Eine Frage aus aktuellem Anlass, über dessen Antwort wir uns sehr freuen würden, da hier jeder etwas anderes behauptet.
Wir sind Besitzer einer Eigentumswohnung innerhalb eines Hauses mit 5 weiteren Eigentümern (also insgesamt 6 Eigentümer).
Beim Kauf der Wohnung (Untergeschoss mit Terrasse) wurde uns von den ehemaligen Eigentümern gesagt, dass der an unserer Terrasse angrenzende Bereich einem Sondernutzungsrecht unterliegt und von uns beliebig genutzt werden kann. Direkt nach diesem Bereich (ca 2-3 Meter groß) kommt unser privater PKW Stellplatz.
Da wir diesen Bereich als Zugang zu unserer privaten Terrasse nutzen (nachdem wir beispielsweise unser Auto am besagten Stellplatz geparkt haben), haben wir uns entschieden eine Treppe (3 Stufen) von diesem Bereich zu unserer Terrasse anzubringen. Der Bereich wird ausschließlich nur von uns genutzt und auch gepflegt.
Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass dieser Bereich zum Gemeinschaftseigentum gehört (es war vor vielen Jahren mein ein Mini-Spielplatz da). Einer der anderen Eigentümer hat sich darüber anscheinend bei der Hausverwaltung beschwert, welche jetzt fordert, dass wir die Treppe wieder entfernen. Es hieß, dass wir die Treppe behalten dürfen, wenn alle Eigentümer ihre Zustimmung dafür geben. Laut der Gesetzesänderung ist dafür aber nur die einfache Mehrheit nötig.
Wir haben die anderen Eigentümer angeschrieben und haben ingesamt (inklusive unserer Stimme) 4 Stimmen von insgesamt 6 Eigentümern. Nur einer stellt sich quer und beschwert sich weiterhin bei der Verwaltung (er ist wohl bekannt dafür, dass er sich über alles beschwert).
Wir hätten zwar aktuell die einfache Mehrheit an Stimmen, der Hausverwalter meint aber, dass wir ALLE Stimmen brauchen. Wie sieht hier die Gesetzeslage aus?
Angeblich behauptet der eine einzige Eigentümer auch, dass die Treppe das Fenster seines Hobbyraumes abdeckt. Dies ist aber definitiv nicht der Fall. Die Treppe hat nur 3 Stufen und nimmt nicht mal 5% des Fensters ein (eigentlich gar nicht - siehe Bilder). Witzig ist, dass der Eigentümer nicht selbst in der Wohnung lebt sondern diese vermietet ist und der besagte Hobbyraum im Keller überhaupt nicht von der Mieterin genutzt wird. Und wenn die Tatsache stimmt, dass da früher mal ein Spielplatz war, hat dieser definitiv mehr eingenommen als unsere kleine Treppe.
Der Miteigentümer will sich einfach nur beschweren und stellt sich stur. Zumal gesagt werden muss, dass der besagte Bereich früher total verdreckt, voller Hundekot und auch sonst ungepflegt war und wir die komplette Pflege übernommen haben. Sieht jetzt total sauber und gepflegt aus. Also eher ein Vorteil für alle anderen Eigentümer.
Müssen wir die Treppe abbauen, wenn nicht alle Eigentümer ihre Zustimmung geben?
Freue mich über eine Aufklärung :)