Kann ich als Käufer ein Inkassbüro einschalten?
9 Antworten
Ein Inkassobüro wohl weniger. Kaufverträge auf der Verkaufsplattform ebay werden, wie Du weisst, gem. BGB geschlossen. Da heraus hast Du einige Möglichkeiten:
- Hast Du Deine Forderung schriftlich, per Einwurfeinschreibebrief, an den Verkäufer gestellt?
- Hast Du Deine Forderung begründet, z.B. durch Sachmangel?
- Hast Du eine Artikelbeschreibung nicht komplett gelesen?
- Hast Du eine falsche Lieferung erhalten?
- Hast Du gar keine Lieferung erhalten?
- Hast Du den Verkäufer bereits sachlich bewertet?
Was ist Dein Problem konkret? Es reicht nicht, dass Du Dich abgezockt fühlst.
Vermutlich geht es darum , da hat er geschrieben die Artikelnummer darf nicht angegeben werden
seit wann zahlt ein Verkäufer?? der versendet die Ware
der Käufer ist zur Zahlung verpflichtet
das sind die ersten Schritte: http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
Paypal - Käuferschutz
bei Kleinanzeigen wird es weitaus schwieriger - zur Anmeldung reicht eine Email-Adresse - Du hast ne Adresse - Privatklage mittels Rechtsanwalt - Bei Kleinbeträgen eher aussichtslos
"Und wenn man die Ware nicht bekommt, will man sein Geld vom Verkäufer zurück. "
Wobei es sich hier so ergibt, dass die Ware ja beim Käufer vorhanden zu sein scheint. Sie ist wohl defekt (was wahrscheinlich auch in der Beschreibung stand, soweit konnte ich das aus den hier verlinkten Beiträgen erkennen) und die Sache scheint über 5 Monate her zu sein.
vermute auch ich, für einen Fall bei Ebay öffnen dürfte es bereits zu spät sein.
Für eine nicht gesendete Ware ist Ebay behilflich http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html?clk\_rvr\_id=1079966269624&rmvSB=true#not-received
was steht in der Beschreibung; Link einstellen ist da hilfreich
Der Ebayname des Verkäufers, der link zum Artikel oder die Artikelnummer wäre zur besseren Beurteilung von Vorteil.
Hast Du keinen Fall geöffnet ? Du musst es in der Regel zivilrechtlich einklagen
Den eBay-Namen vom Verkäufer darf ich hier bestimmt nicht sagen.
Strafanzeige erstatten wegen Betrug und dann können Sie ihn selbst anmahnen und einen Mahnbescheid beantragen gegen ihn. Oder Sie nehmen sich einen Anwalt.
KaterKarlo2016
Mahnen kann man auch ohne Anzeige. Das eine hat mit dem anderen gar nix zu tun.
Hab ich schon gemacht. Kann man als Privatperson einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen? MfG BVB565
Ja, das kann man. Wenn beim anderen aber nix zu holen ist, bleibst du erst mal auf den Kosten dafür sitzen.
Nein.
Ein Inkassobüro hat keine Möglichkeiten, die du nicht selber auch hättest.
Du bist verpflichtet den für den Schuldner günstigsten und für dich selbst effektivten Weg der Rechtsverfolgung zu wählen, wenn du die Kosten erstattet verlangen willst.
Wenn es sich um eine reine Geld- und keine Warenforderung handelt, geht es hier weiter:
und bekommt Geld dafür.Und wenn man die Ware nicht bekommt, will man sein Geld vom Verkäufer zurück. Hat hier denn keiner ne Ahnung, wovon er redet?