Kinderfreibetrag, Kindergeld Hilfe! 0.5 oder 1.0?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst den Kinderfreibetrag Deiner Freundin mit ihrer Zustimmung mit übernehmen, wenn sie selbst über kein eigenes Einkommen verfügt. Dann kann bei Dir auch ein ganzes Kind eingetragen werden.

Kindergeldberechtigt ist immer derjenige, bei dem das Kind tatsächlich lebt - unabhängig vom Kinderfreibetrag. Lebt das Kind bei beiden Elternteilen, müssen sie sich einigen, wer kindergeldberechtigt sein soll.

jos0586 
Beitragsersteller
 15.02.2012, 10:24

hmm.. sehr gut zu wissen. Hilft mir ungemein weiter, da ich dass noch nicht wusste. Es wird wohl so sein, dass das Kind bei Ihr lebt, und ich dort natürlich finanziell alles regeln werde. Kindergeld zu Ihr finde ich dann sinnvoll. Kinderfreibetrag komplett bei mir wäre dann ja auch nur mehr als logisch grade weil Sie kein Einkommen hat und ich natürlich finanziell für das meiste Aufkommen werde. Nur zu meinem Verständnis: dachte die Verteilung setzt sich mit dem Sorgerecht zusammen. Das wollen wir gemeinsam halten, auch wenn es (wir hoffen nicht) iwann mal nicht mehr beziehungstechnisch klappen sollte.Vielen Dank auch an dich.

skyfly71  15.02.2012, 10:27
@jos0586

Nein, das hat alles mit dem Sorgerecht nix zu tun. Steuern und Kindergeld sind einzig von der biologischen Vaterschaft abhängig. Was anderes gilt nur bei Adoption. Und Kindergeld kann nicht gesplittet, sondern immer nur an eine Person ausgezahlt werden.

jos0586 
Beitragsersteller
 15.02.2012, 10:30
@skyfly71

Super. Wenn es dann soweit ist werde ich daran denken. Macht wiegesagt ja nur ein paar Groschen aus, aber wie wir alle wissen " Kleinvieh macht auch Mist" :))

Kindergeld muss man aber beantragen! Es gibt, zumindest bei minderjährigen Kindern, soweit ich weiß keinen Grund, dass es nicht gezahlt wird. Es hat auf jeden Fall nichts mit dem Einkommen zu tun. Man kann es sich aber entweder auszahlen lassen, oder irgendwie steuerrechtlich geltend machen. Daher unbedingt einen Antrag stellen ;)

jos0586 
Beitragsersteller
 15.02.2012, 10:50

Danke. Ja das werde ich def. rechtzeitig tun!

Ja Du bist berechtigt als Vater den Kinderfreibetrag zu bekommen. Du bekommst 05. Und der Kinderfreibetrag hat nichts mit dem Kindergeld zu tun, es wird so oder so gezahlt. 0,5 macht ca 8 - 10 Euro Netto im Monat mehr aus.

jos0586 
Beitragsersteller
 15.02.2012, 10:19

Danke. Hast du vllt auch ne Ahnung wie das mit dem Elterngeld ist, wenn man in 2 getrennten Haushalten lebt? Sind wir berechtigt ?

mona511  15.02.2012, 10:18

es sei denn er heiratet seine freundin, dann kann er das kind komplett auf seine steuerkarte nehmen..., dann kann er steuerklasse 3 nehmen , da seine freundin kein einkommen hat, das wäre soweit noch die steuerlich vorteilste lösung....

jos0586 
Beitragsersteller
 15.02.2012, 10:20
@mona511

ja. ist allerdings noch nicht geplant. finanziell ist es sehr wohl ein großer Vorteil. Habs mir spaßeshalber grade mal errechnet! :)Danke nochmal.

kinderfreibetrag bekommst du nur, wenn du auch den mindestunterhalt bezahlst.

jos0586 
Beitragsersteller
 15.02.2012, 10:27

dass wird sowieso passieren, wir leben zwar örtlich getrennt aber nicht als paar. Für die finanziellen Aufwendungen werde ich natürlich aufkommen. Nur will ich halt dann natürlich auch für unsere kleine Familie steuerliich die größten Vorteile nutzen, was ja auch ganz legitim ist! :) Danke.

Das Kind wird, sobald du als Vater eingetragen bist, mit 0,5 bei dir steuerlich gerechnet und hat mit dem Kindergeld nichts zu tun.