Hallo! Ist bei Shpock ein Kauf rechtlich bindend und kann ich meinen Käufer rechtlich nachkommen, wenn er nicht zahlt?
Ich habe bei Shpock eine PlayStation 4 für 299 Euro angeboten. Der Käufer meldete sich und gab in der Bietfunktion 5000 Euro ein. Als KOMMENTAR fügte er hinzu er wolle die PlayStation für 60 Euro kaufen. Ich nahm natürlich das OFFIZIELLE Angebot von 5000 Euro an und der Käufer bestätigte dummerweise...
Daraufhin verweigerte der Käufer natürlich die Zahlung und ich meldete die Sache bei Shpock. Dort "empfahl" man mir den Deal abzubrechen. Ich bin allerdings der Meinung, dass der Kauf rechtlich bindend ist und hoffe auf die 5000 Euro, seinen Kommentar mit den 60 Euro hab ich natürlich überlesen ..... Kann ich theoretisch auf 5000 Euro hoffen wenn ich den Käufer anzeige?
3 Antworten
Hey. Ich glaube da wirst du leider nicht weit kommen, weil ich auch laut Bild denke das der Bieter noch zu jung ist. Außerdem könnte er sagen er hätte sich vertippt und wollte 50€ angenommen bieten und deswegen hat er in den Kommentaren vielleicht die 60€ geschrieben. Allerdings weiß ich nicht ob du vielleicht doch Anspruch hast auf einen Teil oder so. Normalerweise geht man mit einem Gebot einen Kaufvertrag ein, zumindest bei eBay. 'Preisvorschlag' bieten manche an, wenn der Käufer angenommen anstatt 10€, 8.50€ bietet und der Verkäufer annimmt, dann muss man es auch bezahlen und ist somit einen Kaufvertrag eingegangen.
Und noch mal so ganz kurz zu dem Gebot, finde es frech mit 60€. Der wollte dich bestimmt verarschen und sich einen Spaß draus machen.
Viel Glück das du Anspruch hast.
Na gut, wenn das so ist, kann man das vertippen ausschließen und ihn als Spaßbieter hinstellen. Ich wäre sowieso dafür das sowas bestraft wird und wenigstens als Strafe ein Teil des Preises zu erstatten. Damit gar keiner erst auf die Idee kommt so etwas zu machen. Zusätzlich eine Löschung des Accounts.
Ja mit dem Gebot 5000 Euro wollte er sich wohl neben den anderen Imteressenten hervorheben... Er hat vorher 3000 Geboten etc! Also nachweisbar nicht vertippt...
Nein, den Kaufvertrag kann er wegen Irrtums anfechten.
Zudem sieht der Kerl jünger aus als 18, vermutlich ist also nicht mal ein rechtswirksamer Kaufvertrag entstanden.
Ja, im Endeffekt kann fast jeder Spaßbieter machen was er möchte. Nein, die Eltern haften nicht, im Gegenteil, ein Kaufvertrag wäre nur schwebend wirksam, die Eltern könnten ihn jederzeit ohne Probleme widerrufen, selbst wenn das Geld schon geflossen wäre.
Wenn der Kerl über 18 ist, wovon ich jedoch anhand des Fotos nicht ausgehe, hättest Du aber zumindest die Chance Schadenersatz zu fordern. Ob es Sinn macht dies zivilrechtlich notfalls einzuklagen bleibt dir selbst überlassen.
Aber dann könnte ja jeder Spassbieter machen was er will😕
Tatsächlich ist eine Willenserklärung mit mangelnder Ernstlichkeit automatisch nichtig.
Keine Chance.
Und wenn der Kerl minderjährig ist, haften seine Eltern oder liege ich da falsch?