Kann der Hauptmieter die Kaution des Untermieters einfach einbehalten?
Hallo, ich habe derzeit ein rechtliches Problem und bin unsicher, wie ich vorgehe. Die Geschichte: Ich habe als Untermieter mit befriestetem Mietvertrag in einem Zimmer einer Wohnung gewohnt. Diese wurde von der Freundin des Hauptmieters bewohnt. Laut Mietvertag war der Mietgegenstand mein Zimmer mit Nutzungsrecht an der Wohnung. Die Hauptmieter wollten mit mir aus der Wohnung ausziehen, mein Untermietvertrag endete praktisch mit ihrem Hauptmietvertrag. Sie räumten die Wohnung aber schon zu Anfang des Monats, während ich noch bis ans Ende des Monats in meinem Zimmer blieb.
Der Hauptmieter bat mich am Ende mein Zimmer zu streichen und die Wohnung durchzuwischen und schon 2 Tage vor Ende des Vertrages auszuziehen, damit sie die Übergabe mit dem Makler machen konnten. Ich machte alles nach bestem Wissen und Gewissen und übergab den Schlüssel. Ein Übergabeprotokoll gab es nicht, da der Hauptmieter nicht anwesend war.
Die Hauptmieter bekamen bei der Übergabe an den Makler mit diesem Probleme. Die Wohnung sei schlecht gestrichen (auch mein Zimmer) und es seien Schäden vorhanden/ es müsse nachgereinigt werden. Dies war noch vor Ende des Monats (und meines Mietvertrages). Ich bot dem Hauptmieter an, mein Zimmer nochmals nachzustreichen, was er mir verweigerte (und den Schlüssel hatte ich ja schon abgegeben).
Danach hörte ich lange nichts mehr vom Hauptmieter und er reagierte auch nicht auch Kontaktversuche. Nachdem ich mir etwas energischer eine Antwort erbot (wegen meiner noch fälligen Kaution) antwortete er in einer Mail, dass sie einen Maler engagieren mussten, die Wohnung extra putzen lassen mussten und alles Mögliche. Er rechnete mir etwas vor, bei dem von meiner Kaution dann noch genau "+/- 10 €" übrig bleiben würden. Dabei sind Kosten für Maler, für Reinigung, einer privat engagierten Person und die Reisekosten des Hauptmieters enthalten, die ich anteilig übernehmen soll. Ich verstehe bei dem ganzen nicht wirklich, warum ich mich an Kosten beteiligen soll, die mein Zimmer gar nicht betreffen (in dem ich nur etwa ein 3/4 Jahr wohnte). Alles in allem habe ich das Gefühl, dass man mich einfach um meine Kaution betrügen will, kann mir aber auch keinen Anwalt leisten (es geht um 350 €, würde sich kaum lohnen, denke ich).
Wie kann ich in dem Fall vorgehen, ohne selbst zusätzliche Kosten zu haben? Kann ich mich dagegen wehren, ohne gleich rechtlich aktiv zu werden?
Ich wäre um ein paar gute, hilfreiche Antworten sehr dankbar!!!
5 Antworten
Deine Mietsache war laut Mietvertrag ein Zimmer. Und nur darüber warst Du ausschließlich Deinem Vermieter (dem Hauptmieter) in der Pflicht.
Alles andere ist nicht Dein Problem.
Du kannst Deinen ehemaligen Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben auffordern die Kaution + Zinsen binnen x Tagen zu erstatten oder gleich einen Mahnbescheid erlassen. Der ist allerdings nicht kostenlos. Ich glaube um die 30 € bei Streitwert bis 600 €.
Der Hauptmieter kann die Kaution des Untermieters nicht einfach einbehalten. Nach deiner Darstellung hat dein Vermieter (Hauptmieter) den Anspruch auf Einbehalt der Kaution gleich mehrfach verwirkt.
Abhängig vom Ende des Untermietvertrages hat der Vermieter die Kaution gegenüber dem Untermieter nachweislich und schriftlich innerhalb von 6 Monaten abzurechnen.
Der Untermietvertrag verweist auf Inhalte des Hauptmietvertrages, der dir nicht in Kopie ausgehändigt wurde. Deshalb sind Festlegungen über Schönheitsrepaturen des Hauptmietvertrages für die nicht gültig.
Der Vermieter hat dir keine Gelegenheit gegeben angebliche Mängel an der Mietsache selbst zu beseitigen, obwohl du die Beseitigung angeboten hast.
Dein Untermietevertrag erstreckte sich nicht nur auf dein Zimmer sondern auch auf die Benutzung anderer Wohnungsteile. Über deine Beteiligung an den Schönheitsreparaturen in diesen Räumen sagt dein UMV nichts aus.
Ob die Schönheitreparaturen am Mietende überhaupt als Forderung des Wohnungsvermieters gerechtfertigt sind, kann hier nicht beurteilt werden.
Das fehlende Rückgabeprotokoll kann sich noch als Bumarang erweisen. Deshalb erstelle ein Protokoll, dass den Zustand der Mietsache bei deinem Auszug erfasst und finde einen glaubwürdigen Zeugen, der dieses Protokoll bestätigt.
Weiteres Vorgehen: Den Vermieter unter Fristsetzung auffordern die Kaution abzurechnen. Ich nehme an, die 6 Monate Überlegensfrist des Vermieters sind verstrichen. Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, ist der Vermieter unter Fristsetzung aufzufordern die verzinste Kaution an dich zurück zu geben. Eine Mahnung, falls nichts kommt, danach gerichtliche Mahnung. Erfolgt kein Widerspruch, kannst du aus dem Titel gegen den Vermieter vollstrecken. Im anderen Fall muss eine gerichtliche Entscheidung aufgrund der gerichtlichen Mahnung herbeigeführt werden. Prozesskostenhilfe beantragen, Beratungsschein für Anwalt beim AG holen.
Die Kaution ist für Mietschulden und nicht für Renovierungskosten. Steht im Mietvertrag überhaupt drin, dass die Wohnung bei Aufgabe renoviert werden müsste ? Wurde sie überhaupt renoviert übernommen ?
Zweck der Kaution:
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche. Insbesondere rückständige Miete, Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).
Dann muss der Vermieter das beweisen.
Fordere Deinen Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben auf, dass er die Kaution nebst Zinsen auszahlt:
- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Dann noch hinweisen, das bei fruchtlosem Ablauf ein Mahnbescheid und rechtliche Schritte erfolgen.
Mietvertragsklauseln zu Renovierungen sind oft fehlerhaft. Melde dich beim Mieterbund.
Ich habe alles ungestrichen übernommen, außerdem ist Mietgegenstand ja auch nur mein kleines Zimmer... Als ich meinte, dass ich die Wohnung ungestrichen übernommen habe, meinte der HP nur "und, steht das auch irgendwo?", im Sinne von "kannst du das Beweisen?".
Im Untermietvertrag steht eine Klausel "im sonstigen gelten die Richtlinien des Hauptmietvertrages" oder sowas. Was da drin steht weiß ich leider nicht genau :/