Hauptmieter behält schlüssel

4 Antworten

Defaultmäßig darf ein Vermeiter oder "Übermieter" keinen Schlüssel behalten.

Und wenn doch, darf er nur mit gutem Grund und nach Voranmeldung die Räume betreten.

Umgekehrt darf ein Mieter jederzeit einen Schließzylinder tauschen. Er muss lediglich sicherstellen, dass z.B. bei Feuer oder Rohrbruch in Abwesenheit z.B. ein Nachbar den Schlüssel hat.

imager761  14.12.2013, 09:30

Dir ist schon klar, dass es sich hier um ein Untermietverhältnis handelt?

Der UM hat keinerlei derartiger Rechte, allenfalls sein eigenes Zimmer darf er mit einem anderen Schloss versehen.

Ihr könntet euch ja so einigen ,dass der Hauptmieter den

Schlüssel in einen versiegelten Umschlag reingibt,in deiner

Anwesenheit natürlich,und diesen nur im Notfall öffnen darf.

Im Brandfall/Wasserdchaden usw.

Ich hätte da auch ein ungutes Gefühl,dass jemand in meiner

Wohnung rumgeistern könnte.

VG pw

nadsschatz 
Beitragsersteller
 13.12.2013, 23:03

Ich hab prinzipiell nichts dagegen, dass sie einen Schlüssel hat, ich hätte nur selber gerne noch einen zweiten. und da sie während meines Mietzeitraums im Ausland ist, wird sie wohl bei einem Notfall eh nicht in die Wohnung können. und ich habe dann keinen Zweitschlüssel und somit keine Möglichkeit die Wohnung zu betreten, falls ich mich mal aussperren sollte

peterwuschel  13.12.2013, 23:31
@nadsschatz

Dann soll sie halt freundlicherweise noch einen Satz nachmachen

lassen (ca.20€ ),dann ist euch beiden gedient.

pw

Darf er. Der Hauptmieter trägt die Haiptverantwortung.

Gekicher5  13.12.2013, 22:55

Ja, auch für die Rächtscheibunk.

nadsschatz 
Beitragsersteller
 13.12.2013, 23:00
@Gekicher5

mmh, danke für eure Antworten. Aber was jetzt ja oder nein?

Chilliboss  13.12.2013, 23:00
@Gekicher5

War wohl etwas unkonzentriert :)

Chilliboss  13.12.2013, 23:01
@nadsschatz

Der Hauptmieter darf den Schlüssel behalten.

imager761  14.12.2013, 09:37
@nadsschatz

mmh, danke für eure Antworten. Aber was jetzt ja oder nein?

Als Untermieter hast du keine Schlüsselgewalt :-O

Du darfst

  • dein Zimmer mit einem Steckschloss vor unbefugtem Betreten sichern

und mit Zustimmung der Hauptmieterin

  • auf eigene Kosten weiter Schlüssel anfertigen (lassen)
  • fragen, welcher Vertrauensperson Schlüssel ausgehändigt wurden, die du ansprechen kannst, wenn du dich aussperrst.

G imager761

Natürlich darf sie zu ihrer Wohnung einen Schlüssel behalten oder einer Vertrauensperson aushändigen.

Und du hast keinen Anspruch auf weitere kostenlose Schlüssel, darfst dir aber eigene nachmachen lassen oder auf eigene Kosten Kopien von Sicherheitsschlüsseln anfertigen lassen, die du bei Mietvertragsende vollständig zurückgeben müsstest.

G imager761