Strafbefehl/Geldstrafe/Bewährungsbeschuss: Was soll ich tun?

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3 Antworten

Du solltest nachhaken und nach dem Beschluss fragen. Evtl. beinhaltet der Beschluss Auflagen, deren Nichterfüllung die Bewährung in Frage stellen können.

Du hast Mist gebaut, das wars.

Wie du schon gemerkt hast, hast du richtig Schwein gehabt und nur einen DuDu-Finger bekommen.

Dass sich die Staatsanwaltschaft die 1200 € vorbehält heißt in der Regel nur, dass wenn du innerhalb der Bewährungszeit nochmal Mist baust, du die 1200 € zaheln musst.

Wenn die Einspruchsfrist (2 Wochen) vorbei ist, dann wirst du alles Weitere von  der Staatsanwaltschaft erhalten, dann zahlst du die Kosten des Verfahrens und danach hältst du bitte die Füße still.

LG Mata

povrum 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 17:47

Dann weiß ich bescheid und für dich Mata halt ich natürlich die Füße still :-( .... danke für die schnelle Antwort!

Schönes Wochenende noch und viele Grüße

Povrum

Einfach mal die Justizobersekretärin anrufen und nach dem Bewährungsbeschluss fragen. - Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann mehrmals ausgesprochen werden, sie kann aber auch verlängert werden.