Auto Kaufvertrag unterschrieben und möchte zurücktretten!
Hallo Zusammen,brauche dringend eure Hilfe.War heute bei einem Autohändler, hab mir dort einen Wagen angesehn und der Verkäufer drängelte mich fast den Wagen gleich zu kaufen. Mir hat der Wagen gut gefallen, bin dann mit dem Herrn ins Büro und hab einen Kaufvertrag unterschrieben. Wir haben ausgemacht das ich eine Anzahlung mache und den Rest Finanziere. Bin dann nach Hause und bin mir meinen Kauf nicht mehr sicher! :-( Ich habe den Händler angerufen und ihm gesagt dass ich den Wagen nicht mehr will und er ihn bitte dem anderen Interessenten der morgen bei ihm kommt geben soll. Ich habe keine Anzahlung gemacht.Was kann ich machen bzw was wird mir passieren!? Oder kann mir was passieren!? Kann ich überhaupt zurücktreten!? Bitte um schnelle Hilfe! Danke und Grüsse, Chris
2 Antworten
Hallo Chris,
Du hats da einen rechtsgültigen Vertrag unterschrieben.
Bei Verträgen, die Du über Fernmeldeeinrichtungen, sprich Internet, Telefon oder Fax abschließt, hast Du ein 14-Tage-Rücktrittsrecht, dies gilt bei Direktverträgen nicht. Im fall von Direktverträgen kannst Du Dich nur darauf berufen, daß Dich jemand überrumpelt hat, das gilt jedoch im Prinzip nur bei unerwünschten Haustürvertretern, die unangekündigt vor der Tür stehen.
Der Verkäufer kann also darauf bestehen, daß Du Deinen Teil an diesem Vertrag erfüllst. Wenn er kulant ist, wird er Deine flehentliche Bitte annehmen, vom Vertrag zurückzutreten, weil Du Dich verkalkuliert hast. "Nicht mehr wollen" ist kein plausibler Grund für einen Verkäufer...
LG Moritz
Ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird.
Das deutsche Recht macht hiervon jedoch einige Ausnahmen. Grundsätzlich kann ein vertragliches Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart werden, z.B. wenn das Fahrzeug nicht in der entsprechenden Farbe verfügbar ist.
Zudem sieht das Gesetz in einigen Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder eine Wandlung vor. Nach dem nunmehr in das BGB integrierten Fernabsatzgesetz kann ein Käufer bei einer bestimmten Art und Weise des Kaufes ohne Grund innerhalb von 2 Wochen vom Kauf zurücktreten (aber nur dann !).
Quelle: http://www.autorecht24.de/Autokauf/Rucktritt/rucktritt.html
Sorry aber ich bin total durch den wind. Was heißt das jetzt in meinem Fall!?