Kann ein Eigentümer die Flurreinigung ignorieren, obwohl es in der Hausordnung festgelegt ist?

2 Antworten

Ja, so jedenfalls der BGH in seiner Entsheidung vom 10.10.2014

Neue Leistungspflichten verstoßen gegen Belastungsverbot

Der angefochtene Beschluss verstößt gegen das Belastungsverbot. Die auferlegten Leistungspflichten finden im Gesetz keine Grundlage. Die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums obliegt den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass die einzelnen Wohnungseigentümer kraft Gesetzes verpflichtet sind, Instandhaltungsmaßnahmen selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Auch zur tätigen Mithilfe sind sie nicht verpflichtet.

Vielmehr sind Beschlüsse, die Instandhaltungsmaßnahmen betreffen, vom Verwalter umzusetzen. Die Wohnungseigentümer haben lediglich die Kosten hierfür aufzubringen. Nichts anderes folgt aus § 16 Abs. 4 WEG. Denn auch danach können die Wohnungseigentümer lediglich die Verteilung der u.a. für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen angefallenen Kosten abweichend von § 16 Abs. 2 mit qualifizierter Mehrheit regeln und dies ohnehin nur im Einzelfall.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-keine-neuen-pflichten-fuer-wohnungseigentuemer_258_285146.html

Woher ich das weiß:Recherche
teichsurfer 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 10:31

Hallo Dog Diego. Wenn ich dich richtig verstanden habe meinst du das wir abweichend von der bestehenden Hausordnung was geändert haben. Das ist nicht der Fall. Für die Erfüllung der Reinigung wurde ja in der Vergangenheit die Reinigungskraft beauftragt. Da diese nun nicht mehr putzt. Muss das doch dann automatisch jeder dann selber machen oder für sich selbst jemanden beauftragen oder?

Der Eigentümer kann verweigern, dass er selbst putzt. Allerdings muss er jemanden damit beauftragen, der diese Arbeit macht. Ansonsten muss die Hausverwaltung informiert werden, die dann die nötigen Schritte einleiten wird.

teichsurfer 
Beitragsersteller
 07.09.2018, 10:33

Ja so sehe ich das auch. Es wurde ja nicht verlangt das die Eigentümerin selbst putzt. Sie soll nur ihren Pflichten gem. Hausordnung nachkommen. Wie ist uns egal.