Ist es sinnlos jemanden wegen Hausfriedensbruch zu verklagen?
Abgesehen davon dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt und abgesehen davon dass das Amtsgericht das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellt.
Die Geldstrafe ist sehr mild.
Werte aus der Praxis :
- Hausfriedensbruch, § 123 StGB: bis 15 Tagessätze Geldstrafe
- Beleidigungsdelikte, §§ 185 ff.StGB: 15-20 Tagessätze Geldstrafe
- Körperverletzung, § 223 StGB: 30-60 Tagessätze Geldstrafe
- Nötigung, § 240 StGB: 10-30 Tagessätze Geldstrafe
Das ist gar nix. und lohnt sich nicht dass man Beweise und Zeugenaussagen sammelt und nerven investiert.
9 Antworten
Da der Verdacht auf Schädlingsbefall bestand und Du laut deiner anderen Frage ja sogar diagnostiziert zum Messitum neigst ( https://www.gutefrage.net/frage/rechtfertigt-das-dass-man-mehrere-monate-stationaere-behandlung-braucht)
durfte der Hausmeister sich ein Bild verschaffen, gemäß der Hausordnung des Stuwerks.
Wir kennen die andere Seite nicht, immer nur die gleiche Leier von Dir, deswegen wird Dir hier keiner uneingeschränkt recht geben.
Schutz des Persönlichkeitsrechts, Art. 1,2 GG
Darüber hinaus sah das Gericht durch die Anfertigung und Veröffentlichung von Lichtbildern aus der Wohnung des Mieters dessen Allgemeines Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG. Insoweit ist die Wohnung einer Person ihrer Privatsphäre zuzuordnen, die besonders schützenswert ist.
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG
Schließlich sei hier auch das in Art. 13 GG aufgenommene Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung zu Gunsten des Mieters zu berücksichtigen. Art. 13 Abs. 1 GG schützt dabei den räumlich gegenständlichen Bereich der Wohnung vor unberechtigten Zutritten Dritter.
Fotos oder Videoaufnahmen der Wohnung dürfen durch die Mietinteressenten grundsätzlich nur mit Zustimmung des Mieters angefertigt werden. Der Mieter muss das Fotografieren und Filmen während der Besichtigung also nicht dulden. Interessenten müssen sich die Erlaubnis für Aufnahmen beim Mieter vorher einholen (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, 19.05.2004, 15/11 C 592/03).
Wieso sagst du falsche Meinungen als Fakten?
Laut einem Anwalt darf er das nicht da sowas das private Leben ist. Zudem bedarf das schriftliche Zustimmung meiner Seite.
Wenn man neben der Strafanzeige auch Strafantrag stellt, wird das nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt (Eigene Erfahrung).
Und 15-20 Tagessätze hört sich vielleicht wenig an, aber der Tagessatz wird individuell festgelegt.
Sagen wir mal, du verdienst netto 1500€ Das ergibt einen Tagessatz von 50€...mal 15 bzw 20 ergibt eine Geldstrafe von immerhin 750€ bzw 1000€. Und immer heißt es auch: ersatzweise XY Tage Haft.
DAS zahlt man nicht eben aus der Pfandgeldkasse. UND der derart Bestrafte wird sich meist hüten, noch einmal so eine Summe zu riskieren.
Denn noch etwas: Geldstrafen aus Gerichtsurteilen bleiben auch bei Privatinsolvenz bestehen, die sind nicht von einer Restschuldbefreiung umfasst.
Hausfriedensbruch rechtfertigt nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung. Es gibt Urteile, die eine normale Kündigungsfrist für gerechtfertigt halten.
Der Plan ist also doch nicht so schlau, wie Du meinst.
Ich hab sogar gelesen dass man fristlos kuendigen darf sobald man erfahert dass der Vermieter heimlich einen schluessel hat.
Amtsgericht ist extrem ausgelastet. Sie nehmen solche Sachen nicht ernst. Zudem wird er nicht 15 bekommen. Kann sein : 10 oder 5 weil ein Vorsatz fehlt etc.
Kann sein : 10 oder 5 weil ein Vorsatz fehlt etc.
Wenn ein Vorsatz fehlt, wird überhaupt nicht wegen Haufriedensbruch bestraft.
Das kannst DU nicht wissen, was "er" bekommt. Fakt ist, dass niemand so eine Verurteilung locker wegsteckt, denn die Strafe kostet GELD... und das hat niemand zu verschenken.
Es ist schon gut geregelt, dass Hausfriedensbruch zu den Privatklagedelikten gehört. Welcher Schaden ist dir denn entstanden? Es geht doch eher um ein Prinzip, denn um einen Schaden.
Hier geht es wohl um eine Strafanzeige und nicht um eine Klage.
Verklagen ist meines Wissens nur nach dem Zivilrecht möglich. Falls durch den Hausfriedensbruch ein finanzieller Schaden entstanden ist, dann ist eine zivilrechtliche Klage möglich.
Was die Strafanzeige betrifft, da kann es immer sein, dass sie wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, weil eben kein großer Schaden entstanden ist. Da gibt es Schlimmeres, das Vorrang bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat.
Teuer wirds beim Wiederholungstäter ;)
Wenn gegen Hausverbot oder Unterlassung verstoßen wird.
Bei Hausfriedensbruch darf man fristlos kündigen. Mietausfall : 3 Monate x 1200 EUR. Hast du schon den Vermieter richtig bestraft. Man sollte schlau denken.