Wohnung mieten ohne Abrechnungen
Hallo zusammen!
Viele Mieter wollen ja mind. 3 Lohnabrechnungen vorgelegt bekommen. Meine Fragen wären:
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Dürfen sie das? bzw. Ist das relevant, wenn ich einen gültigen Arbeitsvertrag habe?
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Wo kann ich Wohnungen finden, bei denen man keine Lohnabrechnung vorlegen muss, oder zumindest nur eine?
Ich muss nämlich sehr dringen umziehen, das kann auf keinen Fall noch 3 oder mehr Monate warten...
Mfg Alcathr
9 Antworten
Zu 1: Dürfen sie. Du mußt aber nicht. Natürlich ist es für den Vermieter relevant ob Du regelmäßiges und ausreichendes Einkommen hast.
zu 2: Möglich, aber selten.
Natürlich. Da sind zb auch Sachen wie eventuelle Lohnpfändungen zu sehen. Die Vermieter können auch sagen du kriegst die Wohnung nur wenn du nen Kopfstand machst und mit den Füßen klatscht. Es ist ihre Wohnung, sie entscheiden was sie haben wollen. Und aus dem oben genannten Grund wirst du keinen Vermieter finden der nicht mehrere Abrechnungen will (wenn du erst eine Abrechnung hast bist du zudem noch mit Sicherheit in der Probezeit, da sagt der Vermieter sowieso erstmal nein)
Ein gültiger Arbeitsvertrag sagt rein gar nichts darüber aus, ob der pontentielle Mieter die Miete bezahlen kann. Dahingehend möchte sich der Vermieter absichern. Und natürlich darf Gehaltsabrechnungen fordern. Du musst sie ihm nicht vorlegen. Bedeutet aber, dass du die Wohnung garantiert nicht mieten wirst. Willst du die Lohnabrechnungen nicht vorlegen oder kannst du das nicht, weil du noch neu in der Firma bist und bisher über keine bzw. eine Gehaltsabrechnung verfügst?
Vermieter dürfen sich absichern - Gott sei Dank!
Wenn du keine 3 Lohnabrechnungen vorlegen kannst / willst - kann der Vermieter 3 Monatsmieten im voraus verlangen.
Gibt es da eine BGH-Entscheidung, von der niemand etwas weiß?
Bitte nenne uns mal ein Urteil oder ein Gesetz, was Deine Behauptung unterstützt, denn ich kenne nur das hier:
§ 551 BGB
Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
????? Und wie können wir aus diesen Dingern ersehen, ob übermorgen noch Miete kommt? Nur um den Schrank voll zu bekommen, ist uns so eine Orgie zu dumm und deshalb verzichten wir von uns aus auf solche Dinger.
Die letzten 3 Gehaltsbescheinigungen , also Mai, Juni und Juli:-))
Ja , Vermieter dürfen das ! Um sich abzusichern , ob ein Mieter solvent genug ist und ein geregeltes einkommen hat ! Manche VM verlangen auch eine Bankbürgschaft!