Trotz Körperverletzung zur Bundeswehr (steht nicht im Führungszeugnis) ?
Hallo Gemeinde.
Ich möchte als Wiedereinsteller zur Bundeswehr und mich für eine Feldwebellaufbahn bewerben. Als ich 2009 FWDL 12 war habe ich am Ende ein Dienstzeugnis bekommen, was der Note 1 entsprach (falls das überhaupt zu Tragen kommt). 2013 wurde ich wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen auf 30€ verurteilt. Da unter 90 Tagen steht diese deshalb auch nicht im Führungszeugnis.
Meine erste Frage :Werde ich überhaupt genommen?
Zweite Frage : Wissen die(Bundeswehr.. BND.. etc..) nur von meiner Verurteilung ( was ich aber selbstverständlich selbst angeben werde) oder wissen diese auch was vom Tathergang?
1 Antwort
Grundsäzlich ist es so, dass du auch, wenn dem so wäre, mit Vorstrafen zum Bund gehen kannst. Das kann natürlich gewisse Karrierechancen mindern (je nach Tat natürlich) aber ist kein Ausschlusskriterium um noch eine Karriere anzustreben.
Da es ja nichtmal im Zeugnis steht, glaube ich, wird das für dich eher weniger weitere Folgen haben. Die BW schaut zwar manchmal genau hin, aber das sind auch Menschen die das prüfen und die können einschätzen ob das für deine Karriere irgendwann mal eine Beeinflussung sein kann. Wäre dem so, dann müssten sie dir das von vorneherein schon sagen.
Ich hatte mehrere Kameraden die Vorbestraft waren oder schon mal gehörig "Mist gebaut" haben, trotzdem waren sie oder sind immer noch beim Bund, einer sogar Offizier obowhl er einem als Jugendlicher mal den Kiefer gebrochen hat...
Es heißt ja nicht, dass du irgendwelche Probleme damit haben wirst, wenn, sagen die dir das schon.
Gehe mal davon aus, dass es deine Karriere nicht beeinflusst, wie gesagt, ich kenne einen vorbestraften Offizier, das steht auch ganz sicher in seinem Zeugnis ;)
Danke dir für deine Antwort. Ich bin auch vollkommen bereit in die Laufbahn der Unteroffizieren ohne Portepee einzusteigen - (Wegen verminderter Karrierechancen). Mal schauen was die Zukunft bringt.