Bankbestätigung Notar Immobilienkauf?

7 Antworten

Ist der Notar verpflichtet eine schriftliche Bestätigung der Bank
(Kreditzusage)  vom Käufer eines Hauses einzufordern bevor beurkundet

Selbstverständlich nicht. Erstens muss es dem Notar egal sein, wie der K letzlich den fälligen Kaufpreis bezahlt, zweitens wäre die Bankzusage wertlos, wenn der K den Kredit nicht dafür hernähme.

G imager761

Auch wenn üblich: Nein er ist dazu nicht verpflichtet. Er muss nicht die finanziellen Mittel des Käufers überprüfen! Er setzt nur den ordnungsgemäßen Vertrag auf, damit der Verkäufer im Zweifel feste Ansprüche auf das Geld hat. Kann der Käufer dann auf einmal nicht mehr zahlen wirds schnell schwupps zum Rechtsstreit.

Aber wie gesagt:  Trotzdem meist üblich um sich den Stress dann doch zu sparen. 

Wenn die Immobilie finanziert wird, dann will die Bank eh eine Vormerkung in das Grundbuch haben, dieser aufgesetzte Vertragsentwurf bekommt im Vorfeld dann die Bank.

Somit erübrigt sich die Frage ob ein Notar dazu verpflichtet ist, der Notar ist dies nicht, aber die Bank will halt einen Vertragsentwurf haben wo die Bank im Grundbuch vorgemerkt ist, und später entsprechend die Eintragung im Grundbuch erfolgt.

Ronox  02.07.2017, 12:14

Die Bank erhält keine Vormerkung, sondern eine Finanzierungsgrundschuld. Die Vormerkung sichert den Eigentumsübertragungsanspruch des Erwerbers aus dem Kaufvertrag. Diese Vormerkung ist zwar üblich, aber keine Pflicht.

Antitroll1234  02.07.2017, 12:18
@Ronox

Die Bank erhält keine Vormerkung

Habe ich auch nicht geschrieben.

Ich habe geschrieben, dass eine Vormerkung im Grundbuch erfolgt, die Vormerkung beinhaltet die Grundschuld.

Ohne diese Vormerkung im Grundbuch erfolgt bei einer Finanzierung nie eine Auszahlung des Kredits.

Der Vertrag wird dokumentiert, üblicherweise gleichzeitig mit dem Auftrag der Bank eine Grundbucheintrag über eine Grundschuld zugunsten der Bank vorzunehmen, und eine Vormerkung des Kaufvertrags (damit der Verkäufer nicht 2x verkaufen kann). Aber der Käufer kann ja auch anders finanzieren, aus Vermögen oder aus anderer bestehender Grundschuld. Das muss aber weder Notar hinterfragen noch der Käufer wissen.

Die Eigentumsübertragung findet aber erst statt, wenn das Geld gemäss der Verpflichtung im Kaufvertrag geflossen ist, kommt keine Bezahlung zustande, wird alles rückabgewickelt und der Käufer zahlt natürlich trotzdem die Notargebühren. Und möglicherweise Schadenersatz.

Nein, ist er nicht. Denn es ist nicht seine Aufgabe zu überprüfen, ob der Käufer den Vertrag erfüllen kann.