Käufer zahlt Roller nicht, obwohl er Kaufvertrag unterschrieben hat?
Ich habe vor 3 Monaten meinen Roller für 600 Euro verkauft, mit einer Anzahlung von 50 Euro. Der Roller ist auch bei ihm. Der Käufer meldet sich seitdem nicht, reagiert nicht auf Nachrichten und ist zu Hause angeblich nie da. Welche Möglichkeiten habe ich mein Geld zu bekommen? Ich habe natürlich alle Daten von ihm. Anzeige? Inkassobüro? Verklagen? Bitte um schnelle Hilfe, da ich weiß, dass er ein festes Einkommen hat.
4 Antworten
Hallo,
entschuldige aber das nenne ich mehr als Naiv, jemanden für einen Appel als Anzahlung ein Fahrzeug zu verkaufen.
Als Privatmann verkauft man nichts gegen Kredit,entweder den Kaufpreis oder da hat der Mauerer das Loch in der Wand gelassen.
Daher sofort Mahnbescheid beantragen (mit dem Link weiter unten) und im Mahnbescheid ankreuzen, das bei Widerspruch sofort ein Vollstreckungsbescheid ergeht.
Natürlich kostet der MB was , nämlich 32 € .
Naja Guter Freund der sich nicht mehr meldet :-((
Ja gut das kann man verkraften und ja is schon traurig.
Mahnverfahren einleiten.
Und wie kann ich das machen?
Problem ist ich hab noch keinen Mahnbrief an ihn geschickt.
Na das sollte ja wohl das erste sein...
Wichtig: Nicht per Einschreiben mit Rückschein (bei dem er die Annahme verweigern kann) sondern per Einwurfeinschreiben.
Was meinst du? Ich kenne mich damit echt nicht aus.
Du sollst den Mahnbrief als Einwurfeinschreiben wegschicken. Geh damit einfach in eine Postfiliale, die wissen dann was gemeint ist. Dann bekommst du einen Zettel welcher als Nachweis dient, dass du den Brief tatsächlich an diesen Empfänger verschickt hast.
Hier empfiehlt sich tatsächlich eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle wegen des Verdachts des Betrugs. Nach meiner Erfahrung bringen bei diesen Leuten Mahnungen oder ein gerichtliches Mahnverfahren gar nichts. Es gibt einen schriftlichen Kaufvertrag? Dann ist eine Klage im sog. " Urkundenprozess " der schnellste Weg. Beides zusammen dürfte genügend Druck ausüben.
Ein Strafverfahren kann sich ewig hinziehen (falls überhaupt eins eingeleitet wird, was zweifelhaft ist wenn es nicht schon mehrere Anzeigen gegen diese Person gibt) und vor allem: es führt nicht automatisch dazu, dass der FS sein Geld bekommt (da dies ein zivilrechtlicher Anspruch ist)
Die Ladung zur Beschuldigtenvernehmung geht von dem ermittelnden Kriminalbeamten zeitnah raus. Allein dieser Posteingang sorgt in der Regel für die Gewissheit, dass es jetzt ernst wird.
Eine Klage im Urkundenprozess wird i.d.R. innerhalb von sechs Wochen bearbeitet.
Hast Du bereits gemahnt? Sehr wichtig! Den Käufer schriftlich mahnen und darauf hinweisen, dass keine zweite Mahnung folgen wird, sondern direkt das Amt. Somit hat er eine Frist bekommen. Wie weiter kann ich nicht sagen, nehme an Du bist aus Deutschland. Da kenne ich mich zu wenig aus.
Solange mich das nichts kostet ist alles gut. War ja eig guter Freund von mir, deswegen hab ich ihm vertraut.