschaut. Es wurde auch unter die Spüle geschaut wo die selbst verbauten Abflussrohre entlang laufen, dies wurde auch getestet. Alles einwandfrei.
Nun eine Woche später möchten die Nachmieter vom Kauf zurück treten mit der Meinung das nun das Rohr undicht sei da es unprofisionell verbaut wurde und der Unterschrank der Spüle durch Feuchtigkeit beschädigt ist. Bei Besichtigung und Übernahme wurde dies allerdings angeschaut und er hat keine Mängel weiter gefunden. Hinzufügen möchte ich noch das die Nachmieter die Waschmaschine selbst ausbauen wollten um da eine Spülmaschine hinzubauen. Evtl wurden die Rohre bei dem Versuch beschädigt.
Es wurde ein Kaufvertrag aufgesetzt das bei dem Kauf die Haftung für uns (dem Verkäufer ausgeschlossen wird). Meine frage:
Kann er nun zurück treten?
3 Antworten
Nein - er hatte ausreichend Gelegenheit die Küche zu besichtigen und es gab zu diesem Zeitpunkt keine ( verborgenen ) Mängel. Und auch jetzt bemängelt der Käufer ja lediglich einen soweit zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden dann vorher offensichtlichen Mangel - am Spülenunterschrank.
Vielen Dank. Gibt es noch jemanden der mir das evtl. Bestätigen kann und auch einen Paragraphen dazu hätte?
Er kann nicht vom Kauf zurücktreten, weil es dafür an einer Rechtsgrundlage mangelt.
Unverbindlich: Nein. Es gibt den Grundsatz: Verkauft wie gesehen und begutachtet. Zumal ihr eine Haftung eurerseits vertraglich ausgeschlossen habt. Schwierig wirds erst bei einer arglistigen Täuschung - heißt: Ihr wußtet von einem Mangel, habt Ihn aber verschwiegen oder bewußt verdeckt. Davon gehe ich mal nicht aus.
Wenn jemand etwas kauft, kann er nicht nachträglich etwas bemängeln, was er angeblich erst im Nachhinein feststellt. Aber ich will mich da nicht festlegen. Wenn's hart auf hart kommt, wendet euch an die Verbraucherzentrale eurer Stadt. Da gibt es juristischen Beistand für schmales Geld.