Rücktritt von Kaufvertrag, was passiert mit der Anzahlung?
Hallo, ich habe meine Katze auf Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer hat sie sich mehrmals angesehen und ist zum Entschluss gekommen sie zu kaufen. Wir haben ein Kaufvertrag abgeschlossen und ich habe eine Anzahlung im dreistelligen Bereich erhalten. Der Käufer wollte jedoch kurzfristig vom Kauf zurücktreten und wurde dabei auch sehr unhöflich, weswegen ich mich geweigert habe und ihn an den Kaufvertrag gebunden habe. Sollte der Käufer sich weigern die Katze zu kaufen, hab ich das Anrecht die Anzahlung zu behalten?
4 Antworten
Sofern keine Rückgabe vereinbart wurde, kannst dem Käufer anbieten vom Vertrag zurück zu treten aber auf die Anzahlung zu verzichten. Ein Rücktritt muss im beiderseitigen Einverständnis sein. Also weder du noch er können einseitig bestimmen, nur anbieten und verhandeln bis zu einer Einigung.
Denn was bleibt ist der Kaufvertrag mit seinen Rechten und Pflichten, was heißt Bezahlung und Eigentumsübertrag.
Bei keiner abweichenden Einigung bleibt es dabei. Er muss bezahlen und du musst die Ware heraus geben. Kannst sie nicht weiter veräußern bis das geklärt wurde.
Kommt darauf an, ob der Vertrag rechtsgültig ist und was drin steht..
Privatverkäufer müssen kein Rückgaberecht gewähren, auch dann nicht, wenn der Privatverkauf online abläuft. Es ist daher rechtens, wenn man als Privatverkäufer das Umtauschrecht ausschließt. Aber auch ein privater Verkäufer muss dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben. Tut er dies nicht, stehen dem Käufer die Gewährleistungsansprüche aus § 437 BGB zu.
Im ersten Fall wird der Kaufvertrag ja nicht dadurch unwirksam, dass der Käufer die Tauben nicht abholt. Dem Käufer treffen damit erstmal nur die Rechtsnachteile der §§ 293 ff. BGB.
Der Verkäufer hat mit § 433 II BGB einen Behaltensgrund der Anzahlung und weiterhin Anspruch auf Bezahlung des vollen Kaufpreises. Wenn er sich nicht schadensersatzpflichtig machen will, darf er die Tauben erst nach Rücktritt vom Kaufvertrag anderweitig veräußern.
Auch in der Variante besteht der Kaufvertrag zunächst fort. Der Käufer kann nicht einfach ohne Grund einseitig vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Dem Verkäufer ist es unbenommen sich darauf einzulassen, unter der Bedingung, dass er die Anzahlung als Stornogebühr behalten darf.
was steht im Kaufvertrag bezgl. der Anzahlung?