Darf das Jobcenter meine Kindergeld Nachzahlung anrechnen, wenn es bereits angerechnet wurde BITTE DRINGEND UM HILFE!?
Hallo....
Also... ich habe folgendes Problem und zwar befinde ich mich auf Grund von Krankheit im Leistungsbezug von ALG2. Auf meinen Wunsch hin, wurde mir mein Kindergeld von Anfang an angerechnet, damit ich die Kindergeldnachzahlung behalten kann. Und davon dann zb einen Führerschein oder eben auch andere Sachen abbezahlen kann. Mir wurde daraufhin der volle Satz an Kindergeld angerechnet (den ich aber ja nie bekam) am 01.02. bekam ich den Kindergeld bescheid zu geschickt wo auch die Nachzahlung ganz klar mit dem Betrag X deklariert war. Diesen Kindergeldbescheid, legte ich daher direkt am Montag (gestern) beim Jobcenter vor. Jetzt sagte man mir das ich auf Grund der Nachzahlung für ein halbes Jahr keinen Leistungsanspruch mehr habe und ich mir die Nachzahlung zum Überleben einteilen soll.
Diese Rechnung geht aber absolut nicht auf.... Denn mir wurde dieses gesamte Kindergeld ja bereits angerechnet. Das Jobcenter spricht in meinem Fall von einem einmaligen Einkommen...
Ich brauche das Geld wirklich dringend, da ich davon bisher aufgelaufene Schulden bezahlen möchte/muss..
Kann mir da jmd weiter helfen.
Bitte keine doofen Kommentare, ich weiß, arbeiten gehen wäre die beste Lösung, wäre mir auch lieber... und glaubt mir ich würde nichts lieber tun, aber meine Gesundheit lässt es nicht zu...
7 Antworten
Das klingt nach Standardabfertigung...
Prinzipiell ist das richtig, denn beim Alg 2 kommt das Zuflussprinzip zum tragen, also es zählt immer das Datum an dem etwas aufs Konto kommt, und ist in dem Fall anzurechnen als Einkommen.
Fraglich ist ob die Absprache vorher korrekt war, denn meiner Meinung nach müssen sie entweder Hartz4 nachzahlen was bisher einbehalten wurde können dann das einmal Kindergeld als Einkommen anrechnen. Oder zweite Variante alles läuft wie vorher und es wird nicht als einkommen angerechnet, wie vorher vereinbart.
Dies ist zeitnah zu klären, nicht davon abschrecken lassen wies jetzt gelaufen ist, denn das ist ja der normale Vorgang, bei dem aber offensichtlich niemand bevor er den Bescheid rausgeschickt hat in die Akte gesehen hat. Vielleicht hat ja auch der Sachbearbeiter gewechselt. Gegen jeden Bescheid kann man schriftlich !!!! Wiederspruch einlegen (Achtung meist kurzes Zeitfenster). Parallel dazu evtl Telefonisch nachhaken (wenn das bei dem Jobcenter geht) oder um Termin bitten in dringender Angelegenheit mit der Abteilung die die finanzen Regelt( man hat ja meist Sachbearbeiter und Vermittler)
Wenn das Kindergeld das du nicht erhalten hast bereits auf deinen zurückliegenden Bedarf angerechnet wurde,dann kann das Jobcenter diese Nachzahlung ( wenn sie sich nur auf diesen Leistungsbezug bezieht ) nicht nochmal als Einkommen anrechnen !
Du hast dann ja für diesen Zeitraum schon weniger Leistungen erhalten,als dir tatsächlich zugestanden haben.
Solltest du schon einen Bescheid mit einer Anrechnung der Nachzahlung bekommen haben,dann lege fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch mit Begründung ein,am besten von dem ALG - 2 Bescheid mit der Anrechnung des nicht erhaltenen Kindergelds eine Kopie machen und auch noch mal eine Kopie von der Nachzahlung aus der der Zeitraum dieser hervorgeht.
Im übrigen darf das Kindergeld bei volljährigen nicht vollständig angerechnet werden,wenn das Kind kein sonstiges Einkommen hat,dann müssen mindestens die 30 € Versicherungspauschale berücksichtigt werden.
Die Sache ist die, Alg2 ist ja Existenssicherung und wenn du monatelang auf dieses Geld verzichten konntest, dann scheinst du nicht bedürftig genug gewesen sein. Und daher kann man jetzt die Nachzahlung anrechen. War keine gute Idee von dir. Du hättest dir das Geld auszahlen lassen sollen monatlich und dann zur Seite legen sollen.
Du solltest aber Widerspruch gegen die Entscheidung der Anrechnung einlegen und evtl. damit begründen, dass du monatlich von Krediten oder Unterstützung deiner Verwandten gelebt hat, die aber das Geld zurück haben wollen (evtl. Geldverträge vorlegen). Und dass das Anrechnen dein persönlicher Wunsch war, würde ich auch nicht erwähnen.
Natürlich nicht! Lege schriftlich Widerspruch ein. Du bist da an einen inkompetenten Bearbeiter geraten. Leider ist das nicht selten der Fall. Es wird nach Schema F gearbeitet.
Das wäre ja Doppelte anrechnung,ich glaube nicht das die damit durchkommen.
Oder die müssen das zu unrecht abgehaltende rückzahlen.