Auswirkung der Nachzahlung an Drittempfänger auf die Bafög-Rückzahlung?

2 Antworten

Alles natürlich !

Wenn das Jobcenter für dich nicht in Vorleistung gegangen wäre und dir keine Leistungen gezahlt hätte, dann wäre die komplette Nachzahlung vom Bafög - ja an dich gegangen.

fatih31 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 05:52

Ergibt irgendwie keinen Sinn für mich. Ich könnte auch genauso keinen Bafög beantragen und weiter Leistungen vom Jobcenter erhalten. Beim Jobcenter würden auch keine Nachzahlungen bzw. Rückzahlung entstehen. Die Leistung hätte ich so oder so bekommen.

isomatte  27.04.2022, 06:43
@fatih31

Nur weil das keinen Sinn für dich ergibt, muss meine Antwort ja nicht falsch sein und nein, Du könntest eben kein ALG - 2 weiter beziehen, wenn dir vorrangige Ansprüche bzw. Leistungen zustehen, dann hast Du diese zu beantragen bzw. geltend zu machen.

Demnach hast Du vom Jobcenter dann Leistungen bekommen, die dir nicht zugestanden haben, wenn für diesen Zeitraum ein Anspruch auf Bafög - bestand und Du vom Jobcenter weiterhin Leistungen ohne Berücksichtigung des Bafögs - bekommen hast.

Auch wenn es Dir unfair erscheint, Du wirst auch Anteile des nach SGB II auf Deinen Bedarf angegerechnete Bafögleistungen zurückzahlen müssen

fatih31 
Beitragsersteller
 25.04.2022, 19:44

Wird denn die volle Nachzahlung an das Jobcenter auf die Rückzahlung angerechnet oder nur die Darlehen davon die ich erhalten habe angerechnet?

wilees  26.04.2022, 09:18
@fatih31

Die Nachzahlung wird / wurde bis auf einen monatlichen Freibetrag auf deinen Bedarf angerechnet, - obwohl es sich beim Studierendenbafög anteilig um Kredit handelt.