Wann wird eine Strafe aus dem Bundeszentralregister gelöscht?

4 Antworten

Bundeszentralregister: Wann wird gelöscht

Auch das ist keinesfalls einfach zu beantworten, der Blick ins Gesetz (§§45, 46 BZRG) zeigt, dass es hier diverse Regeln mit Ergänzungen gibt. Um es möglichst einfach herunter zu brechen, ohne alle Möglichkeiten darzustellen, würde ich es so formulieren: Grundsätzlich gelöscht wird nach 15 Jahren. Wenn es im unteren Bereich klassischer Jugendstrafen oder bis zu 90 Tagessätze oder bis zu 3 Monate (ohne weitere vorhandene Strafe) war, sind es 5 Jahre oder 10 Jahre, falls eine weitere Strafe vorhanden war.

Es ist also zu sehen: Wer einmal mit einer kleineren Strafsache aufgefallen ist, dessen Register ist nach 5 Jahren wieder sauber, wer wiederholt auffiel hat 10 Jahre und ansonsten stehen grundsätzlich 15 Jahre im Raum. (Von der 20 Jahresregel sehe ich hier bewusst ab).

Aber Vorsicht: Neue Eintragungen verhindern grundsätzlich das Löschen bereits vorhandener, die Fristen werden nicht separat betrachtet!

https://www.ferner-alsdorf.de/strafrecht__bundeszentralregister-wann-wird-geloescht-was-steht-drin__rechtsanwalt-alsdorf__17174/#Bundeszentralregister_Wann_wird_geloescht

Woher ich das weiß:Recherche
soissesnunmal  18.12.2018, 11:45
Es ist also zu sehen: Wer einmal mit einer kleineren Strafsache aufgefallen ist, dessen Register ist nach 5 Jahren wieder sauber, wer wiederholt auffiel hat 10 Jahre und ansonsten stehen grundsätzlich 15 Jahre im Raum. (Von der 20 Jahresregel sehe ich hier bewusst ab).

Das ist so nicht richtig. Wenn du 2015 die erste Eintragung hast und 2016 die zweite -danach ohne- werden beide 2021 gelöscht.

Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung erst zulässig, wenn für alle Verurteilungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen.

Moin.

Aus dem BZR wird gar nichts gelöscht. Da werden Eintragungen allenfalls in eine andere Abteilung verschoben. Will sagen, die tauchen irgendwann nicht mehr in normalen Führungszeugnis auf. Aber bei entsprechend behördlicher Abfrage, sind die Einträge auf ewig und drei Tag verfügbar. Anders gesagt: Du bist im BZR nie wieder ein unbeschriebenes Blatt.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung
soissesnunmal  18.12.2018, 11:53

Das stimmt. Nur die 08/15 Auskunft ist dann weiß.

zellelbien 
Beitragsersteller
 18.12.2018, 12:51
@soissesnunmal

Könntest du bitte hier mehr erklären? Was meinst du mit "08/15"? Meinst du "10/2015"? Und was meinst du mit "weiß"? Falls du meinst, dass es dann schon getilgt ist (wann?), wäre das der Fall, trotz der anderen, die in 08/2018 dazu kam? Es wäre super, wenn du meine Frage nochmal lesen könntest, vielleicht hast du etwas falsch verstanden, oder ich habe etwas falsch erklärt?

soissesnunmal  18.12.2018, 12:55
@zellelbien

08/15 ist ein Synonym für "normale" Auskunft. "Weiß" heißt ohne Einträge. Bezog sich auf die Antwort von ASRvw.

Du hast 2018 noch eine Strafe dazu bekommen, also frühestens 2023 ist alles raus.

zellelbien 
Beitragsersteller
 18.12.2018, 18:18
@soissesnunmal

Danke für eure Hilfe!

zellelbien 
Beitragsersteller
 18.12.2018, 11:47

ja, aber ich meine die Tilgung..

Wenn du jetzt keine Einträge mehr sammelst, dann 2023.

47 (3) BZRG

zellelbien 
Beitragsersteller
 18.12.2018, 11:50

Und beide Strafen werden jetzt da bis 2023 bleiben, richtig? Die von 2015 wird jetzt nicht mehr getilgt, bis die von 2018 getilgt ist. Habe ich richtig verstanden?

soissesnunmal  18.12.2018, 11:57
@zellelbien

Bis alle Einträge getilgt werden können. Sammelst du weiter, verlängert sich die Frist. Aber wie ASRvw schreibt. Nix ist komplett weg.

"Normale" Arbeitgeber erhalten dann einen eintragungsfreien Auszug aus dem BZR.