privatverkauf ,was tun wenn käufer nicht zahlt?

4 Antworten

Hol die Küche bei Nicht-Zahlung aus der wohnung^^ Das ist doch vertraglich festgehalteen oder seh ich das falsch?

Du MUSST ihn auf jeden fall schriftlich auffordern MIT FRIST dir das Geld ausszuzahlen bzw. die raten wieder aufzunehmen oder dass er die Küche aushändigen soll.(Nimm eine frist von 10-14 Tagen, aber bennene das genaue Datum: z.B. 08.01.2011 oder so!!! Kopiere diesen Brief, warte bis die Frist abläuft, wenn dann nihts passiert dann:

geh zum Anwalt: Der soll den Käufer auffodern zu zahlen oder ihn auffordern die Küche herrauszugeben. Ansosnten kannst du ihn danach anmahnen, wenn das auch nicht geht, dann kannst du klagen, allerdings kannst du auch ohne mahnung klagen, das liegt bei dir.

steffilevi22 
Beitragsersteller
 19.12.2010, 18:30

ja sicher is es vertraglich fest gehalten aber ich glaube nicht das sie mir zutritt zu ihrer wohnung gewähren und ob die cops mir zutritt zur wohnung beschaffen hmmm keine ahnung werd mich da nochmal schlau machen müssen .treotzdem danke für die antwort hast mir weiter geholfen

anschreiben und drauf hinweisen das er zahlen soll und mit anzeige wegen betrug drohen, zahlt er dennoch nicht, machste ne anzeige. die meisten zahlen dann, damit man die anzeige wieder zurück zieht, beim nächsten mal wenn er nicht zahlt, einklagen.

Geh zu einem anwalt und lass dich beraten.hast ja alle daten da

das problem ist, dass du die küche eben nciht wieder mitnehmen darfst