Jobcenter will Rückzahlung von Kindergeld Mi

6 Antworten

Ja aber wir haben ja alle Papiere bei der ersten Antragstellung abgeben inklusive des bescheides über das Kindergeld unserer kleinen.. Die von jobcenter haben es aber nicht angerechnet und nun behaupten die das wir die nicht über das Kindergeld unserer Tochter informiert haben

vanillaschote  09.06.2014, 20:57

Ok aber im der Berechnung kann man sehen was angerechnet wird oder nicht. Auch wenn das Jobcenter den Fehler gemacht haben sollte, sie fordern jetzt das Geld zurück und ihr müsst zahlen. Sprich mit der Mitarbeiterin, es geht, dass ihr sehr kleine Raten zahlt, etwas anderes könnt ihr nicht machen.

vanillaschote  09.06.2014, 21:22
@beangato

Ich habe letztens gelesen, dass es nur für kleine Beträge geht, bis zu 50 Euro. Alles andere muss zurückgezahlt werden.

Wie, eine Nachzahlung? Oder meinst du eine Forderung? Im Antrag müsste doch stehen, dass alle Einnahmen angegeben werden müssen, dazu zählt natürlich auch Kindergeld. Ihr werdet das zu viel gezahlte Geld, zurückzahlen müssen, ihr könnt kleine Raten vereinbaren aber die müsst ihr dann einhalten. Sonst gibt es Ärger und der Betrag immer höher.

Da ich das erste mal mit so einem Amt etwas zutun habe wusste ich nicht das das Kindergeld mit angerechnet wird

Nichtwissen schützt leider vor Strafe nicht.

Aber Du solltes unbedingt Akteneinsicht fordern (am besten mit einem Zeugen) - machmal verschwinden Unterlagen im falschen Ordner. Bei mir waren mal Unterlagen drin, die eigentlich in den Ordner meines Kindes gehört hätten.

Denn es kann sein, dass Ihr nichts zurückzahlen müsst:

"Wenn Hartz-IV-Leistungen falsch berechnet werden und zu hoch ausfallen, müssen sie nur dann erstattet werden, wenn der Empfänger den Fehler problemlos und leicht hätte feststellen können. Auf diese recht einfache Formel brachte es das Sozialgericht Dortmund (AZ: S 28 AS 228/08) in seinem Urteil vom 22. Juli 2009."

http://www.hartziv.org/news/20090914-hartz-iv-urteil-keine-rueckzahlung-bei-berechnungsfehler.html

Ich musste nichts zurückzahlen (waren, glaube ich, fast 1000 Euro).

Alice1106 
Beitragsersteller
 09.06.2014, 20:53

Ich hoffe es ..wir haben es ihnen ja mitgeteilt von daher verstehe ich das nicht . Dann liegt der Fehler ja nicht bei uns oder ? Können wir den akteneinsocht anfordern oder brauchen wir dazu einen Rechtsanwalt

beangato  09.06.2014, 20:56
@Alice1106

Dazu brauchst Du keinen Rechtsanwalt - ich war auch allein bzw. mit einem Zeugen dort.

Wenn nämlich wer dabei ist, wirst Du ganz anders behandelt - eigene Erfahrung.

Kannst mal im § 45 Abs. 2 SGB - X nachlesen oder mal eingeben ,, Hartz lV,was ist bei zu viel gezahlten Leistungen " da müsstest du etwas passendes finden !

Alice1106 
Beitragsersteller
 09.06.2014, 20:51

Werde mal nachschauen vielen Dank !

Ihr solltet Widerspruch einlegen und euch einen Anwalt für Sozialrecht nehmen ...

http://www.anwaltseiten24.de/prozesskostenhilfe.html

Alfred06  09.06.2014, 20:55

Das Schreiben sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Sieh Dir unbedingt an, welche Rechtsmittel Du einlegen kannst und bis wann Du das getan haben musst. Du darfst auf keinen Fall die Frist versäumen.