Gehört Brennholz und Braunkohle zum Nachlass?

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Du bist Eigentümer des Hauses und Opa hatte ein Wohnrecht? oder ein Nießbrauchrecht?

Bei der Bestellung solcher Rechte wird üblicherweise vereinbart, dass der Rechteinhaber die Nebenkosten tragen muss. Beim Öl zB der Eigentümer bestellt, bezahlt und macht dem Opa die Verbrauchsabrechnung.

Hat Opa nun allein in dem Haus gewohnt und sich noch selbst um die Beschaffung von Holz und der Kohle bemüht und auch bezahlt: Gehen die Dinge in die Erbmasse oder du musst sie den Erben entsprechend entschädigen.

Waren die Dinge bei Übertragung des Hauses bereits vorhanden, kommt wieder der Vertrag ins Spiel, dann sind sie vermutlich mit dem Haus in deinen Besitz übergegangen.

Hatte Opa einen Mietvertrag mit dir und hat die Dinge erledigt, bestellt und bezahlt: werden sie wieder Teil des Nachlasses.

BiaLe 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 10:56

Er hatte ein Nißbrauchrecht.... macht das einen Unterschied?

kabbes69  02.11.2018, 11:31
@BiaLe

ja macht es: mit dem Nießbrauchrecht hat er die Verfügung über das Haus nicht abgegeben. Je nach Formulierung des Nießbrauchrecht, war er zB noch berechtigt das Holz zu verkaufen und somit seine Erbmasse zu erhöhen. ( vereinfacht dargestellt)

https://www.anwalt.org/niessbrauch/

Falls es hier Streit gibt, müsste man den Vertrag mal von einem Anwalt prüfen lassen.

Der Ofen gehört zum Haus ist fest mit diesem verbunden .Er gehört also Dir.

Heizmaterial gehört wie alle beweglichen Dinge zur Erbmasse.

Ich würde drauf setzen,das die anderen keine Verwendung für Holz und Kohle haben.

Viele moderne Kaminöfen dürfen nicht mit Kohlen geheizt werden.Insofern wäre der Abtransport und Verkauf nicht lukrativ für Deine Geschwister.So kannst Du Holz und Kohle vielleicht behalten.Oder Du kaufst es günstig. Eine Tonne Brikett kostet rund 200,- Ein Ster gutes Brennholz 80,-

Beides war Besitz der alten Herrn, fällt somit in die Erbmasse.

Ansprüche darauf hast Du keine.

Wenn es feststeht, dass die Brennstoffe von Deinem Opa gekauft wurden, dann war es sein Eigentum und gehört zum Erbe.

Da gibt es keinen Unterschied welchen Nutzen und welche Eigenschaften die Hinterlassenschaft hat

Vielleicht greift ja § 97 BGB - Dann würden die Brennstoffe zur Hauptsache gehören, also dem Haus.

§ 97 Zubehör

(1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.

(2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.