Strafbefehl/Geldstrafe/Bewährungsbeschuss: Was soll ich tun?
Hallo zusammen,
habe heute Post vom Gericht bekommen, da ich mich dummerweise zu einer Straftat hab drängen lassen um es mal so auszudrücken -.-.
Bilder findet ihr im Anhang, hoffe diese sind einigermaßen lesbar (sorry).
Mich verwirren jetzt zwei Dinge - und zwar steht dort "Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40€ (=1200€) bleibt vorbehalten. --> bedeutet für mich: Ich hab erstmal auf die Finger gehauen bekommen und falls ich nochmal was mache, werden die 1200€ fällig (dumm ausgedrückt) - versteh ich das richtig???
Weiteres steht da noch "Gleichzeitig ergeht der anliegende Bewährungsbeschluss mit gesonderter Belehrung" -> jedoch ist mir kein Bewährungsbeschluss zugesendet worden. Kommt der nachträglich oder sollte ich da lieber nochmal nachhaken oder wie oder was soll ich eurer Meinung nach tun?
Danke für die Hilfe und eure Antworten.
Liebe Grüße
Povrum
3 Antworten
Du solltest nachhaken und nach dem Beschluss fragen. Evtl. beinhaltet der Beschluss Auflagen, deren Nichterfüllung die Bewährung in Frage stellen können.
Du hast Mist gebaut, das wars.
Wie du schon gemerkt hast, hast du richtig Schwein gehabt und nur einen DuDu-Finger bekommen.
Dass sich die Staatsanwaltschaft die 1200 € vorbehält heißt in der Regel nur, dass wenn du innerhalb der Bewährungszeit nochmal Mist baust, du die 1200 € zaheln musst.
Wenn die Einspruchsfrist (2 Wochen) vorbei ist, dann wirst du alles Weitere von der Staatsanwaltschaft erhalten, dann zahlst du die Kosten des Verfahrens und danach hältst du bitte die Füße still.
LG Mata
Dann weiß ich bescheid und für dich Mata halt ich natürlich die Füße still :-( .... danke für die schnelle Antwort!
Schönes Wochenende noch und viele Grüße
Povrum
Einfach mal die Justizobersekretärin anrufen und nach dem Bewährungsbeschluss fragen. - Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann mehrmals ausgesprochen werden, sie kann aber auch verlängert werden.