Ich habe zum ersten Mal Ladendiebstahl begangen, mit welcher Strafe muss Ich rechnen?

10 Antworten

Die Geldstrafe misst sich an deinem Einkommen, Verfahrenskosten wirst du auch übernehmen müssen. Grundsätzlich kann das Urteil sehr untschiedlich ausfallen, aber mit einer Freiheitsstrafe wirst du wohl nicht rechnen müssen. Du wirst auf jeden Fall zu spüren bekommen, dass sich dieser Mist nicht lohnt.

Kriegst entweder ein Strafbefehl zu Zahlung einer Summe, oder du musst Sozialarbeit machen. Ob es zur Anklage, heißt Gerichtsverfahren kommt liegt allein beim Staatsanwalt

Ich gehe davon aus, daß das Verfahren gegen Dich in jedem Fall eingestellt wird - vermutlich nach § 153a StPO. Geldauflage wären irgendwas zwischen 200 und 500 €, wenn es Sozialstunden werden dann irgendwas zwischen 10 und 30 Stunden. Eine Geldstrafe kommt bei der Schadenshöhe bei Ersttätern ganz sicherlich nicht in Betracht, eine Freiheitsstrafe erst recht nicht. Selbst eine Gerichtsverhandlung wird es nicht geben - das wird alles schriftlich geklärt.

Am Ende hast Du keine Vorstrafe und keinen Eintrag im Führungszeugnis.

Ich hab dazu auch einen Tipp geschrieben: http://www.gutefrage.net/tipp/ladendiebstahl-und-die-folgen

beauty1992x 
Beitragsersteller
 03.03.2011, 18:12

Mir fällt eine weitere Frage ein und da deine ANtwort mir am meisten weitergeholfen hat stelle ich sie direkt an dich, die Verarbeitungen dauern ja so um die ein zwei Monate, zumindest habe ich den Brief von der Polizei nach 1 1/2 Monaten erhalten, mal angenommen ich muss Sozialstunden ableisten, wird mir bekannt gegeben zu welchem Zeitraum ich diese ableisten muss? Wie werden die Stunden ungefähr aufgeteilt und beispielsweise meine Familie will im Sommer in den Urlaub fahren, muss ich dann hier bleiben oder kann ich die Arbeit nachholen?

skyfly71  03.03.2011, 18:31
@beauty1992x

Wenn Du tatsächlich Sozialstunden machen mußt, dann würde die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes oder der Soziale Dienst der Justiz (je nachdem, ob es Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht wird) mit Dir Kontakt aufnehmen und Dir eine Einrichtung nennen, wo Du die Stunden machen kannst. Dann wird zwar auch eine Frist festgesetzt, die lassen aber mit sich reden. Wegen der Stunden muß niemand seinen Urlaub absagen.

Bis Du von der Staatsanwaltschaft was hörst, kann es übrigens deutlich länger dauern als mit der Polizei. Da können auch schon mal bis zu 6 Monate ins Land gehen. Je nach dortiger Arbeitsbelastung.

beauty1992x 
Beitragsersteller
 03.03.2011, 19:01
@skyfly71

Okay dankeschön. Da gibt es noch was, somit hätte ich auch alle offenen Fragen gestellt, bei dem Äußerungsbogen muss ich mich durch Ankreuzungen zu der Tat äußern. Ich werde die Tat zugeben, was genau heißt denn "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden" womit müsste ich da rechnen? Soll ich das auch ankreuzen? und was heißt "Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden." ?

skyfly71  03.03.2011, 19:07
@beauty1992x

"...gegen Zahlung einer Geldbuße" bedeutet, daß Du damit einverstanden bist, daß das Verfahren nach § 153a StGB eingestellt wird. Genau so gut können hier aber auch Sozialstunden verhängt werden. Man kann auf dem Formular eben nicht alles unterbringen ;-)

Bei Dir halte ich eine Einstellung nach § 45 JGG aber sowieso für wahrscheinlicher - was für Dich im Ergebnis aber keinen Unterschied macht.

Was die Rückgabe angeht, kommt dies für Dich nicht in Betracht - das ist eben ein Formular für alle möglichen Arten von Straftaten. Hier geht es nur darum, daß man von der Polizei sichergestellte Gegenstände (Tatwerkzeuge, Drogen etc.pp.) nicht zurück bekommt. Kreuzt man da "Nein" an, müßte darüber ein Gericht entscheiden.

beauty1992x 
Beitragsersteller
 03.03.2011, 19:20
@skyfly71

Jetzt ist mir endlich einiges klarer geworden, dankeschön :)

beauty1992x 
Beitragsersteller
 03.03.2011, 17:02

Vielen Dank!

Ich bin 18 Jahre alt bin Schülerin (12.Klasse) werde die Schule 2012 mit dem Abitur abschließen, momentan habe ich keinen Nebenjob und mein Taschengeld beträgt monatlich ca. 30€, meine Eltern sind Arbeitslosengeld2 - Empfänger. Und jetzt sollen wir Mitleid mit Dir haben? Warst Du zum Tatzeitpunkt noch 17 fällst Du leider und Jugendstrafgesetz, da fällt die Strafe geringer aus. Schade eigentlich, jemand wie Du sollte nicht zum Abi zugelassen werden, Du bist nicht reif genug dafür. Alles andere wird Dir der Staatsanwalt zukommen lassen.

Lebensschule  03.03.2011, 18:26

Was hat das jetzt mit dem Abi zu tun?? Hast Du in Deinem Leben noch nie einen Fehler gemacht? Selbstgerechtigkeit könnte der erste sein...

beauty1992x 
Beitragsersteller
 03.03.2011, 16:59

Nein man soll mich nicht bemitleiden, ich weiß es gibt keine Entschuldigung dafür, das alles habe ihc aufgelistet weil davon eine mögliche Geldstrafe abhängig ist.

also mit freiheitsstrafe musst du nicht rechen. du hast noch nie vorher etwas falsches gemacht? also bekommst du wenn überhaupt ein bisschen bewährungsstrafe oder vllt. ca. 100 sozialstunden und natürlich nen eintrag in deine polizei akte als vorstrafe.