Wann wird eine Strafe aus dem Bundeszentralregister gelöscht?
Ich wurde in Oktober 2015 zu 30 Tagesätzen verurteilt. In August 2018 jedoch nochmal zu 90 Tagesätzen.
1) Wird die Strafe von 10.2015 (30 TS) am 31.10.2020 aus dem BZR gelöscht?
2) Wird die Strafe von 08.2018 (90 TS) am 31.08.2023 gelöscht?
3) Nach meiner Recherche, habe ich gerade erfahren, dass "Geldstrafen bis 90 Tagessätze, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist" nach 5 Jahren aus dem BZR gelöscht werden. Heißt "BIS 90 Tagessätze": "<90 (kleiner 90, also 89 ist die Obergrenze)" oder "<=90 (kleiner gleich 90, also 90 ist die Obergrenze)" Und spielt in meinem Fall die in 10.2015 zu 30 TG Verurteilung hier eine Rolle?
4) Wann wird mein Bundeszentralregister wieder sauber, ohne Einträge (natürlich mit den Angaben oben, und wenn keine weitere Strafen bzw. Verurteilungen dazu kommen)?
Danke im Voraus!
4 Antworten
Auch das ist keinesfalls einfach zu beantworten, der Blick ins Gesetz (§§45, 46 BZRG) zeigt, dass es hier diverse Regeln mit Ergänzungen gibt. Um es möglichst einfach herunter zu brechen, ohne alle Möglichkeiten darzustellen, würde ich es so formulieren: Grundsätzlich gelöscht wird nach 15 Jahren. Wenn es im unteren Bereich klassischer Jugendstrafen oder bis zu 90 Tagessätze oder bis zu 3 Monate (ohne weitere vorhandene Strafe) war, sind es 5 Jahre oder 10 Jahre, falls eine weitere Strafe vorhanden war.
Es ist also zu sehen: Wer einmal mit einer kleineren Strafsache aufgefallen ist, dessen Register ist nach 5 Jahren wieder sauber, wer wiederholt auffiel hat 10 Jahre und ansonsten stehen grundsätzlich 15 Jahre im Raum. (Von der 20 Jahresregel sehe ich hier bewusst ab).
Aber Vorsicht: Neue Eintragungen verhindern grundsätzlich das Löschen bereits vorhandener, die Fristen werden nicht separat betrachtet!
Es ist also zu sehen: Wer einmal mit einer kleineren Strafsache aufgefallen ist, dessen Register ist nach 5 Jahren wieder sauber, wer wiederholt auffiel hat 10 Jahre und ansonsten stehen grundsätzlich 15 Jahre im Raum. (Von der 20 Jahresregel sehe ich hier bewusst ab).
Das ist so nicht richtig. Wenn du 2015 die erste Eintragung hast und 2016 die zweite -danach ohne- werden beide 2021 gelöscht.
Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung erst zulässig, wenn für alle Verurteilungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen.
Moin.
Aus dem BZR wird gar nichts gelöscht. Da werden Eintragungen allenfalls in eine andere Abteilung verschoben. Will sagen, die tauchen irgendwann nicht mehr in normalen Führungszeugnis auf. Aber bei entsprechend behördlicher Abfrage, sind die Einträge auf ewig und drei Tag verfügbar. Anders gesagt: Du bist im BZR nie wieder ein unbeschriebenes Blatt.
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Könntest du bitte hier mehr erklären? Was meinst du mit "08/15"? Meinst du "10/2015"? Und was meinst du mit "weiß"? Falls du meinst, dass es dann schon getilgt ist (wann?), wäre das der Fall, trotz der anderen, die in 08/2018 dazu kam? Es wäre super, wenn du meine Frage nochmal lesen könntest, vielleicht hast du etwas falsch verstanden, oder ich habe etwas falsch erklärt?
Moin.
08/15 ist kein Datum, sondern eine Redewendung, wie z.B. auch Passierschein A38.
https://de.wikipedia.org/wiki/08/15_(Redewendung)
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08/15 ist ein Synonym für "normale" Auskunft. "Weiß" heißt ohne Einträge. Bezog sich auf die Antwort von ASRvw.
Du hast 2018 noch eine Strafe dazu bekommen, also frühestens 2023 ist alles raus.
Danke für eure Hilfe!
ja, aber ich meine die Tilgung..
Kannst Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html#BJNR002430971BJNG000901306
nachlesen.
Wenn du jetzt keine Einträge mehr sammelst, dann 2023.
47 (3) BZRG
Und beide Strafen werden jetzt da bis 2023 bleiben, richtig? Die von 2015 wird jetzt nicht mehr getilgt, bis die von 2018 getilgt ist. Habe ich richtig verstanden?
Bis alle Einträge getilgt werden können. Sammelst du weiter, verlängert sich die Frist. Aber wie ASRvw schreibt. Nix ist komplett weg.
"Normale" Arbeitgeber erhalten dann einen eintragungsfreien Auszug aus dem BZR.
Das stimmt. Nur die 08/15 Auskunft ist dann weiß.