Schub auf Geldstrafe möglich nach vergessenen Raten zahlen?
Hallo ich habe eine Frage, und zwar habe ich gestern ein Brief bekommen
Ihre Ratenzahlung vom 15.05.2017 wird abgelehnt , da die am 16.05.2017 angeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist eingegangen sind , in oben genannten Verfahren [§52 Abs.3 Waffengesetz] haben sie die genante Geldbeträge zu bezahlen- sie werden hiermit letztmalig zur zahlung des Obengenannten Geldbetrag bis spätestens aufgefordert Falls sie bis dahin keine Zahlung eingegangen ist wird die Vollstreckung betrieben und gegeben falls hinsichtlich der Geldstrafe 78 Tagessätze Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet
Meine Frage ist was kann ich da gegen jetzt unternehmen ie kann ich es verlängern Heißt es Das ich gleich schon wegkomme oder habe ich noch zeit Wie läuft es jetzt ab Bitte nur ernst gemeinte antwortn bei Fehler bitte nicht melden meine tastatur ist etwas defekt3 Antworten
Ratenzahlung wurde also abgelehnt. Du hast jetzt bis zu dem im Schreiben angegebenen Tag Zeit, den Gesamtbetrag zu zahlen. Zahlst du bis zum angegebenen Termin nicht vollstaendig, wird erstmal versucht zu pfaenden.
Wenn dann genug bei dir gepfaendet werden kann, um den offenen Betrag vollstaendig auszugleichen (einschliesslich der bis dahin angefallenen Kosten und Gebuehren), ist der Fall erledigt. Wenn aber nicht, wirst du eine Aufforderung zum Haftantritt erhalten und musst dann die Ersatzhaft antreten.
Ein Rechtsanwalt wird mit verschiedenen Antraegen moeglicherweise einen Aufschub erwirken koennen. Das wird dann aber deutlich mehr kosten, als du dir mit deinem offenbar sehr geringen Einkommen leisten kannst. Ein erneuter Antrag auf Ratenzahlung duerfte jedoch keinen Erfolg haben.
Hallo.
Die Ratenzahlung wurde abgelehnt. Das kommt der Vollstreckungsbeamte, falls du noch nicht zahlst wird Haft beantragt für 78 Tage. Die Muss du absitzen.
Das kann noch einige Tage dauern aber es ist sofort möglich.
Lösen durch Zahlung. Die Haft ist nur für die Strafe nicht für die Kosten.
In Niedersachsen gibt es noch die Möglichkeit, durch Geldverwaltung der freien Straffälligenhilfe eine erneute Ratenzahlung zu bekommen. Du könntest auch gemeinnützig arbeiten, das sind aber 464 Stunden.
Ansonsten bleibt nur, die Kohle aufzutreiben. Du kannst Dich auch jederzeit aus dem Knast freikaufen, wenn Du die noch nicht abgesessene Reststrafe zahlst. Wohlgemerkt nur die Strafe - die Kosten müssen nicht bezahlt werden, um Haft zu vermeiden.