Umzugskostenpauschale für Mieter?
Bin im Okt.2016 in die Whg. eingezogen, und habe jetzt die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2016 erhalten.Meine Vermieterin fordert dabei eine pauschale Gebühr in Höhe von 100€, da die Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung 2007 beschlossen hat, bei Ein- und Auszügen eine pauschale Gebühr in Höhe von € 100,00 zu erheben, um damit Bagatellschäden am Gemeinschaftseigentum – verursacht durch Umzüge – beseitigen zu lassen.Kann man diese Kosten überhaupt auf den Mieter umlegen?Habe gehört, dass die Eigentümer selber diese Pauschale zahlen müssen.
3 Antworten
Diese Gebühr ist nicht auf die Mieter umlegbar.
Schreib' Deiner Vermieterin zurück, daß eine Gebühr für Ein- oder Auszuüge nicht Bestandteil des Mietvertrags ist und Du diese nicht anerkennst.
Nein. Eine solche "Gebühr" kann die Vermieterin nicht fordern. Das ist rechtlich nicht möglich.
Wenn die Eigentümergemeinschaft das beschließt, gilt das nur für die Vermieterin. Es mag sein, dass die das vielleicht an die Gemeinschaft zahlen muss, aber sie kann es nicht von eigenen Mietern fordern.
Du bist Mieter und was die Eigentümerversammlung beschließt, das gilt für die Eigentümer. Die Eigentümerin muß 100€ in die Gemeinschaftskasse zahlen, wenn sie einen neuen Mieter hat. Für dich gilt dein Mietvertrag. Den hast du mit der Vermieterin, nicht mit der Eigentümergemeinschaft geschlossen.