Rücktritt des Vermieters wegen Schufa-Eintrag
Ich würde gerne zu folgenden Fall wissen:
Vor zwei Wochen habe ich einen Mietvertrag unterschrieben. Der Umzug in die neue Wohnung sollte im Oktober erfolgen. Von beiden Seiten war alles geklärt, der Mietvertrag unterschrieben und** in Ordnung.** Nun bekam ich letzte Woche einen Anruf von meiner Vermieterin, dass sie es sich anders überlegt hat und vom Mietvertrag zurücktreten. Als Grund nannte sie mir, meinen noch bestehenden Eintrag bei der Schufa.
Nun würde ich gerne wissen, ob dies rechtens ist und die Vermieterin so einfach per Telefon zurücktreten kann. Und ist die Vermieterin ohne Absprache überhaupt dazu berechtigt, sich Auskunft bei der Schufa einzuholen (meiner Meinung nach hat das eine nichts mit dem Anderen zu tun)
Um eine schnelle Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
4 Antworten
Ich muss jetzt noch bis Dienstag warten, da wollte sie sich noch einmal bei mir melden um eine entgültige Entscheidung zu treffen !
Du hast einen gültigen Mietvertrag, fertig. Die Vermieterin kann diesen hinterher nicht anfechten. Ausnahme: Im Vertrag steht, daß Deine Vermieterin eine Schufa- Auskunft ziehen kann, und bei negativen Einträgen fristlos vom Mietvertrag zurücktreten kann.
Du prüfst jetzt:
-Hast Du Deiner Vermieterin im Mietvertrag überhaupt eine Einwilligung für eine Schufa- Auskunft gegeben? Falls nein: Dann darf sie auch keine Auskunft einholen. Falls sie das doch gemacht hat, kannst Du ihr richtig bösen Ärger vor Gericht machen!
Wenn Deine Vermieterin Dir zum Mietbeginn keinen Zugang zur Wohnung gibt, oder Dir vorher schriftlich so etwas mitteilt, dann würde ich persönlich sofort einen Anwalt kontaktieren, mit dem Ziel, für die Auflösung des Mietvertrages eine fette Abfindung zu kassieren.
Du hast einen gültigen Mietvertrag unterschrieben. Von diesem kann man nicht einfach zurücktreten. Somit kannst du auf Erfüllung bestehen. Es kann dann natürlich sein, dass deine Vermieterin dir kündigt, aber dies ist auch nicht so einfach. Bezüglich der SCHUFA muss deine Einwilligung vorliegen. Ich würde der Dame schreiben und auf erfüllung bestehen. Andernfalls kannst du dir auf deren Kosten eine andere Wohnung suchen. Hierzu solltest du aber einen Anwalt mit Fachbereich Mietrecht aufsuchen.
Hallo Fariano,
vielen Dank für die schnelle Anwort. Bin mir nämlich auch der Meinung das dass nicht so einfach geht , war mir bloß nicht mit der Rechtslage so vertraut. Ich muss jetzt noch bis Dienstag warten, da wollte sie sich noch einmal bei mir melden um eine entgültige Entscheidung zu treffen !
Mfg
Gute Antwort.
Ein unterschriebener Vertrag ist bindend. Zurücktreten vom Vertrag ist nicht möglich.
Auch eine Kündigung des Vertrages ohne triftigen Grund geht nicht.
Sollte sie den Wohnungsschlüssel nicht nicht geben und Ihr könnt nicht einziehen, so könnt Ihr Schadenersatz verlangen.
Kosten für Lagerung der Möbel und anderweitige Unterkunftskosten.
wenn der MV von beiden Parteien unterschrieben wurde ist er rechtgültig.
Punkt.