Kann der Vermieter kurz vor Schlüsselübergabe absagen?

10 Antworten

Zunächst könnt ihr mal auf Schadenersatz bestehen. Aber der Haken ist halt der Mietvertrag, der offenbar schriftlich nicht zustande kam. Ob ein mündlicher Vorvertrag gilt? Dass euch der Vermieter eine andere Wohnung beschaffen will, kann als Indiz gesehen werden, dass es so ist, weil er sich offenbar in einer gewissen Schuld sieht. Also wenn es schon mit der Wohnung nicht klappt, würde ich vom "Vermieter" zumindest die entstandenen Kosten fordern.

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 12:43

Wir waren zu dritt im Büro und da haben sie immer wieder gesagt, dass wir die kriegen und deswegen heute (Freitag) bezahlen sollen bzw bis Dienstag die Kaution überwiesen haben sollen. Haben wir alles gemacht. Wir haben auch eine Rechnung bekommen (mit Kaution). Das hätten wir ja nicht bezahlt, wenn wir keine mündliche Zusage gehabt hätten. In unserer Selbstauskunft stand übrigens auch noch, dass wir bei Vertragsabschluss zahlen müssen und diese Zettel haben wir alle noch. Das heißt ja eigentlich, dass wir aufgrund eines Vertragsabschlusses bezahlt haben oder nicht?

Solange nur ihr den Mietvertrag unterschrieben habt, wurde dieser Vertrag nicht wirksam geschlossen. Jegliche Zusagen basierten darauf, dass noch ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden soll, was euch ja eindeutig auch bewusst war. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Vermieter das Recht, es sich anders zu überlegen.

Das bedeutet dann aber auch, dass der Makler erst recht keinen Anspruch auf die Provision hat. Die Schufaauskunft muss er dir nicht bezahlen, weil du sie ja auch noch für einen anderen Vermieter nutzen und dort vorlegen kannst. Dass du schon Möbel gekauft hast, ist dein eigenes Risiko, weil du noch keinen Mietvertrag hattest. Was kann der Vermieter also dafür, wenn du übereifrig schon Möbel kaufst.

Dass das natürlich alles absolut unfair gelaufen ist und man sich als Mieter eigentlich auf das Wort des Vermieters verlassen können muss, steht dabei leider auf einem ganz anderen Blatt.

Der Vermieter hat euch durch Aushändigung der Vertragsexemplare ein schriftliches Angebot gemacht. Leider habt Ihr keine Kopie.
Ihr habt unterschrieben und damit das Angebot angenommen. Kaution und Miete ist nicht bei Vertragsabschluss zu zahlen sondern zum Mietbeginn.

Mietbeginn war wohl auf den 15.11.2016 im Vertrag festgelegt. Habt Ihr im Quittungsbeleg den Mietpreis und den Mietbeginn sowie die Bezeichnung der Mietsache? Dann ist das schon ausreichend als Mietvertrag.

Wer hat euch aufgefordert Kosten für den Makler zu bezahlen? Wenn überhaupt, ist die Provision des Maklers erst fällig, wenn der Mietvertag rechtswirksam zustande gekommen ist. Also hier sofort vom Makler die Prov. zurückfordern mit Verweis auf die aktuellen Querelen mit dem Vermieter.

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 13:17

Wir haben auf der Quittung glaube ich nur stehen, für welche Wohnung wir gezahlt haben. Ob da ein Datum steht, weiß ich gerade nicht sicher, es kann aber sein. Sie meinte, dass die Kaution auf das Geschäftskonto kommt, sie darauf aber keinen Zugriff hat. Die Bank schickt dann die Veränderungen des Kontos, das kann eine Woche dauern. Deshalb haben wir das vorher schon überwiesen, weil wir vorher keine Schlüssel bekommen hätten. Dieser Hinweis stand schon auf der Selbstauskunft, also das wir eine Gebühr bei Vertragsabschluss zahlen sollen. Das Büro hat den Auftrag des Vermieters.

Wofür eine Rechnung? Offensichtlich seit ihr einem Betrüger aufgesessen.

Per Einwurfeinschreiben die sofortige Aushändigung des von euch unterzeicneten Mietvertrages fordern (ohne Änderungen!) sowie die Aushändigung der Schlüssel.  Kündige ansonsten Schadenersatzforderungen und rechtliche Schritte an, bis hin zur Anzeige wegen Betruges.

Eine Zurückziehung oder Stornierung von Wohnungsmietverträgen sieht das BGB nicht vor.

Da ihr, wenn auch gezahlt, die Privision zurückbekommen müsst (ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812BGB) steht fest.

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 13:50

Ich habe die Selbstauskünfte eben gefunden. Unten steht in dick und fett: Für die Bearbeitung eines Mietvertrages wird eine Bearbeitungsgebühr von X Euro bei Zustandekommen des Vertrages an die Hausverwaltung X fällig.

albatros  15.11.2016, 13:57
@Buntestreusel

Auch wenns da steht, ist es unzulässig und unwirksam.

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 14:21
@albatros

Ja aber mit der Quittung können wir das ja rein theoretisch beweisen. Laut der Vornamen müssen die Beiden älteres Semester sein, ich glaube auf den Stress haben die keine Lust. Die Verwaltung bestimmt auch nicht.

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 13:43

Eine Rechnung über den Vertragsabschluss und die Kaution. Wir werden aber wohl nichts wiederbekommen.

Sehe ich es richtig, dass der Vertrag von der Gegenseite noch nicht gegengezeichnet ist?

Wenn dem so ist und ihr darüber informiert wart, was ja wohl der Fall ist, dann gibt es tatsächlich keinen Mietvertrag.

Die Kosten für den Makler und die Kaution müssen natürlich zurückgezahlt werden.

Wenn man es genau nimmt, könnte man aus den mündlichen Zusagen zumindest eine vorvertragliche Leistungspflicht ableiten. Das wird aber schwierig, da ihr für die getätigten Zusagen in der Beweispflicht steht. Diese Beweise werdet ihr kaum führen können.

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 13:01

Ja, wir haben 2000 Euro schon für die Wohnung gezahlt plus die Möbel fürs Schlafzimmer. Die hätten wir sonst gar nicht gekauft! 

Buntestreusel 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 12:56

Es gab noch eine Mail, dass dem Vertrag nichts im Wege steht, wenn wir die Schufa abgeben und das haben wir. Ansonsten waren wir zu dritt bei dem Gespräch. Die Dame war dagegen alleine.

bwhoch2  15.11.2016, 12:53

Zumindest sehr schwierig und auf eigene Faust sehe ich da kaum eine Chance. Unbedingt zum Rechtsanwalt, denn hier geht es um wirklich viel Kohle.