Wirksamkeit mündlicher Kaufvertrag (Zusage)?
Hallo,
ich habe vom Nachmieter meiner Wohnung eine mündliche Zusage erhalten, dass er meine Küche ablöst. Dies war mit der Maklerin auch als Bedingung vereinbart, bei der Suche nach einem Nachmieter. Nun will er plötzlich nichts mehr von der Vereinbarung wissen und verlangt, dass die Küche entfernt wird.
Muss er sich nicht an die Vereinbarung halten? Er hat die Ablöse auch der Maklerin und dem Vermieter zugesagt, aber bei Unterzeichnung des Mietvertrags gesagt; dass er die Küche doch nicht nimmt. Hat behauptet, ich wäre von ihm informiert worden, was aber nicht zutrifft.
Was kann ich nun tun?
4 Antworten
So kann es gehen. So etwas muss man schriftlich machen, damit es dann auch wirkt und man was in der Hand hat.
In einem Fall bei uns hat eine Nachmieterfamilie auch die Küche der Vormieter übernommen, bzw. denen abgekauft. Hinterher haben sie es bereut, denn offenbar hat sich bei genauer Betrachtung heraus gestellt, dass die Küchenschränke total verdreckt und teilweise arg abgenutzt zurück gelassen wurden.
Ich denke, wenn die Küche noch einigermaßen brauchbar ist, kannst Du versuchen sie anderweitig zu verkaufen, aber raus muss sie nun wohl.
Theoretisch kann der Kauf vom Makler als Zeuge bestätigt werden, der vermeintliche Widerruf aber nicht. Da liegt die Beweislast jetzt beim Nachmieter.
Der Kaufpreis wurde (im Beisein des Maklers) aber besprochen?
War auch anwesend.
Ja, der Makler wurde über Ablösesumme informiert.
Weder die Maklerin noch der Mietinteressent bestimmen, ob deine EBK rückgebaut werden muss, sondern dein Vertrgspartner, dein Vermieter.
Wie immer bei (mündlichen) Verträgen ist es eine Sache der Beweisbarkeit. Wenn Du Zeugen hast, dann kann er sich querstellen, wie er will. Er bezahlt die Küche.