Privatverkauf einer Einbauküche, Käufer möchte sich nicht an Vertragsvereinbarungen halten. Was kann ich tun?
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:
Ich bin umgezogen und habe den Nachmietern meiner alten Wohnung meine Einbauküche verkauft. Ich habe einen Kaufvertrag über eine "gebrauchte Einbauküche" aus dem Internet gezogen und entsprechend ausgefüllt. Dieser wurde von allen Parteien unterschrieben, ich habe das Original behalten und die Nachmieter eine Kopie. Festgehalten waren die vorhandenen Schränke und Gerätschaften, sowie die Zahlungsvereinbarung des Kaufpreises bis zu 15.12.2016.
Auf Nachfrage bin ich den Nachmietern entgegengekommen, dass sie den Kaufpreis in zwei gleichgroßen Raten tilgen können (erste Rate zum 15.12.2016, zweite Rate zum 15.01.2017). Auch dies habe ich nachträglich auf dem Kaufvertrag festgehalten und mir nochmals unterzeichnen lassen.
Die Nachmieter haben die Küche vor dem Kauf gesehen und es gab keine Beanstandungen, nicht mal handeln wollten sie, obwohl ich den Preis als Verhandlungsbasis angesetzt hatte. Über den Zustand der Küche steht im Kaufvertrag lediglich "gebrauchte Einbauküche".
Da mein Ex-Partner und ich die Wohnung zur Mitte unseres letzten Mietmonats schon leer hatten, haben wir den Nachmieter großzügiger Weise erlaubt, diese schon betreten, renovieren und einräumen zu können.
Ende November erreichte mich nun eine Kurznachricht der neuen Mieterin, dass sie nicht bereit wären, den vollen Kaufpreis zu bezahlen, da die Küche offensichtliche Macken hätte und dreckig wäre. Daraufhin schickte sie mir Bilder von der Oberseite der Hängeschränke und der abmontierten Fußleiste, hinter der ich natürlich nicht geputzt habe.
Alles in allem wurde sie äußerst dreist und drohte mit sofortigem Rücktritt vom Kaufvertrag.
Da dies aber ein Privatverkauf eines gebrauchten Objektes war, habe ich ihr erklärt, dass sie nicht ohne Weiteres von dem Kaufvertrag zurück treten könne, da ich meinen Teil des Vertrages (gebrauchte EKB mit allen im KV genannten Geräten und Schränken) erfüllt hätte und sie nun ihren Teil zu erfüllen habe, nämlich die Zahlung des festgeschriebenen Kaufpreises.
Da sie vehement versucht mich davon zu überzeugen, dass sie jedes Recht hätte, vom Kaufvertrag zurück zu treten, setzte ich sie darüber in Kenntnis, dass ich mich, sollte sie den vereinbarten Zahlungsmodalitäten nicht nachkommen, gezwungen sehe, einen Anwalt einzuschalten.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Langsam glaube ich, dass die neuen Nachmieter nie geplant haben, die Küche zu überhaupt zu kaufen (bzw. zu bezahlen) oder zumindest nie bereit waren, diesen Preis zu bezahlen, den Kaufvertrag jedoch ohne weiteres unterschrieben haben, um den Zuschlag für die Wohnung zu bekommen.
Wäre diese Vermutung ausreichend um Anzeige (wegen Betruges/arglistiger Täuschung?) zu erstatten?
Wäre es zu diesem Zeitpunkt (bzw. nach verstreichen des ersten Zahlungstermins ohne Geldeingang) überhaupt schon ratsam, Anzeige zu erstatten?
Welche Möglichkeiten hätte ich noch?
10 Antworten
Ihr habt einen Vertrag.
Dieser Vertrag ist für beide Seiten gültig und verpflichtend.
Deine Bedingungen hast Du erfüllt, der Vertragspartner nicht.
Soweit ist die Rechtslage von außen betrachtet eindeutig.
Ich würde dem Käufer eine (schriftliche) Mahnung geben mit einer Frist, bis wann er den Kram zu bezahlen hat und ihn gleichzeitig in Kenntnis setzen, dass Du ansonsten gerichtliche Schritte einleiten würdest.
Ich glaube, dass Du mit Deiner Einschätzung richtig liegst und der Käufer möglicherweise aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Absicht hat, sich um die Zahlung zu drücken.
Vielleicht schrickt er zurück, wenn er liest, dass es ihm nun gerichtlich an den Kragen gehen soll und zahlt dann doch. Falls nicht, würde ich dann einen Anwalt aufsuchen.
Grüße, ----->
Ihr habt eine Ratenzahlung vereinbart.
Steht im Vertrag irgendwo der Satz: ist eine Rate im Verzug so ist sofort der volle Betrag fällig.?
Dann wartet bis zum 15. Schaut ob sie bezahlt und dann geht per Mahnschreiben/ Gerichtliches Mahnschreiben gegen sie vor.
Ob der Weg über eine Betrugsanzeige was bring wage ich zu bezweifeln.
Wozu eine Anzeige? Du willst doch Geld. Da musst du den zivilrechtlichen Weg gehen.
Wenn nicht gezahlt wird, Mahnung schicken. Wird noch immer nicht gezahlt, direkt ein gerichtliches Mahnverfahren ("Mahnbescheid") einleiten. Das kostet nicht viel und kann ggf. dazu führen, dass du zwangsvollstrecken lassen kannst.
Eine Anzeige macht keinen Sinn. Einen Betrugsvorwurf wird nicht zu beweisen sein. Daher wird die Sache dann ganz einfach eingestellt. Eine strafrechtliche Relevanz ist hier nicht gegeben.
Weiter. Bei diesem privaten Kaufvertrag gibt es kein Rücktrittsrecht. Auch eine Reduktion des Kaufpreises aufgrund von Mängeln scheidet aus. Es war eine gebrauchte Küche und die Käufer konnten die Küche besichtigen. Der Kaufpreis ist unstrittig, die Zahlungstermine auch.
Das kannst du problemlos gerichtlich einfordern. Voraussetzung wäre natürlich, dass der Käufer auch zahlungsfähig ist. Die günstigste Lösung wäre dann erst mal die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides.
Diese Ansprüche sind zivilrechtlicher Natur.
Bau die Küche aus.
Das wäre zwar dumm für Dich, da Du dann eine Küche zu viel hättest - aber ich bezweifle, dass die neuen Mieter es wirklich soweit kommen lassen würden.
Die werden vermutlich auf eine Küche angewiesen sein und wenn Du jetzt wirklich mit einem Transporter zum Ausbau vorbeikommen würdest (vermutlich würde schon einfach die Androhung reichen), dann knicken die wahrscheinlich ein.
So kurz vor Weihnachten eine neue, passgenaue Küche zu organisieren und zu bezahlen wäre vermutlich nicht in deren Sinne.
Viel Erfolg!
Erstmal die Zahlungsfristen abwarten, die vertraglich vereinbart wurden... sonst sitzt der Fragesteller ganz schnell selbst im Fettnäpfchen.