Ab wann zahlt neuer Eigentümer die Betriebskosten?

8 Antworten

Ab dem Zeitpunkt, an dem man wirtschaftlicher Eigentümer wird (Zeitpunkt an dem Nutzen und Lasten übergehen), zahlt man auch die Betriebskosten bzw. das Hausgeld/Wohngeld.

Das ist im Kaufvertrag geregelt - das kann der Zeitpunkt der Bezahlung der Immobilie oder auch ein abweichender Zeitpunkt sein.

Wohnungseigentumsrechtlich ist der Käufer erst dann Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf ihn erfolgt - im Kaufvertrag wird wahrscheinlich eine Stimmrechtsvollmacht vereinbart worden sein.

markusjohnny99 
Beitragsersteller
 02.11.2020, 07:31

Für November wurden die Kosten noch von meinem Konto abgebucht weil es natürlich sehr knapp war. Hausverwaltung ist aber über alles informiert wurden und hat auch Kaufvertrag und die Daten des neuen Eigentümers. Also kann ich der Hausverwaltung zb eine Frist setzen, bis zu welcher sie mir den Betrag zurück überweisen müssen?

DerSchopenhauer  02.11.2020, 07:35
@markusjohnny99

Entweder die Hausverwaltung überweist das zurück oder Du kannst es vom neuen Eigentümer zurückfordern..

schleudermaxe  02.11.2020, 14:02
@markusjohnny99

Nö, der im Grundbuch eingeschriebene ET, also Du, schuldet der WEG das Hausgeld. Was haben die mit Deinen Vereinbarungen im Kaufvertrag zu tun?

Ich habe eine Eigentumswohnung verkauft. Der Kaufvertrag wurde am 27.10.2020 unterschrieben und die Schlüsselübergabe fand am 30.10.2020 statt.

Ziemlich knappe Frist. Normalerweise erfolgt die Übergabe mit Kaupfreiszahlung. Die lag wohl kaum zu diesem Zeitpunkt schon vor. Außer man hat ohne jegliche Sicherheit gezahlt.

Damit ist der Käufer der neue Eigentümer.

Nein. Er ist Besitzer.

Im Grundbuch muss das durch das Gericht geändert werden, wie schnell die sind weiß man halt nicht.

Das muss nicht "geändert" werden, sondern das Gericht muss das Eigentum umschreiben und erst dann geht es auch über.

Aber wann zahlt der neue Eigentümer die Betriebskosten? Theoretisch ab sofort oder?

Gegenüber Dritten: Sobald er Eigentümer ist. Im Innenverhältnis meist mit Besitzübergabe. Zumindest nach den Standardformulierungen im Kaufvertrag. Kann man natürlich auch anders regeln.

Dies regelt man am besten im Kaufvertrag.

Der Besitzübergang war am 30.10., man bezeichnet es auch als den wirtschaftlichen Übergang, mit dem die Nutzen und Lasten an den Käufer übergehen.

Der Eigentumsübergang ist erst mit der Eintragung im Grundbuch erfolgt.

Die Grundsteuer muss aber von dem am 01.01. eingetragenen Eigentümer für das ganze Jahr entrichtet werden. Das kann also sein, dass dann noch der alte Eigentümer dafür aufkommen muss.

Marokiel  02.11.2020, 14:49

Der wirtschaftliche Besitzübergang ist entscheidend. Hier der 1.11.

Die Abbuchung der Grundsteuer richtet sich nicht danach. Es kann also sein, dass das Finanzamt seine vierteljährlichen Abrufe auch noch im folgenden Jahr beim alten Eigentümer tätigt. Dennoch gilt der im Vertrag vereinbarte Übergangstermin für die interne Abrechnung. Der Käufer muss also ab 1.12. auch die Grundsteuer erstatten, auch wenn noch der Verkäufer auf dem Bescheid als Zahlungspflichtiger steht. Der Eintragungstermin im Grundbuch spielt hierbei keine Rolle.

schleudermaxe  12.11.2020, 15:58
@Marokiel

Seit wann ist das so und seit wann kassiert das Finanzamt die Grundsteuer?

Im Bescheid aus dem Rathaus steht der eingeschrieben ET, und nur das zählst!

Naja, ein Eigentümer hat eigentlich keine Betriebskosten.

Mitglied in der WEG ist der Eigentümer, der im Grundbuch steht, also Du.

Du schuldest auch das Hausgeld gemäß WiPlan.

Umschreibung nach Kauf dauert bei uns so rd. 12 Monate derzeit.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die müsste er ab sofort bezahlen. Am besten du wendest dich heute selber an die Versorger und gibst das da an.

Bis die Einträge im Grundbuch stehen kann das schon mal ein paar Monate dauern.

schleudermaxe  02.11.2020, 14:04

Gar nichts mus ein er bezahlen müssen. Schuldner ist der ET, der im Grundbuch steht. Ist doch bei Grundsteuer genauso, jetzt am 15.11., Schuldner ist der, der im Grundbuch steht.