Jobcenter behält Unterhaltsnachzahlungen ein ohne das er angerechnet und ausgezahlt wurde?

5 Antworten

In einem Kommentar gibst du an, dass du Wohngeld bezogen hast, dazu deine Azubi Vergütung und einen Teil Alleinerziehenden Mehrbedarf, diesen bekommt man aber nur vom Jobcenter, demnach hast du bzw.ihr ja auch in der Ausbildung Leistungen vom Jobcenter bezogen !

Demnach hat auch dein Kind seinen fehlenden Bedarf vom Jobcenter erhalten, wenn es seinen Bedarf nicht mit seinem anrechenbarem Einkommen decken könnte, du konntest es ja auch nicht, weil dein anrechenbares Einkommen nicht einmal deinen eigenen Bedarf decken konnte, denn sonst hättest du nicht noch etwas Mehrbedarf und etwas für deine Wohnkosten erhalten.

Das Jobcenter ist also in dieser Zeit für dein Kind nur in Vorleistung gegangen und das wird jetzt mit der Nachzahlung ausgeglichen.

Wäre während dieser 3 Jahre, wo jetzt eine Nachzahlung erfolgt (warum auch immer das so lange gedauert hat) Unterhaltsvorschuß gezahlt worden, so hätte das Jobcenter den Unterhaltsvorschuß als anrechenbares Einkommen von Deinen Leistungen Monat für Monat abgezogen. Jetzt kommen halt die monatlichen Zahlungen in einer Summe und das Jobcenter behält sie ein, weil in dem Zeitraum auch der Regelsatz und die anteilige Miete für Dein Kind vom Jobcenter an Dich gezahlt wurde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lilly2303 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 12:55

Ok super vielen dank. Das ist eine verständliche Antwort die ich so auch akzeptieren kann und mir damit auch das Geld für einen Anwalt zum Glück sparen kann.

Die Lebenshaltungskosten Deines Sohnes wurden während dieser Zeit vom Staat getragen:

Regelsatz + Wohnkosten abzüglich Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. "Überschießende" Unterhaltszahlungen/Kindergeld sind dann gemäß JC auf Deinen Bedarf anzurechnen.

Lilly2303 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 11:59

De ersten 3 Jahre von 2010 bis 2013 sind klar da habe ich den uvg bekommen und er würde angerechnet. Nach 2013 habe ich keinen uvg bekommen und keine unterhaltzahlungen vom Vater. Daher wurde das auch nicht angerechnet. Diese nachzahlungen von den 3 Jahren darf die arge doch nicht einbehalten? Der betrag der Nachzahlungen sind ja höher als der Regelsatz den ich für meinen sohn bekommen habe.?

wilees  30.06.2018, 12:05
@Lilly2303

Und wovon hat Dein Sohn während dieser Zeit gelebt? Wer kam für seinen Lebensunterhalt auf? Wer bezahlte seinen Mietanteil?

Lilly2303 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 12:41
@wilees

Ich habe wohngeld erhalten und natürlich das Gehalt von meiner Ausbildung. Auserdem einen kleinen teil mehrbedarf für alleinerziehende von der arge bekommen.

Wenn das Jobcenter ab 2013 Dir aufstockend Geld gezahlt hat, dann muss dieses Geld wieder zurückgezahlt werden, wenn nachträglich Einkommen für diese Zeit kommt.

Irgendwas wurde aber angerechnet. Der Regelsatz betrug 2012 219 Euro.

https://sozialberatung-kiel.de/tag/tabelle-regelsatze-2013/

Lilly2303 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 11:55

Aber keinerlei unterhaltzahlungen da keine zugeflossen sind.Teilweise wurde das Kindergeld und auch etwas von mir angerechnet da ich eine Ausbildung absolviert hab und etwas Einkommen hatte was sie ver/angerechnet haben.

beangato  30.06.2018, 12:04
@Lilly2303

Du solltest die Bescheide mal in einer Beratungsstelle für ALG II Empfänger überprüfen lassen.

Sollte tatsächlich nichts geflossen sein, wird Dir dort auch geholfen, einen Widerspruch zu schreiben.