Verkäufer (privat) rückt Auto nicht raus trotz Kaufvertrag und Anzahlung
Hallo liebe User,
Ich habe mir ein neues Auto gekauft bzw. es bis jetzt nur angezahlt, da der Besitzer das Auto erst am 21.02.2013 abgeben kann (bedingt durch seinen Beruf).
Nun als wir beide den Kaufvertrag zusammen unterschrieben haben und ich 50€ angezahlt habe und beide mit dem Kaufpreis zufrieden waren, haben wir gesagt das wir uns am Tag der Übergabe wieder sehen.
So nun bin ich ganz rattig nach dem Wagen und möchte den so schnell wie möglich haben und wollte nur mal schauen ob der Verkäufer das Autoinserat schon aus dem Internet gelöscht hat und habe direkt gemerckt das er die Bilder geändert hat und den Preis um 500€ angehoben hat.
Nun habe ich Ihn direkt kontaktiert und einfach mal gefragt: ,,Hallo Herr ****, um wieviel Uhr kann ich das Auto den abholen?" , worauf hin er nur meinte ,,Da gibt es ein kleines Problem, ein Händler möchte mir 300€ mehr geben.. wenn Sie diese drauf legen können Sie den Wagen haben" Als ich ihn dann gesagt habe das wir aber den Kaufvertrag schon fertig gemacht haben und uns auf einen anderen Preis geeinigt hatten mit dem beide Parteien zufrieden waren, meinte der Vekäufer nur ,,Das hat nichts zu sagen, ein Kaufvertrag bedeutet nichts.." Nunja er hat sich auch nicht belehren lassen ich habe ihm gesagt das ICH als Käufer:
- einen Anspruch auf Übereignung des Pkw aus dem Kaufvertrag in Verbindung mit § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB habe.
- Und er als Verkäufer den Vertrag grundsätzlich einhalten muss, so wie er abgeschlossen wurde.
Folglich meinte er nur das dies nicht stimmt und der den Wagen an den Käufer mit dem höchsten Betrag verkauft, egal ob er schon einen Kaufvertrag unterschrieben hat.
Wie soll ich nun vorgehen? Ich spiele mit dem Gedanken morgen zum Anwalt zu gehen und das so zu regeln. Gibt es Gesetzeslücken mithilfe der Verkäufer den Kaufvertrag rück-abwickeln kann? Es hat sich um kein Irrtum gehandelt und er hat den Kaufvertrag freiwillig unterzeichnet.
10 Antworten
Warte den Termin ab. Bekommst du den Wagen nicht, gehe zur Polizei.
Er kann eh erst machen, wen er den Wagen, am Vereinbarten Termin nicht bekommt. Dann kann er Anzeige wegen Vertragsbruch oder Unterschlagung machen.
Blödsinn! Absoluter Blödsinn! Unterschlagung setzt voraus, dass das Eigentum schon übergegangen ist. Das ist hier nicht der Fall. Und es gibt auch keinen Tatbestand des "Vertragsbruch(es)", um den sich die Polizei kümmern sollte. Robert hat's vortrefflich erklärt: Für zivilrechtliche Streitigkeiten ist die Polizei nicht zuständig!
Eine kurze Mitteilung, dass du zum Anwalt gehst, könnte auch schon ausreichen. Aber über so einen Fall würde sich bestimmt jeder Anwalt freuen.
Warum würde sich jeder Anwalt über so einen Fall freuen ?
Weil er einen von beiden Parteien unterschriebenen Kaufvertrag hat :D
Daumen hoch!
Na ja, vielleicht bekommst Du ja den anderen Käufer heraus. Da könntest Du den anderen Käufer geschickt stecken, dass er auch nicht unbedingt "seinen" Wagen bekommt. *zwinker
Ansonsten: Anwalt und ggfs. Klage + Schadensersatz. / ggfs. Anzeige wegen Betruges.
Ich weiß nicht, was du vom Gericht zugesprochen bekämst, sollte er den Wagen tatsächlich anderwärtig verkaufen. Jedenfalls hat er im Falle einer Klage beide Anwälte und die Gerichtskosten zu zahlen, denn dass du bei einem gültigen Kaufvertrag im Recht bist, steht außer Frage! Seine Kosten wären damit zwangsläufig höher als seine Mehreinnahmen. Du solltest ihn nochmals kontaktieren und darauf hinweisen!
Du musst bis zum 22. Februar warten. Sollte er das Auto nicht herausrücken, gebe zum Anwalt und Klage auf Herausgabe!! Ein beiderseits gültiger Vertrag ist rechtsbindend für Käufer + Verkäufer. Ich hoffe, Du hast eine Rechtsschutzversicherung - dann kostet Dich der Rechtsanw. gar nichts. Solltest Du aber die Möglichkeit haben, die eingesetzten 50,00 € so zurückzubekommen, dann würde ich Dir das raten und Dich nach einem seriösen Händler umschaun und dort ein Auto kaufen!! Viel Glück und hoffentlich musst Du nicht klagen.............Gewinnen wirst Du auf alle Fälle!!
Die hat den Wagen aber auch nicht.
Und für zivilrechtliche Streitereien interessiert sich die Polizei nicht, solange es nicht in Tätlichkeiten ausartet.