Gartenkauf von Privat - Anzahlung - Rücktritt wegen falscher Angaben - Möglichkeit für mich als Käufer?
Folgende Situation:
Garten wird auf ebay Kleinanzeigen als 'Freizeitgrundstück' angeboten.
Besichtigung mit Verkäufer, Zusage bekommen.
Verkäufer und Käufer unterzeichnen beide einen Vorvertrag, in dem steht, dass der Käufer dem Verkäufer eine Sicherheitsanzahlung von 500€ zahlt (für den Fall, der Käufer springt ab).
Die Zahlung ist geschehen.
Nun erfährt Käufer auf Nachfrage beim Bauamt, dass das Grundstück in einem kartierten FFH (Flora Fauna Habitat) liegt und hier extreme Nutzungseinschränkungen vorliegen. Die angedachte Nutzung bspw. mit einem Gemüsebeet, Zierbeeten, Hecken ist entsprechend nicht möglich.
Notartermin wäre am 2.6.22
Käufer möchte aufgrund der Einschränkungen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Nun die Frage zu den 500€: wie sieht es hier rechtlich aus? Kann der Käufer diese rechtlich gestützt zurückfordern?
6 Antworten
Ist im Vorvertrag irgendwo explizit Nutzung als Garten mit oder ohne Bauten und so weiter versprochen worden, steht irgendetwas dergleichen im Kleinanzeigen-Text? Wenn da nichts drin steht, wirst du keinen Erfolg haben.
Wenn keine Nutzung in dem Sinn des Käufers im Vertrag beschrieben war und wenn der Verkäufer die Nachfrage, ob es irgendwelche Nutzungseinschränkungen gibt nicht nachweislich verneint hat, dann gibt es hier wohl keine Möglichkeit für den Käufer.
Hier muss der Käufer noch schauen, ob da nicht noch Kosten kommen, wegen dem Notartermin, soweit er den Notar bestellt hat.
Du schreibst:
Rücktritt wegen falscher Angaben
Welche falschen Angaben sollen das gewesen sein?
Du schreibst es wurde als Freizeit GS angeboten. Also Zelten spielen rumflezen.
Nicht als Gemüsegarten ist die Sachlage wohl klar.
Danke für deine massiven Rückmeldungen, aber das ist sinnlose Energieverschwendung. Bei dem Thema kommt du bei uns 32 Jahre zu spät.
Glaubst du wirklich du bewirkst etwas, außer auf meine Ignorierliste zu kommen? Du hast selbst geantwortet das ist relevant.
Freizeit ist ein weit definierter Begriff, daher wird es vermutlich keine Rückzahlung der Anzahlung geben. Jedoch musst Du nicht unterschreiben, was mit weiteren Kosten verbunden werden.
Du kannst den Kaufvertrag nicht unterzeichnen dann sind die 500 € weg . Den Vorvertrag anfechten , mit Anwaltskosten + Gerichtskosten , mit ungewissen Ausgang kommt bestimmt teurer . Such dir einen anderen Garten und betrachte die 500 € als Lehrgeld.
Zelten auch nicht