Mietvertrag nicht vom Vermieter unterschrieben sondern von jemand anderem der nicht im Mietvertrag steht und auch nicht mit in Vertretung unterschrieben hat?

3 Antworten

Grundsätzlich erstmal nicht. Aber für Mietverträge ist nicht zwingend Schriftform vorgeschrieben.

Wohnst du schon dort und zahlst schon Miete? Dann ist auch ohne dass der schriftliche Mietvertrag gültig ist, ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen, nämlich durch so genanntes konkludentes Handeln.

DarthMario72  05.03.2016, 18:08

wohne nicht mehr in der Wohnung

Aha! Du hast dort gewohnt und hast vermutlich auch Miete gezahlt? Prima, das war dein gültiger Mietvertrag.

Simson88 
Beitragsersteller
 05.03.2016, 18:10

War das dann ein mündlicher oder gilt der schriftliche

DarthMario72  05.03.2016, 18:12
@Simson88

Das nennt man konkludentes Handeln. Ob der schriftliche trotzdem wirksam war, kann und will ich hier nicht beurteilen.

Wenn es eine Gesellschaft ist, kann durchaus auch ein leitender Angestellter den Vertrag unterschreiben. Das muss man nicht unbedingt an der Unterschrift erkennen.

Handelt es sich um eine Einzelperson, solltest du die Legitimation überprüfen.

Nein, aber wenn du die Wohnung schon bewohnst, kannst du ein Flasche Sekt aufmachen und ein bisschen feiern.

Simson88 
Beitragsersteller
 05.03.2016, 20:08

und wieso schreibst dann erst was anderes sind wir hier bei doofeantworten.tv oda was so Kommentare kannst des nächste mal lassen ;-)

herja  05.03.2016, 21:56
@Simson88

Es gibt eben immer wieder Leute, die nicht wissen, was für ein Vertrag notwendig ist. Lass dich doch nicht verunsichern.

Ein Mietvertrag der nicht von beiden Vertragspartnern unterschrieben ist, ist kein rechtsgültiger Vertrag, logisch oder?

anitari  06.03.2016, 08:22
@herja

Ein Mietvertrag der nicht von beiden Vertragspartnern unterschrieben ist, ist kein rechtsgültiger Vertrag

Doch, ist er.

Ein Mietvertrag kann auch durch schlüssiges Verhalten, also konkludent, abgeschlossen werden (siehe: BGH ZMR 2005,781,782; BGH WuM 1998,767).

herja  06.03.2016, 12:08
@anitari

Aber eben NICHT in diesem Fall!


Kommentar von
Simson88

wohne nicht mehr in der Wohnung aber die Vermieterin will jetz noch Geld von mir


Hier gibt es kein "schlüssiges Verhalten"!

DarthMario72  06.03.2016, 17:34
@herja

Hier gibt es kein "schlüssiges Verhalten"!

Falsch!

wohne nicht mehr in der Wohnung

Richtig lesen hilft: "nicht mehr" bedeutet, dass er mal dort gewohnt hat. Insofern gab es offensichtlich sehr wohl einen Mietvertrag.

Eingezogen + Miete gezahlt = gültiger Vertrag, auch in diesem Fall!

anitari  07.03.2016, 07:50
@DarthMario72

Insofern gab es offensichtlich sehr wohl einen Mietvertrag.

Und wenn der nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, in Schriftform gekündigt wurde gibt es ihn immer noch.

DarthMario72  07.03.2016, 07:55
@anitari

Korrekt @anitari. Aber das war nicht Teil der Frage.

Simson88 
Beitragsersteller
 05.03.2016, 18:06

wohne nicht mehr in der Wohnung aber die Vermieterin will jetz noch Geld von mir und hat auch schon nen Anwalt eingestellt also ist der Mietvertrag nicht gültig??

DarthMario72  05.03.2016, 18:09
@Simson88

Aha, von da weht der Wind...

anitari  05.03.2016, 18:12
@Simson88

Natürlich ist der Mietvertrag gültig.

Eingezogen - Mieter gezahlt - fertig Mietvertrag