Mietnebenkosten - Schlüssel + Grundsteuer?
Hallo zusammen,
anbei zwei Bilder von Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2015 und 2016.
Vorausgeschickt - Mietwohnung, 104 m², 9 Parteien im Haus, gesamt 746 m², bis 2015 im Eigentum einer Erbengemeinschaft, ab 2016 in eine WEG umgewandelt. Etwa die Hälfte der Parteien sind Mieter.
Jetzt die Fragen bzw. die Ungereimtheiten:
(1.) In 2015 wurde eine Grundsteuer von 335,09 € abgerechnet. (Normal in den Vorjahren um die 50 €). Der Betrag ist offensichtlich falsch und deckt sich auch nicht mit anderen Mietern des Objektes. Auch die Kommune weiß davon nichts. (6,5-fach höher?)
Kann man da jetzt noch erfolgreich Einspruch erheben? (Oder verfristet? Die Abrechnung 2015 ist datiert auf den 08.08.2016. Bezahlt ist alles.)
(2.) In 2016 werden die Verteilerschlüssel wohl auf MEA (Miteigentumsanteile der WEG) abgestellt. Auch ist ein Schlüssel komplett geändert worden.
2.1 Ist so eine Umstellung (zum Nachteil) zulässig? (Nur weil die WEG es gerne so hätte.) Warum einmal gesamt 1000 MEA und andermal gesamt 990 MEA?
2.2 Weiß jemand von Euch was "Eigentumsanteil o. GA" bedeutet? (Garage macht keinen Sinn.)
2.3 Der Allgemeinstrom wurde immer pro Partei berechnet (1/9), nun nach MEA? (Die drei größeren Wohnungen haben jetzt den Nachteil - und der ist nicht unerheblich.) Ist das zulässig?
Im Voraus für Eure Hilfe besten Dank
Gruß Dietmar Bakel
3 Antworten
Die Abrechnung 2015 ist datiert auf den 08.08.2016.
Wichtiger ist aber, wann die Abrechnung bei Dir eingegangen ist. Weißt Du das?
Im Zweifel würde ich hier einen Widerspruch einlegen (auch wenn schon bezahlt ist). Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, wird der Vermieter dies Dir auch mitteilen und nachweisen können.
Eine einseitige Änderung des Verteilerschlüssels ist nach § 556a BGB nur dann zulässig, wenn künftig nach Verbrauch abgerechnet werden soll.
Das ist hier nicht der Fall.
Das dürfte sogar einen formellen Fehler darstellen, den der Vermieter nicht mehr korrigieren kann. Die Nachzahlung könntest Du zurückfordern.
Nein, das sind tatsächlich nur 12 Monate. Also jetzt ganz schnell den Widerspruch rausschicken.
Widerspruch (für 2015) soeben per Fax an die Hausverwaltung gesendet.
Hoffen wir das Beste, liebe Gäste.
Gruß und Dank
Die Sendebestätigung gut aufheben. Im Zweifel den Widerspruch nochmal schriftlich via EW-Einschreiben versenden.
Der Nachweis könnte wichtig sein, oder wie meine Chefin immer meinte: "Wer schreibt, der bleibt".
Die Grundsteuer müsste natürlich anteilig umgelegt werden. Ich kenne den Hebesatz in Eurer Kommune nicht, aber der aufgeführte Betrag wird normalerweise für ein großes Haus fällig und nicht für eine einzige Wohnung. Auf Dich würde dann etwa ein Siebtel entfallen, also etwa die genannten 50 Euro.
Das der Betrag (Anteil der Wohnung) falsch ist hat mir die Kommune bereits bestätigt. Der Hebesatz ist von 490 auf 545 gestiegen, mehr nicht.
Danke.
Du zahlst Gartenpflege, Straßenreinigung und Müllentsorgung Geld oha was für Abzocke.
Na ja, Gartenpflege, Straßenreinigung und Müllentsorgung sind nun mal Nebenkosten und müssen vom Mieter bezahlt werden. Ob die Abrechnung hier rechtens ist lässt sich in der Kürze der Zeit allerdings nicht sagen, nur eins noch, die Grundsteuer wurde in den vergangen Jahren in sehr vielen Gemeinden/Städten neu berechnet und ist jetzt teilweise sehr viel höher als vor ein paar Jahren.
Das der Betrag (Anteil der Wohnung) falsch ist hat mir die Kommune bereits bestätigt. Der Hebesatz ist von 490 auf 545 gestiegen, mehr nicht.
Danke.
Die Erhöhung des Hebesatzes führt zu einer Erhöhung der Grundsteuer
Ja, sicherlich.
Aber, eine Erhöhung des Hebesatzes um ca. 11% löst wohl kaum eine Grundsteuererhöhung von 670% aus.
Eigentumsanteil o.GA
GA= Genosssenschaftsanteil
Welche Genossenschaft gibt es in einer klassischen WEG? Und was hat das mit Miteigentumsanteilen zu tun?
Gar nichts. Das war vermutlich nur geraten.
Ok haha
Danke für Deinen Hinweis. Ich passe mich demnächst Deiner Lebensweise an.
Der Zugang der 2015-Abrechnung war sicherlich zeitnah an dem Datum. Geht es jetzt um Tage (weil heute der 10.08.17 ist)? Oder kann man bis 31.12.2017 Einspruch einlegen?