Kann ich als Käufer ein Inkassbüro einschalten?

9 Antworten

Ein Inkassobüro wohl weniger. Kaufverträge auf der Verkaufsplattform ebay werden, wie Du weisst, gem. BGB geschlossen. Da heraus hast Du einige Möglichkeiten:

  • Hast Du Deine Forderung schriftlich, per Einwurfeinschreibebrief, an den Verkäufer gestellt?
  • Hast Du Deine Forderung begründet, z.B. durch Sachmangel?
  • Hast Du eine Artikelbeschreibung nicht komplett gelesen?
  • Hast Du eine falsche Lieferung erhalten?
  • Hast Du gar keine Lieferung erhalten?
  • Hast Du den Verkäufer bereits sachlich bewertet?

Was ist Dein Problem konkret? Es reicht nicht, dass Du Dich abgezockt fühlst.

seit wann zahlt ein Verkäufer?? der versendet die Ware

der Käufer ist zur Zahlung verpflichtet

das sind die ersten Schritte: http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html

Paypal - Käuferschutz

bei Kleinanzeigen wird es weitaus schwieriger - zur Anmeldung reicht eine Email-Adresse - Du hast ne Adresse - Privatklage mittels Rechtsanwalt - Bei Kleinbeträgen eher aussichtslos

Bitterkraut  20.08.2016, 15:08

der versendet die Ware

und bekommt Geld dafür.Und wenn man die Ware nicht bekommt, will man sein Geld vom Verkäufer zurück. Hat hier denn keiner ne Ahnung, wovon er redet?

SirKermit  20.08.2016, 15:27
@Bitterkraut

"Und wenn man die Ware nicht bekommt, will man sein Geld vom Verkäufer zurück. "

Wobei es sich hier so ergibt, dass die Ware ja beim Käufer vorhanden zu sein scheint. Sie ist wohl defekt (was wahrscheinlich auch in der Beschreibung stand, soweit konnte ich das aus den hier verlinkten Beiträgen erkennen) und die Sache scheint über 5 Monate her zu sein.

Der Ebayname des Verkäufers, der link zum Artikel oder die Artikelnummer wäre zur besseren Beurteilung von Vorteil.

Hast Du keinen Fall geöffnet ?  Du musst es in der Regel zivilrechtlich einklagen

BVB565 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 14:37

Den eBay-Namen vom Verkäufer darf ich hier bestimmt nicht sagen.

ninamann1  20.08.2016, 14:46
@BVB565

Doch , dem Ebay Namen darfst Du , nur nicht den Echten Namen des Verkäufers

Wippich  20.08.2016, 14:50
@BVB565

Natürlich,ist doch öffendlich.

Strafanzeige erstatten wegen Betrug und dann können Sie ihn selbst anmahnen und einen Mahnbescheid beantragen gegen ihn. Oder Sie nehmen sich einen Anwalt.

KaterKarlo2016

Nein.

Ein Inkassobüro hat keine Möglichkeiten, die du nicht selber auch hättest.

Du bist verpflichtet den für den Schuldner günstigsten und für dich selbst effektivten Weg der Rechtsverfolgung zu wählen, wenn du die Kosten erstattet verlangen willst.

Wenn es sich um eine reine Geld- und keine Warenforderung handelt, geht es hier weiter:

www.online-mahnantrag.de