Muss ich die Wohnung im Fall eines Todes Kündigen bei Erbausschlagung?
Hallo,
ich habe eine Frage, wenn ein Angehöriger stirbt und ich der nächste Verwandte bin und das Erbe auch ausschlagen werde, muss ich dann die Wohnung kündigen und wenn ja zu welchem Zeitpunkt?
11 Antworten
Wenn Du vorher nicht in der Wohnung gelebt hast (siehe auch § 563 BGB) und das Erbe ausgeschlagen hast, musst Du die Wohnung auch nicht kündigen.
Genau genommen, darfst Du das auch gar nicht.
Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, dann kannst du die Wohnung des Erblassers überhaupt nicht wirksam kündigen
bei Erbausschlagung hast du nichts mehr mit dieser Person zu tun. Dir steht dann weder vom Vermögen, noch Schulden, dazu gehört auch die Wohnung zu. Du darfst Sie auch nicht mehr betreten.
du hast auch mit der Wohnung nichts mehr am Hut, der Vermieter muss sich mit dem Nachlassgericht rumschlagen
mega-viele infos.
mietverträge bspw. erlöschen nicht durch tod
mietverträge bspw. erlöschen nicht durch tod
stimmt ^^ - das geht aber den Erbausschlagenden nichts mehr an, kümmern muss sich der Vermieter
Nur die wenigsten Verträge enden automatisch mit dem Tod! Die meisten laufen weiter
Ehrlich nicht?
Ich wusste zwar, dass es einige Besonderheiten im Zusammenhang mit Immobilien gibt, aber ich dachte zumindest, dass der Mietvertrag personenbezogen und nicht objektbezogen ist.
Ein Mietvertrag endet nicht automatisch, wenn der Mieter stirbt. Er läuft so lange weiter, bis er gekündigt wird.
Wenn du aber das Erbe ausschlägst, hast du nichts mit Vermögen oder Verbindlichkeiten des Verstorbenen zu tun.
das ist mir schon klar, aber ich muss doch die Wohnung kündigen, dies war meine Frage.