Hat der Untervermieter/Hauptmieter das Recht jederzeit und ohne Ankündigung in meine Wohnung zu kommen?
Ich bin aktuell noch Untermieter, da der unterschrieben Mietvertrag erst ab 01.06.2018 offiziell auf meinen Namen läuft. Genossenschaft weis Bescheid. Offizielle Schlüssel Übergabe findet Ende Mai statt. Mir wurde aktuell nur ein Schlüssel gegeben. Die Hauptmieterin stürmt wie es ihr passt in die Wohnung, obwohl ich die monatlichen Kosten trage. Kann sie die Wohnung von der Polizei öffnen lassen wenn ich ihr den Zurritt verweigere und bis zur offiziellen Übergabe das Schloß tausche?
9 Antworten
Dir steht die Wohnung ab 1.6. zu... ob du nun zahlst, oder der berühmte Sack umfällt. Es geht rein nur nach dem Vertrag.
Also kann die Hauptmieterin rein sooft sie will
Es sind ja noch nicht die Wohnräume der FS...der Vertrag beginnt am 1.6....bis dahin läuft der Vertrag auf die Hauptmieterin und somit ist es ihre Wohnung ....
So einfach ist das..... :-)
der Hauptmieter wird im Fall einer Untervermietung selbst zum Vermieter mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Dazu gehört keinesfalls, die Räume des Untermieters jederzeit unangekündigt betreten zu dürfen. das ist Hausfriedensbruch.
Das gilt nur, wenn es einen Untermietvertrag gibt..davon ist aber in der Frage nicht die Rede... für mich sieht das so aus, das die FS schon mal vorab in der Wohnung wohnen darf, aber die Übergabe offiziell noch nicht stattgefunden hat.
Dazu gehört keinesfalls, die Räume des Untermieters jederzeit unangekündigt betreten zu dürfen.
Macht sie ja auch nicht. Noch ist es ihre Wohnung. Und ihre Wohnung darf sie betreten, wann immer sie will. Das ist doch kein Hausfriedensburch. Erst ab 01.06. ist es die Wohnung des Fragestellers.
schon mal was von Google gehört: Privatsphäre des Untermieters.
z.B. hier:
https://www.promietrecht.de/Untermieter/Privatsphaere-des-Untermieters-E2896.htm
Ein sog. Untermieter hat i. d. R. ein Zimmer innerhalb der Wohnung seines Vermieters gemietet. Deine hier xfach erwähnte Privatsphäre (das Hausrecht) gilt nur für dieses Zimmer, nicht für den Rest der Wohnung.
ich beziehe mich xfach auf den obigen konkreten Fall: zwei Schlüssel, zwei Personen, eine Wohnung. wo liegt den hier eine Unterteilung in verschiedene Bereiche vor ?
und natürlich kann ein Mieter auch die komplette Wohnung untervermieten, wie im obigen Fall.
die Mieterin denkt einfach irrtümlich, sie dürfe hier bis zum 01.06. ein- und ausgehen. sobald die Untermieterin aber ihre Privatsphäre schützen will, kommt sie nicht mehr rein. und zwar ab sofort.
Solange der Mietvertrag auf die Hauptmieterin läuft, kann sie da reinstürmen so oft sie lustig ist. Dein Vertrag beginnt ab 01.06. und somit hast du erst ab dem Zeitpunkt das Recht sie nicht reinzulassen, das Schloss auszuwechseln oder was auch immer. Bis dahin hat sie noch alle Rechte dieser Welt, die ein Mieter nun mal so hat.
nein, die Hauptmieterin muß den Schlüssel der Untermieterin aushändigen. dann ist Schluß mit lustigem Reinstürmen.
Ja, ab 01.06.. Die Frage ist aber WARUM die Hauptmieterin ständig in die Wohnung stürmt.
sie wird schon einen vernünftigen Grund haben, hoffe ich mal.
und weil sie denkt, sie dürfe das. aber der vereinbarte Übergabetermin ist völlig belanglos. sie hat im Streitfall kein Recht, den Schlüssel bis zum 01.06. zu behalten. deswegen sollte die FS diesen Schlüssel einfordern, damit Ruhe ist.
Dein Vermieter kann sich über die Mietsache informieren. Natürlich nicht unangemeldet und nur nach Termin-ABSPRACHE
das versteht sich von selbst....
sie ist die mieterin und kann in ihrer wohnung auch alles übliche anstellen...
somit würde ich die füsse still halten, damit du nicht am ende noch ein hausverbot bekommst....
der Untermieterin droht Hausverbot ? eigentlich ist es umgekehrt.
dem fragesteller kann hausverbot drohen, wenn er der mieterin den eintritt in ihre wohnung verwehrt.
schliesslich ist er nicht mieter, sondern erst ab 01.06, solange ist sie die mieterin und hat alle rechte in ihrer wohnung
darum geht es hier doch gar nicht. wer lesen kann, ist klar im Vorteil. einfach mal in Ruhe die Frage nochmal lesen.
Ein Untervermieter ist nichts anderes als ein Vermieter und er darf nicht einfach in die Wohnräume des Untermieters.
Aber bei Untervermietung vermietet man ja nicht die ganze Wohnung und wie bei einer WG darf er die Gemeinschaftsräume wie Flur, Bad und Küche betreten und sein eigenes Zimmer.
Die Zimmer der anderen Mieter sind tabu.
Hat oder hatte die Hauptmieterin ein eigenes Zimmer, dann darfst Du ihr den Zugang zur Wohnung nicht verwehren:
Dein Mietvertrag läuft erst ab 1.6. und ab da darf sie dann nicht mehr in die Wohnung.
schon mal was von Persönlichkeitsrechten in Deutschland gehört?