Bekomme ich eine Nachzahlung nach einem Weiterbewilligungsantrag?
Vorab: die Situation ist nicht die meine, sondern der einer Freundin. Die Situation ist Folgende:
Meine Sozialleistungen (ALGII) wurden ohne mir Bescheid zu sagen eingestellt und jetzt wollen sie einen Weiterbewilligungsantrag - obwohl sie vor 2 Monaten schon einen von mir bekommen haben - den ich heute abgegeben haben.
Bekomme ich, wenn das Geld endlich ankommt, eine Nachzahlung?
4 Antworten
Kommt darauf an bis wann der alten Bewilligungsbescheid gültig war, wann du den ersten Weiterbewilligungsantrag gestellt hast und ob du nachweisen kannst das dieser auch abgegeben wurde.
Denn du bist in der Beweispflicht, so wie das Jobcenter nachweisen müsste ob du evtl.eine Einladung zu einem Termin bekommen hast.
Rückwirkend werden ALG - 2 Leistungen in der Regel nur ab dem 1. des Antragsmonats gezahlt.
Wäre dein alter Bescheid angenommen nur bis 31.12.2018 gültig gewesen und du kannst nicht nachweisen das du im November / Dezember 2018 oder spätestens im Januar 2019 deinen Anrag auf Weiterbewilligung gestellt hast, du den erneuten Antrag dann erst im Februar 2019 gestellt hast, dann würde es normalerweise erst ab Februar 2019 wieder etwas geben.
## Meine Sozialleistungen........## Ich denke es sind nicht deine.......
Aber gut. Normalerweise erhält man Leistungen ab dem Zeitpunkt an dem ein Antrag vorliegt. Wenn es vorher schon einmal eine Leistungsbewilligung gegeben hat, gibt es ein Ablaufdatum bis wohin die Leistungen bezahlt werden. Wenn du jetzt eine ne Weile nach diesem Ablaufdatum den Weiterbewilligungsantrag abgibst, kann es tatsächlich sein das du Fehltage hast. Und es wird erst dann wieder gezahlt wenn der Weiterbewilligungsantrag vorliegt. Sollte es dann längere Zeit dauern bis du den Bescheid bekommst, wird ab Zeitpunkt der Abgabe des Weiterbewilligungsantrages nachgezahlt.
ALG - 2 wird nicht ab Antragsabgabe gezahlt, wenn Leistungsanspruch besteht gibt es rückwirkend ab dem 1.des Antragsmonats Leistungen nachgezahlt, anders als es beim ALG - 1 ( SGB - lll ) der Fall ist, da gibt es frühstens ab der persönlichen Arbeitslosmeldung Leistungen gezahlt.
Meine Sozialleistungen (ALGII) wurden ohne mir Bescheid zu sagen eingestellt.
Warum solltest Du denn noch einmal einen Extrabrief erhalten, der Dir sagt, dass Deine Leistungen am xx.xx. enden.
Dein vorangegangener Bewilligungsbescheid enthielt ganz klar die Aussage bis zu welchem Datum Dir Leistungen bewilligt wurden.
jetzt wollen sie einen Weiterbewilligungsantrag - obwohl sie vor 2 Monaten schon einen von mir bekommen haben - den ich heute abgegeben haben.
Seltsame Aussage - die wohl keiner verstehen kann .
Und wenn Du erst 2 Monate nach Ablauf einen Weiterbewilligungsantrag stellst - dann bekommst Du auch erst ab Anfang des Monats in dem Du erneut Leistungen beantragt hast, solche bewilligt.
Hm ...
Warum hat sich die Bekannte denn nicht eher gekümmert?
Sie soll mal nachfragen, wo der verschollene Antrag abgeblieben sein könnte. Falsche Akte?
Wenn der aufgefunden wird, könnten ihr Leistungen ab der Abgabe zustehen. Wenn nicht, gibt es erst ab dem 1. des Monats wieder Leistungen, in dem der neue Antragg eingeht.