Auswirkung der Nachzahlung an Drittempfänger auf die Bafög-Rückzahlung?
Folgende Situation. Ich bin seit dem 09.20 Bafög-Berechtigt und für den Monat 11.20 erhielt ich und das Jobcenter (Drittempfänger) eine Nachzahlung für die Monate 09.20 und 10.20. Die Frage ist jetzt, ob am Ende der Rückzahlung des Bafögs nur die Nachzahlung die ich erhalten habe angerechnet werden oder aber auch die Nachzahlung, die das Jobcenter erhielt auch angerechnet werden.
2 Antworten
Alles natürlich !
Wenn das Jobcenter für dich nicht in Vorleistung gegangen wäre und dir keine Leistungen gezahlt hätte, dann wäre die komplette Nachzahlung vom Bafög - ja an dich gegangen.
Nur weil das keinen Sinn für dich ergibt, muss meine Antwort ja nicht falsch sein und nein, Du könntest eben kein ALG - 2 weiter beziehen, wenn dir vorrangige Ansprüche bzw. Leistungen zustehen, dann hast Du diese zu beantragen bzw. geltend zu machen.
Demnach hast Du vom Jobcenter dann Leistungen bekommen, die dir nicht zugestanden haben, wenn für diesen Zeitraum ein Anspruch auf Bafög - bestand und Du vom Jobcenter weiterhin Leistungen ohne Berücksichtigung des Bafögs - bekommen hast.
Auch wenn es Dir unfair erscheint, Du wirst auch Anteile des nach SGB II auf Deinen Bedarf angegerechnete Bafögleistungen zurückzahlen müssen
Wird denn die volle Nachzahlung an das Jobcenter auf die Rückzahlung angerechnet oder nur die Darlehen davon die ich erhalten habe angerechnet?
Die Nachzahlung wird / wurde bis auf einen monatlichen Freibetrag auf deinen Bedarf angerechnet, - obwohl es sich beim Studierendenbafög anteilig um Kredit handelt.
Ergibt irgendwie keinen Sinn für mich. Ich könnte auch genauso keinen Bafög beantragen und weiter Leistungen vom Jobcenter erhalten. Beim Jobcenter würden auch keine Nachzahlungen bzw. Rückzahlung entstehen. Die Leistung hätte ich so oder so bekommen.