Jobcenter Forderungsanspruch / BAFöG Rückzahlung?
Guten Abend!
Ich habe folgendes Anliegen:
Ich habe jetzt längere Zeit ALG 2 bezogen. Nun besuche ich seit August eine Schule, welche BAFöG gefördert ist. Während der Antragsstellung auf BAFöG lief das ALG2 weiter.
Nun kam letzten Monat die Bewilligung.
Diese habe ich natürlich direkt an das Jobcenter weitergeleitet. Die fordern nun das Geld des besagten Monats zurück. Zählt ja als Einkommen.
Meine Frage:
Was ist mit den anderen Monaten (insgesamt 4), in welchen ich SGB2 Leistungen bezogen habe, und nun auch eine Nachzahlung des BAFöG Amtes erhalten habe. Kann das Jobcenter die gesamten gezahlten Leistungen für diese Monate nun auch zurück fordern?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
2 Antworten
Wenn du für diese besagten Monate vom Jobcenter den Differenzbetrag von deinem anrechenbarem Einkommen ( z.B. Kindergeld ) bis zu deinem SGB - ll Grundbedarf als Vorleistung erhalten hast, dann wirst du von der Bafög - Nachzahlung zurückzahlen müssen.
Also je nachdem was du monatlich an Bafög - bekommst und wie hoch dein Grundbedarf ist, sollte von deinem Bafög - und auch von der Nachzahlung ein pauschaler Freibetrag von min. 100 € bleiben, wenn du zu deinem sonstigem Einkommen nicht noch Erwerbseinkommen erzielt hast.
Normalerweise stellt das Jobcenter dann beim Bafög - Amt einen Antrag auf Erstattung von Vorleistungen und sie verrechnen das dann unter sich und man wird dann nur schriftlich ( Bescheid ) darauf hingewiesen, darin sollte dann auch eine Berechnung enthalten sein.
Ja, die Nachzahlung stand in der Höhe nicht zu, da Bafög eine vorrangige Leistung ist. Hättest du ab dem Tag des Schulbeginns weniger Alg II erhalten, wärst du wohl nicht zurecht gekommen. Daher war das JC "kulant" und hat weiter gezahlt. Aber das Geld dass du anstelle des BAföG erhalten hast, werden sie zurückfordern.