Autokauf von privat zu privat, Anzahlung ohne Kaufvertrag
Folgender Fall:Verkäufer (V) möchte ein Auto verkaufen,Käufer (K) schaut sich das Auto an, möchte das Auto erwerben und leistet eine Anzahlung, unterschreibt jedoch keinen Kaufvertrag.V möchte einen Tag später vom Kaufvertrag zurücktreten und die Anzahlung zurück erstatten.Darf V das ohne befürchten zu müssen rechtliche Konsequenzen durch Ansprüche von K zu erhalten.
5 Antworten
Rein rechtlich ist dieser Verkauf zustande gekommen weil beide eine übereinstimmende Willenserklärung abgegeben haben und Anzahlen ohne etwas vorher schriftlicht geregelt zuhaben würde ich niemals tun
Heißt theoretisch, dass K rein rechtlich gesehen keine Grundlage hat, auf dem er den imaginären Kaufvertrag in Anspruch nehmen, bzw. einklagen könnte, da kein Kaufvertrag unterschrieben ist?
der rechtsgrundsatz lautet: pacta sunt servanda! auf deutsch: verträge müssen eingehalten werden. von der schriftform ist das ganze unabhängig.NACHTRÄGLICH was daran zu ändern ist nur in beiderseitigem einvernehmen möglich.
was verstehst du unter "imaginärer kaufvertrag" ??? es ist ein mündlich abgeschlossener kaufvertrag ! 100% rechtskräftig !
"beweise" sind erst dann interessant, wenn das ganze vor gericht geht. rechtlich braucht zum abschluß von kaufverträgen nicht einmal gesprochen zu werden: im falle der millionen täglich geschlossener verträge in supermärkten, wird von der kassiererin nur der gesamtbetrag gefordert, der für den inhalt des einkaufswagens zu zahlen ist.
Du hast keine Beweise ! Gebe ihm das Geld zurück und fertig.Bevor es noch Probleme gibt.
Das nächstemal einfach schriftlich vereinbaren.
Ist es für V denn so einfach möglich von einem mündlichen Kaufvertrag zurückzutreten? Denn die Anzahlung ist ja eine Art Beweis.
Wenn K Zeugen hat oder eine Quittung mit "Anzahlung Kauf Opel M-OP 123" hat er Anspruch auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz, wenn V den Wagen anderweitig verkauft hat.
Nur mit Handschlag geschlossener mündlicher Vertrag.
'Ade sagen mit Handschlag gilt nicht!
Wie wird denn von Seiten des K der mündliche Kaufvertrag bewiesen? Es kann ja zum Beispiel auch sein, dass vorher bereits ein K1 in Aktion getreten ist und vor dem K eine Anzahlung getätigt hat. (2 eingetragene Besitzer) Wie würde in so einem Fall zu reagieren sein?