Arglistige Täuschung immobilien?
kurz und knapp mir wurde eine Dachgeschosswohnung verkauft und vorgeführt. ich habe dann beim Notar den Kaufvertrag unterschrieben in der Teilungserklärung wird die Einheit ganz klar als Wohneinheit aufgeführt. Auch beim Bank Termin war die rede von einem Dachgeschoss. jetzt hat sich herausgestellt das es sich dabei nur um den spitzboden handelt der nicht mal eine Wohnung ist bzw dafür nicht mal eine Baugenehmigung vorliegt. der Verkäufer der mich betrogen hat sagt er ist pleite, Die Bank die das ganze begutachtet hat und anfangs das ganze auf 200 000 euro geschätzt hat hat mir nun den vertag gekündigt weil die "Wohnung " doch nicht dem wert entspricht. die Bank hatte nicht begutachtet vorher und das ganze über ein tisch gutachten bestätigt jetzt machen die mich dafür verantwortlich. ich bin davon ausgegangen die Wohnung zu kaufen in der ich drinnen war und nicht den darüberlegenden spitzboden. im Notar vertrag und in Teilungserklärung ist die ganze zeit die rede von einer Wohnung
Der verkäufer ist dem fall auch vermittler die bank hat also hand in hand mit ihm gearbietet. ist die bank haftbar zu machen weil die blind finanziert haben ?
10 Antworten
Du solltest jetzt mal anfangen, richtig Druck zu machen bei Bank, Notar und Betrüger. Sofort Anwalt einschalten. Privatermittler ebenfalls. Und 200.000 würde ich mir sicher nicht einfach klauen lassen. Wie schon erwähnt gibt es immer Möglichkeiten, abseits des Gesetzes an sein Geld zu kommen oder sich zumindest angemessen zu rächen.
Verstehe ich es richtig, dass du den Kaufvertrag bereits unterschrieben und das Geld bereits gezahlt hast? Dann solltest du sofort zu einem Anwalt und dich beraten lassen.
Was ich noch nicht ganz verstanden habe: wieso informiert man sich nicht bevor man den Vertrag unterschreibt, um welche "Wohnung" es sich handelt. Wenn es ein Mehrparteienhaus ist, muss doch im Kaufvertrag genau stehen, um welche Wohnung es sich handelt. Da kann man ja vor dem Kauf herausfinden, ob die Verkaufte Wohnung mit der besichtigten Wohnung überein stimmt. Wenn z.B. Wohnung 13 in der Musterstraßee 42a zum Verkauf angeboten wird kann man ja durchaus herausfinden, um was es sich bei Wohnung 13 handelt. Von daher hat die Bank schon recht, dass es dein Fehler war.
Scheinbar geht ja aus dem Kaufvertrag eindeutig hervor, dass es sich um den Spitzboden handelt. Es muss ja klar sein, dass es sich nicht um die Dachgeschosswohnung handelt, sonst würde diese jetzt ja dir gehören. Wie gesagt, kläre das mit deinem Anwalt. Evtl. gehört ja doch die Wohnung die du besichtigt hast dir, kommt halt drauf an was im Kaufvertrag steht.
Aber das kannst du jetzt natürlich nicht mehr rückgängig machen. Den Fehler wirst du wahrscheinlich auch nie wieder machen.
Viel Erfolg, hoffe ein Anwalt kann dir helfen.
Der Satz bezog sich auf die Tatsache, dass der Fragesteller sich vorher nicht informiert hat, ob es sich bei der im Kaufvertrag genannten Wohnung um die besichtigte handelt. Das sollte man VOR dem unterschreiben tun. Diesen Fehler kann der Fragesteller jetzt nicht mehr rückgängig machen. Hätte er sich VOR dem Unterschreiben informiert, hätte er jetzt keinen Anwalt gebraucht um aus der Nummer rauszukommen.
Klar hat er eine Chance aus dem Vertrag wieder rauszukommen. Dazu braucht der Fragesteller aberjetzt einen Anwalt, den hätte er sich durch Denken VOR dem Unterschreiben ersparen können.
Das es ein Fehler war den Vertrag so blauäugig zu unterschreiben ist hoffentlich auch Ihnen klar. Und diesen Fehler kann er halt nicht mehr rückgängig machen, den Kaufvertrag mit Anwalt schon (falls tatsächlich arglistige Täuschung nachgewiesen wird).
Schon sehr merkwürdig was da lief. Wenn man einen Kaufvertrag unterschreibt, sollte man den Inhalt kennen und verstehen.
Wenn im Kaufvertrag Dachgeschosswohnung steht, dann ist das etwas anderes als ein Dachspitzboden.
Der Verkäufer hat das Geld kassiert und erklärt sich nun als pleite.
Hier scheint Betrug vorzuliegen. Wer da nun mit wem hinter den Kulissen zusammengearbeitet hat, können wir nicht wissen.
Dir kann man in diesem Falle nur dazu raten, dass du dich sofort mit einem Fachanwalt in Verbindung setzt und dieser entsprechende Schritte nach allen Richtungen unternimmt,
Wenn dir die Dachgeschosswohnung als das zu verkaufende Objekt vorgeführt wurde, du diese Wohnung gesehen hast, dann müsste das auch im Kaufvertrag dokumentiert sein.
Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung wäre sicher eine Möglichkeit.
Dann würde ich überprüfen lasen, ob der Verkäufer tatsächlich pleite ist, oder das nur vorgibt pleite zu sein.
selbst wenn du recht bekommst, dein geld ist weg, einfach weg, weil er es beiseite geschafft hat
selbst wenn sie ihn bestrafen, siehst du keinen cent deines geldes mehr
sieht saumäßig schlecht für dich aus
wenn ich 200k in den sand gesetzt hätte, würde ich noch 20k für einen besonderen dienstleister drauflegen, ohne witz
Also ganz ehrlich: da haben wohl alle Beteiligten mit vollem Gewicht auf der Leitung gesessen. Wie kann man denn einen Kaufvertrag für eine Wohnung abschliessen ohne zu bemerken, dass gar keine Wohnung verkauft wird??? Und was die Bank angeht: die hat zwar nach "Aktenlage" bewertet aber gemäss der WKR muss ein Objekt augenscheinlich begutachtet werden - das solltest Du denen entgegenhalten. Die können jetzt nicht einfach behaupten, Du hättest die getäuscht - Du selbst bist ja auch von falschen Vorraussetzungen ausgegangen und wenn man sich das Objekt angeschaut hätte wäre es vielleicht vorher aufgefallen - das ist nämlich Sinn und Zweck der WKR zum Schutz des Verbrauchers.
Zum Verkäufer ist zu sagen, dass das nach arglistiger Täuschung aussieht ... und die Pleitebehauptung wäre mir egal, der hat ja auch behauptet eine Wohnung zu verkaufen. Klare Aussage: gehe sofort zum Anwalt und lass Dich beraten, was man machen kann. Ich würde das nicht auf sich beruhen lassen und auch eine Anzeige wegen Betrugs ins Auge fassen ... aber all das sollte Dir der Anwalt nach Prüfung des Sachverhalts und der Verträge sagen, hier einen Rat auszusprechen ist Kaffeesatzleserei. Auf jeden Fall solltest Du versuchen Dein Geld zurück zu bekommen. Gruss
"Aber das kannst du jetzt natürlich nicht mehr rückgängig machen". Wie kommen Sie auf so etwas?! Natürlich kann man das Rückgängig machen, sofern hier eine Täuschung nachgewiesen werden kann.