HILFE! Fälschlicherweise als Werkstudent gemeldet - Nachzahlung?

3 Antworten

Sowohl bei AGn als auch bei Behörden und Krankenkassen sollte frau schon mal deutlich machen, dass sie „Teilzeit“ arbeitet. Kreuzchen in Formularen sind zwar hübsch anzuschauen, deren Bedeutung geht aber bei den bearbeitenden Stellen gerne mal unter!

„Deutlich machen“ soll hier nur heißen, dass du den Gesprächspartnern das verbal mitteilst!

Was die detailierten Regelungen betrifft, musst du eben das jeweils Kleingedruckte lesen, das kann dir niemand ersparen!

Und das hast du nicht vorher gemerkt? Du bist ja für die Stunden, die du gearbeitet hast, bezahlt worden, oder? Das Geld hast du genommen / ausgegeben. Deine Eltern haben weiterhin Kindergeld erhalten und auch die haben es angenommen / ausgegeben.

Ist doch legitim, dass dieses Geld nun wieder zurückgezahlt werden muss, da offensichtlich ein Fehler vorlag. Ihr konntet das Geld ja auch unter die Leute bringen, nun müsst ihr halt schauen wie ihr den Betrag wieder zusammen spart. Euch wird nichts weggenommen, was ihr vorher nicht zu viel erhalten habt.

Ist zwar jetzt blöd für euch, aber so ist es leider.

JWilbert 
Beitragsersteller
 16.07.2018, 14:33

Ja aber meines Erachtens liegt der Fehler auch beim Arbeitgeber und nicht nur bei mir. Immerhin gibt es ettliche Fälle in denen Unternehmen Werkstudenten anstellen um selbst Geld zu sparen... ist ja nicht so dass ich hier ein Verbrecher bin oder so!!

Greenluwasa  16.07.2018, 14:39
@JWilbert

Nein, sagt ja auch niemand. Der AG muss ja auch 8000 Euro nachzahlen, du "nur" 400. Ich meinte mit meiner Antwort, dass du das Geld, dass du vorhin zuviel bekommen hast nun wieder zurückzahlen musst, weil es schlichtweg falsch war. Dein ehemaliger AG wird da vermutlich auch nochmal zur Kasse gebeten könnte ich mir vorstellen.

Wie wäre es denn gewesen, wenn du auf deinen Status als Teilzeitstudentin mal deutlich drauf hingewiesen hättest? Das ist nämlich deine Pflicht gewesen.
Ob Kindergeld zurück gezahlt werden muss, hängt davon ab, ob du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast und wieviel du wöchentlich gearbeitet hast.

JWilbert 
Beitragsersteller
 16.07.2018, 14:31

Leider sind die Regelungen was Teilzeitstudium angeht unklar. Viele meiner Kollegen studieren auch teilzeit und arbeiten als Werkstudent (allerdings an einer anderen Uni) Ich wusste das tatsächlich nicht, sonst hätte ich was gesagt. Der Arbeitgeber hätte das ja auch mal merken können oder nicht? Die Regelung über Teilzeit sagt nämlich, sobald man nicht über 20h die Woche arbeitet und das Studium mehr Zeit einnimmt (tut es bei mir) darf man als Werkstudent arbeiten. Die FOM gibt diesbezüglich auch keine genauen Hinweise. Woher sollte man das dann wissen? Habe keine Ausbildung abgeschlossen o.ä

MenschMitPlan  16.07.2018, 14:41
@JWilbert

Eine Nachfrage bei der Krankenversicherung mit natürlich dem deutlichen Hinweis auf das Teilzeitstudium hätte gereicht. Zumindest sind die Informationen auf den Websites der Krankenkassen eindeutig.
Werkstudent kann man nur sein, wenn ein Vollzeitstudium vorliegt. Bei einem Teilzeitstudium ist es völlig schnuppe, wieviel du arbeitest, du bist niemals Werkstudent.

Dein Arbeitgeber hat entweder den achso klein geschriebenen Vermerk "Teilzeit" nicht entdeckt oder schlichtweg das Problem nicht erkannt.

Wenn du weder Ausbildung noch Erststudium bisher abgeschlossen hast, dürfte das Kindergeld kein Problem darstellen.