WEG - können wir gezwungen werden eine Reinigungsfirma für die Treppenhausreinigung zu beauftragen?
Ich habe schon einige Zeit im Netz gesucht, aber nicht genau für unser Problem etwas gefunden. Sondern Fragmente, die ich hier teilweise wiedergebe. Über eine Beurteilung wäre ich sehr dankbar.
Folgende Situation:
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 12 Parteien, 3 Hauseingänge; in unserem Haus 4 Wohnungen, davon 3 Eigentümer und eine Mieterin. In der Einladung zur Eigentümerversammlung steht: „6. Vergabe der Treppenhausreinigung (Antrag Frau K.) Die Treppenhausreinigung soll zukünftig an eine Firma vergeben werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 10,00 € pro Wohnung und Monat.“ Mein Mann und ich wollen das nicht, sondern bei der bisherigen Lösung, selbst reinigen bleiben. Welche formalen Möglichkeiten haben wir? Zunächst ist die Formulierung an sich ja schon unklar. Worüber genau soll eigentlich wer abstimmen? Soll es für die gesamte Eigentümergemeinschaft gelten? Nur für unser Haus? (Soviel ich weiß – ja). Stimmen alle für uns oder nur wir 4 für unser Haus? In der Hausordnung steht: „Die Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses obliegt den Eigentümern.“ Auch wenn das auch ein altmodisches Wort ist, bedeutet es ja wohl, das es einerseits unsere Pflicht ist, andererseits, dass wir auch selbst bestimmen können, wie wir es das Treppenhaus säubern. Somit ginge es bei dem Antrag um eine Änderung der Hausordnung. Die anders hätte angekündigt werden müssen. Könnte dann an dem gleichen Tag über die Änderung der Hausordnung abgestimmt werden? Stimmen alle Eigentümer ab? Oder müsste ein Antrag (für die nächst Versammlung) gestellt werden, dass für unser Haus eine extra Hausordnung gelten darf? Wenn trotzdem abgestimmt werden soll. Können wir uns weiterhin weigern, weil kein konkretes Angebot vorliegt und die Nennung der Kosten von 10,- € zu niedrig angesetzt sind? Wenn die Verwalterin sagt, dass sie bestimmt, weil wir uns nicht einigen können, kann sie das? Oder muss dann ein Vorwurf gegen uns vorliegen? (Der vorher schriftlich hätte formuliert werden müssen?) Gibt es noch weitere Ansätze? Vielen Dank im Voraus! Gudrun
5 Antworten
Die Frage passt nicht zu deinem Text.
Denn ihr werdet ja nicht gezwungen eine Reinigungsfirma zu beauftragen, sondern die Kosten derselben mit zu bezahlen, sofern der Beschluss zu Stande kommt.
Es gibt leider keine andere Möglichkeit den Reinigungsdienst innerhalb der WEG rechtlich verbindlich zu organisieren, wenn dies nicht vertraglich geregelt ist. Denn im Beschlusswege oder mittels Hausordnung können die Wohnungseigentümer nicht gezwungen werden das Treppenhaus (oder im Winter Schneedienst) zu leisten. Dies geht nur per Vertrag (z. B. Teilungserklärung). Bei Mietern geht es nur deshalb, weil hier eben ein solcher Vertrag (Mietvertrag) zu Grunde liegt, in welchem dies in der Regel vereinbart wurde.
Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob ihr selbst putzt oder nicht, da die Kosten der Reinigungsfirma auf alle Wohnungseigentümer umgelegt werden.
Wo eure Verwalterin jedoch schief liegt, ist dass sie diesbezüglich etwas zu melden hätte. Die Wohnungseigentümerversammung entscheidet und nicht der Verwalter. Und wenn die WEG sich nicht entscheidet, dann ist das auch eine Entscheidung, welche der Verwalter hinzunehmen hat.
Es tut mir Leid, wenn ich dir hier keine Hoffnung machen kann, aber der BGH hat dies 2012 noch einmal sehr deutlich den Wohnungseigentümern und insbesondere den Verwaltern ins Stammbuch geschrieben.
"Wo eure Verwalterin jedoch schief liegt, ist dass sie diesbezüglich etwas zu melden hätte. Die Wohnungseigentümerversammung entscheidet und nicht der Verwalter."
