Welche Unterlagen für Ratenzahlung an die Landesjustizkasse?

1 Antwort

Es reicht vollkommen aus, wenn Du den ALG II-Bescheid in Kopie dorthin schickst. Die ARGE/Jobcenter hat dann ja bereits Deine Einkommensverhältnisse geprüft, das braucht dann die Justizkasse nicht mehr machen.

blacky08 
Beitragsersteller
 16.06.2011, 12:36

Danke für die Antwort und hat auch genauso funktioniert!