Darf mein Vermieter Miete verlangen, obwohl ich noch keinen Schlüssel habe?

6 Antworten

Die Mietzahlung sollte spätestens am 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters eingehen. Die Kaution ist zu Mietbeginn fällig. Diese kann in 3 Raten geleistet werden, 1. Zahlung zu Mietbeginn; die Zahlungen 2 und 3 in den Folgemonaten, spät. am 3. Werktag des Monats.

Die Schlüssel schuldet der Vermieter ab Mietbeginn, nicht ab Vertragsabschluß.

Der Vermieter kann aber sollte die Kaution und die Miete nicht gezahlt werden, die fristlose Kündigung aussprechen.

Wann war oder ist hier der Mietbeginn?

Jambalayo 
Beitragsersteller
 30.03.2014, 04:42

vertrag läuft seit dem 01.03. aber hab noch keinen zugang zur wohnung....

Klingt etwas eigenartig. Willst du die Wohnung denn überhaupt? Wenn Ja dann zahle auch die Kaution dann bekommst du den Schlüssel und hast Zugang und brauchst dich nicht über die Mietforderung wundern.

Gerhart  27.03.2014, 08:17

Ich wundere mich doch über die Antwort, die unzulässige Verkettungen beschreibt und für rechtens erklärt.

ede2012  27.03.2014, 08:32
@Gerhart

Mag sein das dir der Werdegang bei einer Vermietung nicht zusagt. Er ist aber nun mal so. Also mach es so und sei glücklich in der neuen Wohnung oder zanke dich noch ein wenig mit den bösen Mitmenschen rum und sei unglücklich. Alles Gute!

Ohne Schlüssel bist du nicht Besitzer der Wohnung, brauchst also noch keine Miete zahlen. Diese ist sowieso erst bis 3.WT fällig und nicht vor Mietbeginn. Die Kaution (1. Rate) ist zum Mietbeginn fällig. Das müsste doch einvernehmlich zu organisieren sein. Die zweite und dritte Rate ist mit der jeweiligen Miete der beiden Folgemonate zu zahlen, aber erst wenn der Vermieter die insolvenzfeste Anlage der ersten Rate nachweist.

Die Übergabe des Wohnungsschlüssels und der Wohnung erfolgt am Tage des Vertragsbeginns nicht am Tage des Vertragsabschlusses. Wann ist oder war hier Vertragsbeginn? Eine Abhängigkeit der Wohnungs- und Schlüsselübergabe des Vermieters von der Kautionsübergabe des Mieters darf nicht hergestellt werden. Die Mietzahlung ist bis zum 3. Werktag des laufenden Monats fällig, während die Übergabe der ersten Kautionsrate zum Mietbeginn fällig wird bzw. ist.

Wird also die Wohnung nicht übergeben, dann erfolgte kein Mietbeginn. Damit kann keine Kaution bzw. Rate der Kaution übergeben werden.

Wann beginnt denn der Mietvertrag? Wenn Mietbeginn der 1. April ist, dann stehen Ihnen ab dann die Schlüssel zu. Sie schreiben nur, dass Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, aber nichts vom Mietbeginndatum. Erst ab Mietbeginn stehen dem Mieter die Wohnungsschlüssel zu. Bis zum Mietbeginn muss auch die Kaution, bzw. die erste Rate gezahlt sein.