So ist es und nicht anders! Also d.h., während der Versammlung die Sachlage unter allen Miteigentümern abklären. Ein einfache Mehrheit ist zu diesem Punkt in der Lage, den Vorschlag der Verwalterin entweder zu billigen oder abzulehnen. Eigentlich sehe ich persönlich keinerlei Unbill, eine Putzfirma damit zu beauftragen. Denn selber seine Bereiche vor der Wohnung und den Treppen zu reinigen birgt oftmals die Gefahr, dass einer der übrigen Bewohner die Sorgfalt kritisiert und dann hängt der Haussegen erst recht schief. Also lieber Neutralität hierzu mit einer Reinigungsfirma schaffen., ist meine Empfehlung. (Mieter haben hier gar nicht mitzureden, sie werden über die Nebenkosten mitbezahlen müssen).
Danke! Stimmt, wir sollen zahlen. Dann besteht die einzige Möglichkeit in der Kommunkation/Diskussion über den Grund des Antrags? (Siehe Kommentar zur anderen Anwort.)
Hi,
wenn in einer WEG über die Hausreinigung abgestimmt wird, ist das Ergebnis bindend für alle Eigentümer.
Wem das Ergebnis nicht passt, muss ein neue Abstimmung herbeiführen, sich aber an die bestehende halten.
Das ist eigentlich sehr einfach zu verstehen.
Aber laut Frage wird nicht über eine Änderung der Hausordnung abgestimmt.
Hi herja, danke für die schnelle Antwort! Das klingt ja ganz eindeutig. Normalerweise kann ich Abstimmungen auch gut akzeptieren. In diesem Fall beschwert sich ein Eigentümer über uns, weil wir die Haustreppe nicht putzen. In der Hausordnung steht eindeutig, dass die Haustreppe von den Erdgeschosswohnungen zu reinigen ist, wir wohnen im 1. Stock. (Ich fege sie trotzdem meistens mit.) Dem Eigentümer ist es aber gleichgültig, was in der Hausordnung steht, glaubt, dass er Recht hat und besteht darauf. Deswegen sehen wir nicht ein, dass wir jetzt „hintenherum“ dazu gezwungen werden sollen. Zumal nie eine Kommunikation seinerseits mit uns darüber lief. Wir wären ja im Gespräch zu Änderungen bereit. Haben wir keine Möglichkeit, uns dagegen zu wehren? Gruß Gudrun
Nein, natürlich nicht. Lasse die einen Beschluß fassen und danach müßt ihr dann leider ein Beschlußanfechtungsverfahren betreiben. Keine WEG kann so einfach mal so in das Sondereigentum per Beschluß eingreifen. Der Mieter wird diese Kosten und Lasten auch nicht tragen, es sein denn, er möchte auch eine Firma. Frau K. kann sich ja eine Reinigungskraft einstellen. Keiner kann ihr das verbieten. Ich rege an, auf diese Hinweise in der Versammlung hinzuweisen. Dann kann der Zustimmer nicht meckern, wenn er vom Gericht mit den Kosten des Verfahrens belastet wird. Viel Glück.
Hallo, wenn die Eigentümer darüber abstimmen, ob die Treppenreinigung vergeben werden soll, dann sollen sie diese auch bezahlen. In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Reinigung zuständig bin und so bleibe ich auch dabei und reinige selbst! Anders wäre es ja eine einseitige Mietvertragsänderung der ich nicht zustimmen muss. Sehe ich dies falsch?
Ja, wenn die Eigentümerversammlung dies so mehrheitlich beschlossen hat.
Wer seine Eigentumswohnung vermietet kann natürlich die Kosten der Treppenhausreinigung etc. seinen Mietern als Nebenkosten aufdrücken. Das ist dann eine Frage des jeweiligen Mietvertrages.
Und wird dann, wie in unseren Hütten, von den vermietenden ET zur Kasse gebeten, weil die Mieter solche Kosten und Lasten aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung, siehe Hausordnung, nicht zu bezahlen hat, so jedenfalls die Gerichte in Leipzig. Eine WEG hat keine Beschlußkompetenz in diesen Angelegenheiten, so der Tenor.