Mietvertrag nicht vom Vermieter unterschrieben sondern von jemand anderem der nicht im Mietvertrag steht und auch nicht mit in Vertretung unterschrieben hat?
Ist der Vertrag dann gültig
3 Antworten
Grundsätzlich erstmal nicht. Aber für Mietverträge ist nicht zwingend Schriftform vorgeschrieben.
Wohnst du schon dort und zahlst schon Miete? Dann ist auch ohne dass der schriftliche Mietvertrag gültig ist, ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen, nämlich durch so genanntes konkludentes Handeln.
wohne nicht mehr in der Wohnung
Aha! Du hast dort gewohnt und hast vermutlich auch Miete gezahlt? Prima, das war dein gültiger Mietvertrag.
Das nennt man konkludentes Handeln. Ob der schriftliche trotzdem wirksam war, kann und will ich hier nicht beurteilen.
Wenn es eine Gesellschaft ist, kann durchaus auch ein leitender Angestellter den Vertrag unterschreiben. Das muss man nicht unbedingt an der Unterschrift erkennen.
Handelt es sich um eine Einzelperson, solltest du die Legitimation überprüfen.
Nein, aber wenn du die Wohnung schon bewohnst, kannst du ein Flasche Sekt aufmachen und ein bisschen feiern.
und wieso schreibst dann erst was anderes sind wir hier bei doofeantworten.tv oda was so Kommentare kannst des nächste mal lassen ;-)
Es gibt eben immer wieder Leute, die nicht wissen, was für ein Vertrag notwendig ist. Lass dich doch nicht verunsichern.
Ein Mietvertrag der nicht von beiden Vertragspartnern unterschrieben ist, ist kein rechtsgültiger Vertrag, logisch oder?
Ein Mietvertrag der nicht von beiden Vertragspartnern unterschrieben ist, ist kein rechtsgültiger Vertrag
Doch, ist er.
Ein Mietvertrag kann auch durch schlüssiges Verhalten, also konkludent, abgeschlossen werden (siehe: BGH ZMR 2005,781,782; BGH WuM 1998,767).
Aber eben NICHT in diesem Fall!
Kommentar von
Simson88
wohne nicht mehr in der Wohnung aber die Vermieterin will jetz noch Geld von mir
Hier gibt es kein "schlüssiges Verhalten"!
Hier gibt es kein "schlüssiges Verhalten"!
Falsch!
wohne nicht mehr in der Wohnung
Richtig lesen hilft: "nicht mehr" bedeutet, dass er mal dort gewohnt hat. Insofern gab es offensichtlich sehr wohl einen Mietvertrag.
Eingezogen + Miete gezahlt = gültiger Vertrag, auch in diesem Fall!
Insofern gab es offensichtlich sehr wohl einen Mietvertrag.
Und wenn der nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, in Schriftform gekündigt wurde gibt es ihn immer noch.
Korrekt @anitari. Aber das war nicht Teil der Frage.
wohne nicht mehr in der Wohnung aber die Vermieterin will jetz noch Geld von mir und hat auch schon nen Anwalt eingestellt also ist der Mietvertrag nicht gültig??
War das dann ein mündlicher oder gilt der schriftliche