Auto verkauft, Käufer meldet nicht ab, wer zahlt Versicherung?

8 Antworten

Der Berater hat leider Recht. Solange das Fahrzeug nicht ab-bzw. umgemeldet ist zahlt der Verkäufer weiter. Es bleibt dir nix anderes übrig als die Versicherung zu kündigen unter Vorlage des Kaufvertrages und das der Polizei zu melden.

Natürlich musste auch den Käufer informieren dass er ohne Versicherungsschutz unterwegs ist. Vorausgesetzt dass die Adresse stimmt und die Karre nicht schon längst im Ausland unterwegs ist.

In diesen Zeiten wo sehr viele nach Wegen suchen an Kohle zu kommen und sich immer neue Tricks einfallen lassen ist es gefährlich ein Auto zugelassen aus der Hand zu geben.

Thomas1973220 
Beitragsersteller
 17.08.2020, 16:40

Problem: Auto ist im Ausland! - Das Auto ist nicht mehr auffindbar! Das Auto wurde im Ausland angemeldet und meine Papiere + Kennzeichen entsorgt...

Minijobopa  17.08.2020, 16:49
@Thomas1973220

Aha, na toll da bleibt nur die Versicherung zu kündigen, das ist dein gutes Recht. Und dann zum Strassenverkehrsamt, die Sache schildern und alle Korrespondenz vorlegen, die werden sich nämlich sonst bei dir melden wegen Vorlage der Papiere und der Kennzeichen zwecks Stillegung mangels Versicherungsschutz.

Man wird wohl eine eidesstattliche Versicherung von dir verlangen.

Teile der Versicherung mit, dass du das Auto verkauft hast und bitte sie, gemäß §96(1) VVG eine Kündigung an den Erwerber zu senden. Diese würde einen Monat nach Zugang beim Erwerber gültig.

Bis dahin bleibt dir nichts anderes übrig, als die Prämie zu zahlen

Thomas1973220 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 08:43

Das wurde schon vor über 2 Wochen erledigt, bis dahin zahle ich alles.

Was bitte ist das denn für ein Laden/Berater/Makler?

Mit der Fahrt vom Hof geht der Vertrag doch auf den Käufer über, längstens für 4 Wochen. Danach rechnet die Versicherung spätestens ab und gut ist.

Aber meine ist eine von den schlechten, wird hier oft gesagt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
schlappeflicker  17.08.2020, 15:56

Falsch. Solange das Auto noch angemeldet ist, zahlt der Fragesteller die Versicherung.

schleudermaxe  17.08.2020, 16:01
@schlappeflicker

Bei meiner eben nicht, längstens gesamtschuldnerisch bis zur Kündigung, die nach vier Wochen erfolgt, wenn der Käufer sich nicht meldet.

Und ich bin bei einer von den schlechten, wird hier oft erzählt.

Kronos26  17.08.2020, 17:02
@schleudermaxe

Du solltest schon bei der Wahrheit bleiben.

Es wird hier oft erzählt, dass du keine Ahnung vom Versicherungsrecht hast und nur dummes Zeug schreibst.

Thomas1973220 
Beitragsersteller
 17.08.2020, 15:40

Ja, aber wie lange muss ich zahlen?

schleudermaxe  17.08.2020, 15:42
@Thomas1973220

Bis zur Aushändigung der Fahrzeugpapiere und Fahrt vom Hof.

Valnar25  17.08.2020, 15:45
@schleudermaxe

Gegenüber dem Versicherer ist der Verkäufer zur Zahlung der Prämie verpflichtet, bis der Vertrag tatsächlich beendet wurde.

schleudermaxe  17.08.2020, 15:47
@Valnar25

Eben, mit der Fahrt vom Hof wird der (vorläufig) umgeschrieben. Wenn es knallt, wird ja der Verkäufer auch nicht mehr mit seiner SF-Klasse belastet.

LordAlton  17.08.2020, 15:58
@schleudermaxe

Das ist leider falsch; mit Erwerb der Sache geht der Vertrag zwar auf den Käufer über, aber gemäß §95(2) VVG: (2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

schleudermaxe  17.08.2020, 16:03
@LordAlton

Nö, das ist richtig, ich hafte zwar gesamtschuldnerisch und somit längsten für 4 Wochen, bei meiner wenigstens, denn dann wird der übernommene Vertrag beendet.

LordAlton  17.08.2020, 16:05
@schleudermaxe

ja, weil dann die Versicherung eine Erwerberkündigung gemäß §96 durchführen. Machen wir in solchen Fällen auch, aber gibt es (leider) keinen Anspruch für den Verkäufer.
Lediglich Käufer und Versicherer haben da ein Sonderkündigungsrecht.

Schicke der Zulassungsstelle eine Kopie des Kaufvertrages zu und melde es ab.

Dann kommt Dein Käufer in Zugzwang.

Genau. Deswegen meldet man den Wagen selbst ab und überlässt dies nicht dem Käufer.

Aber da du ja Datum und Uhrzeit des Verkaufs auf dem Vertrag festgehalten hast sowie eine Frist zur Abmeldung und ihr beide unterschrieben habt, du eine Kopie seines Personalausweises hast und seine Kontaktdaten, dürfte es ja ein Leichtes für dich sein, das jetzt auch durchzusetzen.