Wird zweckgebundene Schenkung von Verwandten bei alg2 angerechnet?
Hallo, ich finde leider im Internet nur was zum Darlehen. Also ich habe jetzt einen Weiterbewilligungsantrag gestellt ab 1.7. Und warum auch immer möchte meine Sachbearbeiterin die Kontoauszüge vom Mai. Und auch den Anhang Vermögen komplett ausgefüllt, obwohl man das nur einmal im Jahr angeben muss.. Naja, auf jeden Fall habe ich für mein Auto Versicherungen und mein Großvater überweist einmal im Jahr 220 Euro dafür. Er hat auch als Zweck geschrieben: Für kfz steuer, haftpflicht etc... Und dann hat die Versicherung den Betrag auch ein paar Tage später abgebucht. Wenn die vom Jobcenter das in den Kontoauszügen sehen, werden sie das trotzdem als Einkommen werten?
Und ist das schlimm, wenn ich im Vermögen-Teil angegeben habe, dass ich 380 Euro Bargeld besitze?
4 Antworten
Wenn du dummen Fragen und einer evtl.Anrechnung durch das Jobcenter aus dem Wege gehen möchtest,dann machst du mit deinem Großvater noch nachträglich einen Vertrag über ein zinsloses Darlehen,dann wird auch nichts angerechnet,er hat ja schon im Verwendungszweck angegeben für was es ist und du suchst dir aus dem Internet ein Musterschreiben für ein privates zinsloses Darlehen und datierst es zurück !
Dann schickst du das deinem Großvater zur Unterschrift,wenn du es nicht persönlich machen kannst und er schickt es dir dann zurück.
Dein geringer Betrag spielt keine Rolle,du darfst pro Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen an Vermögen haben,min. aber 3100 € + diese einmaligen 750 €.
nein, du kannst anhand des Steuerbescheides nachweisen,wofür die zahlung verwendet wurde, wenn nicht, ist es noch vermögen, da du nach meinem Verständnis noch kein alg II im mai bezogen hast, kann es nicht auf zukünftige Grundsicherung angerechnet werden.
auch als ALG II Bezieher kannst du kosten für unterhalt eines Autos anrechnen lassen, wenn es zB der Jobfinung dienlich ist oder du anderweitig notwendigkeiten nachweisen kannst (kein oder mangelhafte ÖPNV zB)
informiere dich umfassend es lohnt sich in vielen details (nicht alg II sondern sioch zu informieren, zB über einmalige sonderleistungen etc)
Vermögen darfst du 150€ pro vollendetem lebensjahr besitzen.
hab ich anders verstanden, und eine bedarfsgemeischaft habe ich nicht gesehen, dennoch, nein, siehe auch martinsgalawelt. es kann immer zu ungereimtheiten und nachfrage seitens de samtes kommen, am ende sagt mir die frage nach deienm vermögen, das du dich mal genauer beraten lassen solltes, um eventuelle möglichkeiten nutzen zu können.
Warum überweist dein Großvater die Beträge nicht direkt an die Versicherung /Finanzamt?
Auch zweckgebundene Einnahmen sind Einnahmen und verringern deinen Bedarf.
Ein KFZ darfst du zwar haben, musst aber für den Unterhalt selbst aufkommen.
Weil alles auf meinen Namen läuft und die schon immer von meinem Konto alles abgebucht haben.. Kann man das ändern?
Und den kfz hatte ich ja schon vor der Arbeitslosigkeit.. Da war es ja auch gut zu stemmen, mit den jährlichen Beiträgen.. Also rechnen die das jetzt gegen oder wie? Weil ich durch das bafög & unterhalt meines Freundes eh nur 104 Euro im Monat bekomme..
hallo, nein--das wird NICHT angerechnet.
und nein, 380€ bargeld ist völlig inordnung
Vielen Dank, habe immer etwas Angst, irgendwas falsch anzugeben und dass ich mich irgendwie strafbar mache oder so ^^
ich mache solche anträge für ein paar leute die nicht genau wissen wie das geht und was man da reinschreibt und und und,----deine angaben sind inordnung--und im übrigen darfst du "private" angelegenheiten in deinen kontoauszügen schwärzen.
Aber wenn ich das schwärze, werden die ja sicher misstrauisch, wenn da plötzlich jemand 220 Euro bei mir einzahlt?
da dies ja nicht bedenklich ist, brauchst du das ja auch nicht machen,--war nur so ein tip am rande
Beziehe seit Januar diesen Jahres Sozialleistungen.