Schaden durch Haustiere von der Kaution abziehen?
Hallo,
Ich habe in meiner 2-Zimmer Wohnung für neun Monate ein Zimmer an eine Freundin untervermietet. Sie hat 2 Katzen mit in die Wohnung gebracht, wobei ich von Anfang an ein schlechtes Gefühl hatte. Deshalb habe ich im Untermietervertrag festgelegt, dass Sie für sämtliche Schäden, die von den Katzen verursacht werden, aufkommen muss. Jetzt zieht sie aus und leider läuft nicht alles glatt. Sie weigert sich für entstandene Schäden aufzukommen. Konkret geht es um folgendes:
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Die Katzen haben an der Tapete im Flur gekratzt. Muss sie jetzt nur die Stelle aufbessern, oder den ganzen Flur neu streichen, wenn eine Ausbesserung nicht klappt?
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Schäden am Sofa in der Küche, ebenfalls durch Katzenkrallen verursacht. Das Sofa war vorher nicht neu, aber in gutem Zustand. In welchem Rahmen kann ich dafür die Kaution kürzen?
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Das Laminat. Sie hat leider in keiner Weise darauf geachtet, verstreutes Katzenstreu aufzusaugen oder wegzufegen. Dadurch dass sich das Zeug in der ganzen Wohnung verteilt hat, ist das Laminat nun an einigen Stellen deutlich abgenutzt. Kann ich hier nachweisen, dass der Schaden durch sie entstanden ist und einen Teil der Kaution einbehalten?
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Der allgemeine Zustand der Wohnung. Die gesamte Wohnung ist mit Katzenhaaren verdreckt. Sie hat zwar "geputzt" beim Auszug, dennoch ist die Wohnung noch immer sehr dreckig. Darf ich in einem solchen Fall ein Reinigungsunternehmen von der Kaution beauftragen?
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Die Katzen haben einige Küchengegenstände runtergeworfen und zerbrochen. Besonders weh hat mir eine antike Teekanne von meiner Großmutter getan, für die ich bis jetzt keinen Ersatz erhalten habe. Darf ich hier einfach einen Ersatz kaufen oder muss sie das selber machen?
Der Mietvertrag endet am 31.08., sie ist aber bereits ausgezogen. Die offizielle Übergabe findet erst zum Ende des Mietvertrags statt. Ich wäre wirklich sehr dankbar für einige antworten.
5 Antworten
Zunächst musst du dem Mieter eine Frist (14 Tage) setzen um selbst die Schäden zu beseitigen. Das wird der vermutlich nicht können und/oder wollen. Keinesfalls solltest du vor Ablauf der Frist die Schäden beseitigen, du bliebest auf den Kosten sitzen. Danach den Mieter nachweisbar (per Einwurfeinschreiben) auffordern, dievon dir detailliert aufgelisteten Schäden (nur die Angabe einer Summe lässt dich vor Gericht verlieren) zu bezahlen. Folgt er dieser Aufforderung nicht, binnen 6 Monaten auf Zahlung klagen. Versäumst du die Frist, ist deine Forderung verjährt.
Klar, diese Schäden kannst du von der Kaution abziehen. Mach an dem Tag Fotos von den Stellen und sage klar entweder lässt du es reparieren oder du selbst erledigst das oder aber ich muss es von der Kaution abziehen. Der Mieter haftet für seine Tiere.
Ein Bsp.
Wenn ein Hund jemanden beißt, haftet der Besitzer für die Kosten und muss eben Schadensersatz zahlen....usw
hier ist es das gleiche.
und sage klar entweder lässt du es reparieren oder du selbst erledigst das oder aber ich muss es von der Kaution abziehen.
Immer schriftlich per Einwurfeinschreiben unter genauer angemessener Fristsetzung auffordern die Mängel zu beheben.
Und abziehen von der Kaution darf man es erst nach Ablauf dieser Frist.
Und ihr wollt Freunde sein? Klingt so als wenn Dubai liebsten nichts von der Kaution zurückzahlen eillst... hast du die überhaupt noch oder vielleicht schon verbummelt...
Wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde, dann muss sie für die Schäden aufkommen. ABER du musst vor Gericht auch nachweisen können, dass sie bzw. genau ihre Katzen die Schäden verursacht haben.
Ja, wenn du das nachweisen kannst und das geht vor Gericht nur mit einem anerkannten Gutachten, dann stehen die Chancen gut.
Meine Meinung dazu:
1 - Ausbessern - sonst streichen.
2 - Ermessens - und Einigungssache
3 - Das wird wohl schwierig....
4 - Wäre eigentlich angebracht...
5 - Da ist Ersatz angesagt, aber woher nehmen ? Was war sie wert ?
Ich glaube, das wird bei Tapeten und Couch nicht schwer sein....